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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  GT7-9021
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                        TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                              PO
               Radausführungskennz.:                                  GT7-9021 PO
               Radgröße:                                                9Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        51 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 52365*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                        ET51              ET52
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A01) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid        N265)                                             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 5mm                                                                  EF0) ER2) V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S      285/35R21 M+S                   A01) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)    W265)                                             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            255/45R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                            N265)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            255/45R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                            N265)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            255/45R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
§22 52365*04




                                                            W265)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            265/40R21              295/35R21              A01) bis A10)
                                                            N275)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            265/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                            W275)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            275/40R21              305/35R21              A01) bis A10)
                                                            N285)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2)
                                                            275/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                        ET51              ET52
               250 bis 404      Porsche Cayenne,        255/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid        N265)                                             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                (mit 15mm                                                                 EF0) ER2) V00)
                                Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S      285/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)    W265)                                             A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            255/45R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                            N265)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            255/45R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                            N265)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            255/45R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
§22 52365*04




                                                            W265)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            265/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                            N275)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            265/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                            W275)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2) V00)
                                                            275/40R21              305/35R21              A02) bis A10)
                                                            N285)                                         A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2)
                                                            275/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67)
                                                                                                          EF0) ER2)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                            e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET51               ET52
               250 bis 404      Porsche Cayenne Coupe, 275/40R21          305/35R21                       A02) bis A10)
                                Cayenne Coupe E-Hybrid N285)                                              A11) B34a) BF1) EF0) ER2)
                                                       275/40R21 M+S      305/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B34a) BF1) EF0) ER2)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                             e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                        ET51              ET52
               224 bis 349      Porsche Cayenne,        255/50R21         315/40R21                       A01) bis A10)
                                Cayenne E-Hybrid                                                          A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                (Modell 2023, mit 5mm                                                     ER1) V00)
                                Radhausverbreiterungen 285/45R21          315/40R21                       A01) bis A10)
                                im Bereich Radmitte)                                                      A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                                                                                          ER1)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                                e13*2007/46*0970*..
§22 52365*04




               970H                               e13*2007/46*1161*..
               970HN                              e13*2007/46*1160*..
               970N                               e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                           ET51             ET52
               155 bis 405      Porsche Panamera, -4, - 245/35R21           285/30R21                     A02) bis A10)
                                4S, -Diesel, -S , -S E-    EF1) N255)                                     BF2) E63) V00)
                                Hybrid                     255/35R21        295/30R21                     A01) bis A10)
                                (Ausf. mit kleinsten       EF1)                                           BF2) E63) V00)
                                Serienrädern in 18Zoll)    265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                                                           EF1) K01)                                      BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                                e13*2007/46*0970*..
               970N                               e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                           9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                           ET51             ET52
               294 bis 405      Porsche Panamera S, - 255/35R21             295/30R21                     A01) bis A10)
                                4S, -GTS, -Turbo, -        EF1)                                           BF2) E63) V00)
                                Turbo S
                                (Ausf. mit kleinsten       265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                                Serienrädern in 19Zoll)    EF1) K01)                                      BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                             e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                        ET51              ET52
               113 bis 163      Porsche Taycan          245/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                                (Sport Limousine)                                                         BF1)
                                                        255/35R21         295/30R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/40R21              295/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            265/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            265/35R21              315/30R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            275/35R21              315/30R21              A01) bis A10)
§22 52365*04




                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                            e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                       ET51               ET52
               140 bis 163      Porsche Taycan Cross   245/40R21          285/35R21                       A02) bis A10)
                                Turismo                                                                   BF1)
                                                       255/35R21          295/30R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/35R21              305/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            265/35R21              305/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            265/35R21              315/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            275/35R21              315/30R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT7-9021, PO ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PO (KBA-Nr. 52364*03) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 52365*04




                      nicht zulässig. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                     " PCCB 3 Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
                        2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 52365*04




               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
                      mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                      Sonderrad-Anbau zu entfernen.

               E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

               E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

               E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                      ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
                      sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000990-D0-327
               Anlage-Nr. :                AB5a
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT7-9021


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 52365*04




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage AB5a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 11.03.2025