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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      1/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                     GT9-10521
                Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                  D3
                Radausführungskennz.:                                        APPL D3
                Radgröße:                                                   10½Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
§22 100033*00




                Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
                Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1050 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                               moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm ZP116       150 Nm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm ZP116       130 Nm

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 139    Mercedes EQA, EQB     275/30R21                                A01) bis A10)
                                                                                             BF1) K01) K02) K61)
                                                                                             K120) M00) T98)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      2/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 275/45R21                           A01) bis A10)
                              GLS                   K112) K113) N285)                  BF1) K01) K02)
                              (Ausführungen ohne
                              serienmäßige          285/40R21
                              Radhausverbreiterung) N295)

                                                     295/40R21
                                                     K112)


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                          e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 275/45R21                           A01) bis A10)
§22 100033*00




                              GLS                    K112) K113) N285)                 BF1) K01) K04)
                              (Ausführungen mit
                              serienmäßiger          285/40R21
                              Radhausverbreiterung N295)
                              und Serienreifen
                              295/40R21)             295/40R21
                                                     K112)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410 bis 430   Mercedes GL 63        295/40R21                          A01) bis A10)
                              AMG, GLS 63 AMG       K112)                              BF1) K01) K04)

                                                     305/35R21
                                                     G01)

                                                     315/35R21


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 265/35R21                           A01) bis A10)
                              GLA 45 AMG, GLA 45                                       A11a) BF2) K01) K02) K120)
                              S AMG                 275/30R21
                              (H247)                M00)

                                                     275/35R21
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      3/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225           Mercedes GLB 35 AMG 265/35R21                                  A01) bis A10)
                              (X247)                                                         A11a) BF2) K01) K02) K120)
                                                    275/30R21
                                                    M00)

                                                     275/35R21


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 265/35R21                                 A02) bis A10)
§22 100033*00




                              AMG 63S                                                        BF1) E108)
                                                    265/40R21

                                                     275/35R21
                                                     A01) K03)

                                                     275/40R21
                                                     A01) K03) K15) K131)

                                                     285/35R21
                                                     A01) K01)

                                                     295/35R21
                                                     A01) K01) K04) K15) K131)

                                                     305/30R21
                                                     A01) K01) K02)

                                                     305/35R21
                                                     A01) K01) K02) K15) K107) K131)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     265/40R21           305/35R21           A01) bis A10)
                                                                         K02) K15) K131)     BF1) E108) V00)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                         e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285   Mercedes ML-Klasse    265/40R21                                A01) bis A10)
                                                                                             BF1) K01) K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      4/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 265/40R21                                A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K02) K15)
                                                     275/40R21
                                                     K26) K108)

                                                     285/35R21
                                                     K26)

                                                     295/35R21
                                                     K26) K104)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                      e1*2018/858*00035*..
§22 100033*00




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135   Mercedes EQS          265/40R21                            A01) bis A10)
                              (V297,                                                     BF1) E134a) K01) K04)
                              Hinterachslenkung     275/35R21
                              4,5° SA Code 201)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                      e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135   Mercedes EQS          265/40R21                            A01) bis A10)
                              (V297,                                                     BF1) E130a) K01) K04)
                              Hinterachslenkung     275/35R21
                              10° SA Code 216)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                      e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                185           Mercedes EQS 53 AMG 265/40R21 M+S                          A01) bis A10)
                              (V297,                                                     BF1) K01) K04)
                              Hinterachslenkung 9°  275/35R21
                              SA Code 216)
                                                    275/40R21


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      5/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100033*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: ZP116
                       Anzugsmoment: 150 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      6/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: ZP116
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

                E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 216) ausgerüstet sind.

                E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 201) ausgerüstet sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 100033*00




                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      7/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
                       warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
                       Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

                K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
                      Blechradhauskante anzupassen.

                K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                      mm zu kürzen.

                K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      " die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist
                         auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                      " die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

                K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      " im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
§22 100033*00




                         befindliche Blechsteg umzulegen,
                      " das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                      " die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu
                         versetzen.

                K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                      Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                      Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 3b
                Seite :                      8/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
                       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage 3b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-10521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100033*00
						
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