Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 10a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT7-9021 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: PO Radgröße: 9Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 51 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 10a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9PA e13*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 404 Porsche Cayenne 245/40R21 A02) bis A10) N255)T100) B23) 255/40R21 A01)K03)N265) 265/40R21 A01)K01)N275) 275/35R21 A01)K01) 275/40R21 A01)G4L)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 419 Porsche Cayenne 255/40R21 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serien- N265) ER1) Verbreiterung) 265/40R21 N275) 275/35R21 275/40R21 RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 10a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 419 Porsche Cayenne 255/40R21 A02) bis A10) (Ausführungen ohne N265) ER1) Serien-Verbreiterung) 265/40R21 N275) 275/35R21 275/40R21 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 10a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø380x38 mm - Hinterachse : Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø358 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 10a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019 RA-000990-A0-327-10a~PO-5-130-71_5-ET51.docx