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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB5
                Seite :                      1/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    GT9-10521
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                        Hinterachse **)
                Radausführung:                                                 D3
                Radausführungskennz.:                                       APPL D3
                Radgröße:                                                 10½Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100033*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an
                der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
                den Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                               moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm ZP116       160 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB5
                Seite :                      2/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F8                          e1*2007/46*1751*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET42              ET35
                210 bis 338   Audi A8, A8 L          265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) E44) EB1)
                                                     275/30R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) M00)                                A11) BF1) E44) EB1) T98)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) E44) EB1) GDM)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Auflagen und Hinweise

                A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 100033*00




                         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                         Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                         wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                         Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                         Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                         zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                         so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                         Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                         Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                         die Radkontur hinausragen.

                A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                         Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB5
                Seite :                      3/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 100033*00




                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: ZP116
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       " Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36/mm
                       " Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6N0 mit belüfteter Scheibe Ø350x28/mm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
                     265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB5
                Seite :                      4/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage AB5 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-10521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100033*00
						
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