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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51833 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55030318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19H2 Typ GT8-8519-R
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT8
Typ                               GT8-8519-R
Radgröße                          8,5J x 19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X5           GT8-8519-R X5 / Ø64,0 / Ø57,1         5/100/57,1          30          750    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51833
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT8-8519-R (s.o.)
Radgröße                          8,5J x 19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      120                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Chrysler
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51833 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55030318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19H2 Typ GT8-8519-R
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                 66-132         215/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 T85             A01 A12 A16
8L                      66-132         225/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88     AT1 K1d K2d
e1*95/54*0042*..,       66-132         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87     K45 M01 S02
e1*98/14*0042*..                                   T88
Audi A3 S3              154-180        225/35R19   L02 T88                             A01 A12 A16
8L                                                                                     AT1 K1d K2d
e1*98/14*0042*..                                                                       M01 R21 S02
Audi TT (I)             110-180        225/35R19   K1a K2b K46 L02 T84 T88             A01 A12 A16
8N                      110-180        235/35R19   G01 K1a K2b K46 K90 L02             AT1 Cbo Cpe
e1*97/27,98/14,                                                                        K1d K56 M01
2001/116*                                                                              R21 S02
0089, 0247*..
Audi TT (I) 3,2         184            225/35R19   K1a K2b K46 K56 L02 T88             A01 A12 A16
8N                      184            235/35R19   G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87     AT1 Cbo Cpe
e1*2001/116*0089*..                                T88                                 K1d M01 R21
                                                                                       S02
Chrysler PT Cruiser     85-164         225/35R19   K1c K2c K44 T84 T88                 A01 A12 A16
PT                                                                                     AT1 B02 Cbo
e11*98/14*0058*..                                                                      Flh K1d K2d
- mit Handschaltung                                                                    M01 S03
Chrysler PT Cruiser     100-110        225/35R19   K1c K2c K44 L02 T84 T88             A01 A12 A16
PT                                                                                     AT1 B02 Cbo
e11*98/14*0058*..                                                                      Flh K1d K2d
- mit Automatik-Getr.                                                                  M01 S03
Chrysler Sebring        104-149        225/35R19   K1c K2c K42 K56 T88                 A01 A12 A16
JR                      104-149        235/35R19   K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 T88     AT1 B02 Cbo
e11*98/14*0138*..                                                                      K1d K2d M01
- Cabrio                                                                               S03
Chrysler Sebring        104-149        225/35R19   K15 K1c K2c K42 K56 T88             A01 A12 A16
JR                      104-149        235/35R19   K15 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87     AT1 B02 K1d
e11*98/14*0138*..                                  T88                                 K2d Lim M01
- Limousine                                                                            S03
Seat Leon Cupra R       154,165        225/35R19   K41 K44 K45 K46 K56 L02 T84         A01 A12 A16
1M                      154,165        235/35R19   G01 K41 K44 K45 K46 K56 L02         AT1 Flh K1c
e9*98/14*0026*..                                                                       K1d K2c K2d
                                                                                       M01 S02
Seat Toledo / Leon      50-150         215/35R19   K2b K41 K46 K56 T85                 A01 A12 A16
1M                      50-154         225/35R19   K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88         AT1 Flh K1c
e9*97/27*0026*..,       50-154         235/35R19   G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88     K1d K2d K44
e9*98/14*0026*..                                                                       K45 Lim M01
                                                                                       Se4 S02
Skoda Octavia (I)       44-132         215/35R19   K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85         A01 A12 A16
1U                      44-132         225/35R19   K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02     AT1 Car K1d
e11*95/54*0066*..;                                 T84 T88                             K2d Lim M01
e11*2001/116*0066*;                                                                    S02
e11*2007/46*0011*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51833 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55030318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19H2 Typ GT8-8519-R
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Beetle, -/Cabrio    55-125        215/35R19     K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85       A01 A12 A16
9C, 1Y                 55-125        225/35R19     K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02       AT1 Cbo Flh
e1*97/27,98/14,                                    T84 T88                               K1d K2d M01
2001/116*0106*..,                                                                        S02
e1*2001/116*0205*..
VW Golf (IV), Bora     50-150        215/35R19     K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85       A01 A12 A16
1J                     50-177        225/35R19     K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84       AT1 Car Flh
e1*96/79, 98/14,                                   T88                                   K1d K2d K56
2001/116*0071*..       50-177        235/35R19     G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02       M01 R21 S02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51833 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55030318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19H2 Typ GT8-8519-R
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

AT1      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven-
tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge-
schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51833 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55030318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19H2 Typ GT8-8519-R
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K1d    Die Abdeckung der Räder an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau
von dauerhaft befestigten Karosserieteilen herzustellen. Die gesamte Breite der Räder muss in der
senkrechten Projektion abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2d    Die Abdeckung der Räder an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau
von dauerhaft befestigten Karosserieteilen herzustellen. Die gesamte Breite der Räder muss in der
senkrechten Projektion abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M01    Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51833 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55030318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19H2 Typ GT8-8519-R
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 6 von 7
R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55030318 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19H2 Typ GT8-8519-R
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Mai 2018




Wagner                                                                               00295900.DOC




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