Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    1/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                GT7-9021
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             W4
Radgröße:                                               9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Ø 72,6/ Ø67,1
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    MAZDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
ER, ERE, GH, GHE, GJ, KE,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              D90     110 Nm
KF, TB1                          M12x1,5




RA-000990-A0-327-08c~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    2/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              245/40R21                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         255/40R21
                                         A01)K01)K04)K51)

                                         265/35R21
                                         A01)K01)K04)K51)

                                         265/40R21
                                         A01)K01)K04)K51)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                            e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9              265/40R21                         A02) bis A10)

                                         265/45R21

                                         275/40R21



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              245/40R21                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                         255/35R21
                                         A01)K01)K04)

                                         265/35R21
                                         A01)K01)K02)

                                         275/35R21
                                         A01)K01)K02)




RA-000990-A0-327-08c~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    3/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143      Mazda 6                  245/30R21                         A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A01)K01)K04)K12)K25)K67)K68)      E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0448*14, bei
                Typ GHE nur Ausführungen
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                             e13*2007/46*1803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5              245/35R21                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         245/40R21
                                         A01)K01)K04)

                                         255/35R21
                                         A01)K01)K02)

                                         255/40R21
                                         A01)K01)K02)

                                         265/35R21
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000990-A0-327-08c~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000990-A0-327-08c~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
     bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

Die Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019




RA-000990-A0-327-08c~MA-5-114_3-67-ET40.docx