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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      1 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    GT9-10521
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                        Hinterachse **)
                Radausführung:                                                 D3
                Radausführungskennz.:                                       APPL D3
                Radgröße:                                                 10½Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100033*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an
                der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
                den Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
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                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5L                          e1*2007/46*1688*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET35
                100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er        255/30R21        295/25R21                                A01) bis A10)
                              xDrive, BMW 5er Hybrid                   K02) K26) K90)                           A11) BF1) E21) V00)
                              (Limousine, außer                        T96)
                              M550i xDrive und
                              M550d xDrive)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5L                          e1*2007/46*1688*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                                                      Vorderachse      Hinterachse
§22 100033*00




                (kW)
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET35
                294 bis 390   BMW 5er                 255/30R21        295/25R21                                A01) bis A10)
                              (Limousine, nur M550i                    K02) K26) K90)                           BF1) E21) V00)
                              xDrive und M550d
                              xDrive)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6L                         e1*2018/858*00316*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                120 bis 230   BMW 5er                255/30R21         295/25R21                                A01) bis A10)
                              (Limousine)                              K02) T96)                                A11) B84) BF1) V00)
                                                     255/30R21         305/25R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) T98)                                A11) B84) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6K                         e1*2018/858*00360*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                120 bis 230   BMW 5er                255/30R21         305/25R21                                A01) bis A10)
                              (Touring)                                K02) T98)                                A11) B84) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      3 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6GT                        e1*2007/46*1791*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                120 bis 265   BMW 6er GT             275/30R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) M00)                                A11) BF1)
                                                     245/30R21         295/25R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) T96)                                A11) BF1) V00)
                                                     245/35R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) M00)                                A11) BF1)
                                                     245/35R21         285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) V00)
                                                     255/30R21         295/25R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) T96)                                A11) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100033*00




                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                7L                           e1*2007/46*0276*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET35
                155 bis 390   BMW 7er                 245/35R21        275/30R21                                A01) bis A10)
                              (Baureihe G11)                           K04) M00)                                A11) BF1)
                                                      245/35R21        285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      4 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G7L                         e1*2018/858*00154*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                125 bis 280   BMW 7er, i7            265/35R21         265/35R21                                A02) bis A10)
                                                                       A94) N275) T101)                         B81) BF2)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A02) bis A10)
                                                                       A94) N285) T103)                         B81) BF2)
                                                     255/40R21         285/35R21                                A02) bis A10)
                                                                       A94)                                     B81) BF2)
                                                     265/35R21         305/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a) K04) T104)                         B81) BF2) V00)
                                                     265/40R21         295/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a) K04)                               B81) BF2) V00)
                                                     275/35R21         315/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02)                                     B81) BF2) V00)
§22 100033*00




                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                         e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                100 bis 210   BMW X3                 265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) K78)                                A11) BF1)
                                                     245/35R21         285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) K78)                                A11) BF1) V00)
                                                     245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) K78)                                A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                         e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                240 bis 265   BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R21           275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) K78)                                A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      5 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XE                        e1*2007/46*2130*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                80            BMW iX3                265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) T101)                               BF1)
                                                     245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XN                        e1*2018/858*00409*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
§22 100033*00




                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                120 bis 280   BMW X3                 265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) N275)                               B89) BF1)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) N285)                               B89) BF1)
                                                     255/40R21         285/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) K04)                                B89) BF1)
                                                     255/40R21         HL 285/35R21                             A01) bis A10)
                                                                       A94) K04)                                B89) BF1) V00)
                                                     HL 255/40R21      285/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) K04)                                B89) BF1) V00)
                                                     HL 255/40R21      HL 285/35R21                             A01) bis A10)
                                                                       A94) K04)                                B89) BF1) V00)
                                                     265/35R21         305/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) K02)                                B89) BF1) V00)
                                                     HL 265/35R21      305/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) K02)                                B89) BF1) V00)
                                                     275/35R21         315/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a) K02)                               B89) BF1) V00)
                                                     HL 275/35R21      315/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a) K02)                               B89) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      6 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                120 bis 210   BMW X4                 265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a)                                    A11) BF1)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1)
                                                     245/35R21         285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a) K04)                               A11) BF1) V00)
                                                     245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1)
                                                     255/35R21         295/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) V00)
                                                     265/35R21         305/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) V00)
§22 100033*00




                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21           275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1)
                                                     245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1)
                                                     255/35R21         295/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) V00)
                                                     265/35R21         305/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      7 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F34XM                       e1*2007/46*1988*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                353 bis 375   BMW X3 M, X3 M         255/40R21         265/40R21                                A01) bis A10)
                              Competition                              A94a)                                    A11) B88) BF3)
                                                     255/40R21         295/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a) K04)                               A11) B88) BF3) V00)
                                                     265/40R21         305/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) B88) BF3) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F34XM                       e1*2007/46*1988*..
§22 100033*00




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                353 bis 375   BMW X4 M, X4 M         255/40R21         265/40R21                                A01) bis A10)
                              Competition                              A94a)                                    A11) B88) BF3)
                                                     255/40R21         295/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a) K04)                               A11) B88) BF3) V00)
                                                     265/40R21         305/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) B88) BF3) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G7X                         e1*2007/46*1952*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                155 bis 390   BMW X7                 275/45R21         275/45R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) N285)                               A11) BF3) ER3)
                                                     285/45R21         285/45R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94a)                                    A11) BF3) ER1)
                                                     275/45R21         315/40R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11) BF3) ER2) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      8 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
§22 100033*00




                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      9 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       " Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                       " Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

                B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       " Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

                B88)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer Keramikbremse ausgestattet sind.
§22 100033*00




                B89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       " Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
                       Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                       bis zu einer Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                       bis zu einer Achslast von 2020 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                       bis zu einer Achslast von 2030 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      10 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
§22 100033*00




                       " die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5
                          mm zu kürzen,
                       " der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

                K90)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an das
                       Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1b
                Seite :                      11 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
                       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage AB1b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GT9-10521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100033*00
						
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