Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    1/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                GT7-9021
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             PO
Radgröße:                                               9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       51 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
9PA                              Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,           -      160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            -    160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 34 mm




RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404     Porsche Cayenne         245/40R21                           A02) bis A10)
                                        N255)T100)                          B23)

                                          255/40R21
                                          A01)K03)N265)

                                          265/40R21
                                          A01)K01)N275)

                                          275/35R21
                                          A01)K01)

                                          275/40R21
                                          A01)G4L)K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne           255/40R21                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serien- N265)                             ER1)
                Verbreiterung)
                                          265/40R21
                                          N275)

                                          275/35R21

                                          275/40R21




RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    3/5                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419     Porsche Cayenne            255/40R21                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         N265)                             ER1)
                Serien-Verbreiterung)
                                           265/40R21
                                           N275)

                                           275/35R21

                                           275/40R21



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø380x38 mm
       - Hinterachse : Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø358 mm

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
     275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019




RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx