Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT9-10521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: TEC-Speedwheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: D3
Radausführungskennz.: APPL D3
Radgröße: 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 100033*00
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 140 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 2 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 255/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid K02) K26) K90) A11) BF1) E21) V00)
(Limousine, außer T96)
M550i xDrive und
M550d xDrive)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
§22 100033*00
(kW)
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
294 bis 390 BMW 5er 255/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
(Limousine, nur M550i K02) K26) K90) BF1) E21) V00)
xDrive und M550d
xDrive)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
120 bis 230 BMW 5er 255/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
(Limousine) K02) T96) A11) B84) BF1) V00)
255/30R21 305/25R21 A01) bis A10)
K02) T98) A11) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K e1*2018/858*00360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
120 bis 230 BMW 5er 255/30R21 305/25R21 A01) bis A10)
(Touring) K02) T98) A11) B84) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
120 bis 265 BMW 6er GT 275/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K04) M00) A11) BF1)
245/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
K04) T96) A11) BF1) V00)
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K04) M00) A11) BF1)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
255/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
K04) T96) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100033*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
155 bis 390 BMW 7er 245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
(Baureihe G11) K04) M00) A11) BF1)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7L e1*2018/858*00154*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
125 bis 280 BMW 7er, i7 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
A94) N275) T101) B81) BF2)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
A94) N285) T103) B81) BF2)
255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
A94) B81) BF2)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
A94a) K04) T104) B81) BF2) V00)
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
A94a) K04) B81) BF2) V00)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K02) B81) BF2) V00)
§22 100033*00
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
100 bis 210 BMW X3 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K04) K78) A11) BF1)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K04) K78) A11) BF1) V00)
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) K78) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) K78) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 5 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XE e1*2007/46*2130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
80 BMW iX3 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K04) T101) BF1)
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3XN e1*2018/858*00409*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
§22 100033*00
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
120 bis 280 BMW X3 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
A94) N275) B89) BF1)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
A94) N285) B89) BF1)
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
A94) K04) B89) BF1)
255/40R21 HL 285/35R21 A01) bis A10)
A94) K04) B89) BF1) V00)
HL 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
A94) K04) B89) BF1) V00)
HL 255/40R21 HL 285/35R21 A01) bis A10)
A94) K04) B89) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
A94) K02) B89) BF1) V00)
HL 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
A94) K02) B89) BF1) V00)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
A94a) K02) B89) BF1) V00)
HL 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
A94a) K02) B89) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
120 bis 210 BMW X4 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
A94a) A11) BF1)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
A94a) K04) A11) BF1) V00)
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
§22 100033*00
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1)
255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F34XM e1*2007/46*1988*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
353 bis 375 BMW X3 M, X3 M 255/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
Competition A94a) A11) B88) BF3)
255/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
A94a) K04) A11) B88) BF3) V00)
265/40R21 305/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) B88) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F34XM e1*2007/46*1988*..
§22 100033*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
353 bis 375 BMW X4 M, X4 M 255/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
Competition A94a) A11) B88) BF3)
255/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
A94a) K04) A11) B88) BF3) V00)
265/40R21 305/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) B88) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X e1*2007/46*1952*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET35
155 bis 390 BMW X7 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10)
A94) N285) A11) BF3) ER3)
285/45R21 285/45R21 A01) bis A10)
A94a) A11) BF3) ER1)
275/45R21 315/40R21 A01) bis A10)
K04) A11) BF3) ER2) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 8 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
§22 100033*00
so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 9 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
B81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
" Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
" Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
" Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
B88) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer Keramikbremse ausgestattet sind.
§22 100033*00
B89) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
" Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
bis zu einer Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
bis zu einer Achslast von 2020 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
bis zu einer Achslast von 2030 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 10 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
§22 100033*00
" die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5
mm zu kürzen,
" der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K90) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an das
Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000053-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1b
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-10521
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Die Anlage AB1b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ GT9-10521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100033*00