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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB3d
                Seite :                      1/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    GT9-10521
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                        Hinterachse **)
                Radausführung:                                                 D3
                Radausführungskennz.:                                       APPL D3
                Radgröße:                                                 10½Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100033*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an
                der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
                den Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                               moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm ZP116       150 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB3d
                Seite :                      2/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
                143 bis 270   Mercedes CLS           245/30R21         295/25R21                                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2EW                        e1*2018/858*00213*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
§22 100033*00




                120 bis 280   Mercedes E-Klasse      245/35R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                              (W214, Limousine)                        K02) M00) T98)                           A11) BF1) E134)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET30             ET35
                120 bis 270   Mercedes GLC            265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                              (X254, ohne                              K02)                                     A11e) BF1)
                              Verbreiterung, Mild-
                              Hybrid)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET30             ET35
                120 bis 270   Mercedes GLC            265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                              (X254, mit                               A94)                                     A11e) BF1)
                              Verbreiterung, Mild-
                              Hybrid)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB3d
                Seite :                      3/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET30             ET35
                145 bis 185   Mercedes GLC            265/35R21        305/30R21                                A01) bis A10)
                              (X254, mit                               K02)                                     A11f) BF1) V00)
                              Verbreiterung, Plug-in-
                              Hybrid)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
§22 100033*00




                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
                145           Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02)                                     BF1) V00)
                                                     255/40R21         285/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02)                                     BF1) V00)
                                                     265/40R21         295/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02)                                     BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                         e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
                140 bis 285   Mercedes ML-Klasse     265/40R21         265/40R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02)                                     BF1)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02)                                     BF1)
                                                     275/40R21         275/40R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02)                                     BF1) G5K)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB3d
                Seite :                      4/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                         e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
                150 bis 390   Mercedes S-Klasse      275/30R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                              (W222, ab Modell 2014)                   K04) M00) T98)                           A11) BF1) E98b)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                         e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
§22 100033*00




                270 bis 345   Mercedes S-Klasse      275/30R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                              Coupe, Cabrio                            K04) K125) M00)                          BF1)
                              (C217, A217)           245/35R21         285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) K125)                               BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                      e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
                109 bis 135   Mercedes EQS           265/40R21         265/40R21                                A01) bis A10)
                              (V297,                                   K04)                                     BF1) E134a)
                              Hinterachslenkung      275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                              4,5° SA Code 201)                        K04)                                     BF1) E134a)
                                                     245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     BF1) E134a) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB3d
                Seite :                      5/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                      e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET30              ET35
                109 bis 135   Mercedes EQS           265/40R21         265/40R21                                A01) bis A10)
                              (V297,                                   K04)                                     BF1) E130a)
                              Hinterachslenkung      275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                              10° SA Code 216)                         K04)                                     BF1) E130a)
                                                     245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     BF1) E130a) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-10521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-9021, D3 (KBA-Nr. 100037*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Auflagen und Hinweise

                A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 100033*00




                         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                         Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                         wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                         Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                         Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                         zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                         so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                         Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                         Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                         die Radkontur hinausragen.

                A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                         Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB3d
                Seite :                      6/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                        erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                        des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                        sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                        denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                        wird.

                A10)    Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                        mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                        Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                        eingeschränkt sein.

                A11)    Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                        Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                        eingetragen haben.

                A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
§22 100033*00




                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                        Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                        den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                        Achse: 1+2
                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                        Zubehörkit: ZP116
                        Anzugsmoment: 150 Nm

                E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

                E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 216) ausgerüstet sind.

                E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 201) ausgerüstet sind.

                E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 201) ausgerüstet sind.

                ER1)    Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                        bis zu einer Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                        gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)    Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                        bis zu einer Achslast von 2060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                        gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100033 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000053-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB3d
                Seite :                      7/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-10521


                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese
                       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                       beachten.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
§22 100033*00




                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      " die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                         Befestigungsniet auszuschneiden,
                      " die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                         zu kürzen

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
                       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage AB3d mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-10521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
						
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