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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3
                Seite :                      1/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    GT9-10521
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                 D3
                Radausführungskennz.:                                       APPL D3
                Radgröße:                                                 10½Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100033*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                               moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm ZP116       160 Nm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm ZP116       180 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3
                Seite :                      2/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F8                          e1*2007/46*1751*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 338   Audi A8, A8 L         265/35R21                            A01) bis A10)
                                                    K03)                                 A11) BF1) E44) K04)

                                                      275/30R21
                                                      K01) M00) T98)

                                                      275/35R21
                                                      GDM) K01)

                                                      285/30R21
                                                      K01)


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                           e1*2007/46*1550*..
§22 100033*00




                FY                           e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21                            A01) bis A10)
                              (bis                                                       A11) BF1) E44) E87) K01)
                              e1*2007/46*1550*46,                                        K04)
                              ohne Verbreiterungs-
                              Flaps vorne u. hinten)

                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                           e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260   Audi SQ5, SQ5          265/35R21                           A01) bis A10)
                              Sportback                                                  BF1) E87) K01) K04)
                              (bis
                              e1*2007/46*1550*46,
                              ohne Verbreiterungs-
                              Flaps vorne u. hinten)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
                FY                            e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21                            A01) bis A10)
                              (bis                                                       A11) BF1) E44) E87) K01)
                              e1*2007/46*1550*46,                                        K04)
                              mit Verbreiterungs-Flaps
                              vorne u. hinten)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3
                Seite :                      3/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260   Audi SQ5, SQ5            265/35R21                         A01) bis A10)
                              Sportback                                                  BF1) E87) K01) K04)
                              (bis
                              e1*2007/46*1550*46,
                              mit Verbreiterungs-Flaps
                              vorne u. hinten)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                          e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150           Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21                            A01) bis A10)
                              (ab                                                        BF2) E87a) K01) K02)
                              e1*2007/46*1550*47)
§22 100033*00




                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                           e1*2001/116*0350*..
                4L                           e1*2001/116*0367*..
                4L1                          e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250   Audi Q7                265/40R21                           A02) bis A10)
                              (ohne Verbreiterungs- N275)                                BF2) E78a)
                              Flaps)
                                                     265/40R21 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                            e1*2001/116*0350*..
                4L                            e1*2001/116*0367*..
                4L1                           e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250   Audi Q7                 265/40R21                          A02) bis A10)
                              (mit Verbreiterungs-    N275)                              BF2) E78a)
                              Flaps)
                                                      265/40R21 M+S


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                           e1*2001/116*0350*..
                4L1                          e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                320 bis 373   Audi SQ7               265/40R21                           A02) bis A10)
                              (ohne Verbreiterungs-                                      BF2) E78a)
                              Flaps)                 265/40R21 M+S
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                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3
                Seite :                      4/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                            e1*2001/116*0350*..
                4L1                           e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                320 bis 373   Audi SQ7                265/40R21 M+S                         A02) bis A10)
                              (mit Verbreiterungs-                                          BF2) E78a)
                              Flaps)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 100033*00




                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3
                Seite :                      5/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: ZP116
                       Anzugsmoment: 160 Nm
§22 100033*00




                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: ZP116
                       Anzugsmoment: 180 Nm

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen >Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

                E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

                E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
                     265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3
                Seite :                      6/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§22 100033*00




                       Bereich abgedeckt sein.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
                GT9-10521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
						
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