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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                         GT9
                Typ                            GT9-8520
                Radgröße                       8,5JX20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 D3            GT9-8520 D3 / ohne Ring            5/112/66,6        28         900      2300


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 15, Gutachten Nummer 55008725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100032 ,
                RADTYP GT9-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.
§22 100035*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100035
                Herstellerzeichen              TEC
                Radtyp und Ausführung          GT9-8520 (s.o.)
                Radgröße                       8,5JX20H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        140              28,2           ZP 018
                 S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130              28,2           ZP 018
                 S03   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        150              28,2           ZP 018
                 S04   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        120              28,2           ZP 018

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Audi
                                               Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A5                    100-200       255/30R20        R02 T88 T92                   A12 A14 A18
                B8, B81                                                                                 A57 Cbo Cpe
                e1*2001/116*                                                                            Flh VA1 S04
                0430*00-49;
                e13*2007/46*
                1084*00-31
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZ8T...,
                WAUZZZ8F...,)
                Audi Q5 (I)                100-200       255/45R20        R02                           A12 A14 A18
                8R, 8R1, 8R2                                                                            KMV VA1 S01
                e1*2001/116*0473*..;
                e1*2001/116*0497*..;
                e13*2007/46*1083*..;
                e13*2007/46*1179*..
                - incl. Facelift 2012
                - mit Radhaus-
§22 100035*00




                    Verbreiterungen
                Audi S5                    245, 260      255/30R20        R02 T92                       A12 A14 A18
                B8, B81                                                                                 A56 Cbo Cpe
                e1*2001/116*                                                                            Flh VA1 S04
                0430*00-49,
                e13*2007/46*
                1084*00-31
                - Coupé, Cabrio
                - Sportback
                (FIN: WAUZZZ8T...,
                WAUZZZ8F...,)
                AMG C 450 / C 43 4Matic    270, 287      225/35R20        K1c R02                       A01 A12 A14
                204, 204K                                                                               A18 A56 Car
                e1*2001/116*                                                                            Lim V20 VA1
                0431*36-..;                                                                             S02
                e1*2001/116*
                0457*29-..
                (FIN: W..205...)
                - Limousine/T-Modell
                - incl. Facelift 2018
                C 43 AMG 4Matic            270, 287      225/35R20        K1c R02                       A01 A12 A14
                Coupé/Cabrio                                                                            A18 A56 Cbo
                204                                                                                     Cpe V20 VA1
                e1*2001/116*                                                                            S02
                0431*39-..
                (Baureihe 205)
                - incl. Facelift 2018
                E-Klasse All-Terrain       143-250       245/40R20        K1c K5d K5w R02               A01 A12 A14
                R1ES                                                                                    A18 A56 KMV
                e1*2007/46*1560*..                                                                      V20 VA1 S03


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                E-Klasse All-Terrain       145-280       245/40R20        R02                           A12 A14 A18
                R2ES                       145-280       255/40R20        A01 R02                       A56 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                    KMV L05 NoP
                                                                                                        V20 Vn2 VA1
                                                                                                        S03
                E-Klasse All-Terrain PHEV 145            245/40R20        M+S R02 180                   A12 A14 A18
                R2ES                      145            255/40R20        A01 M+S R02 180               A56 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                    KMV L05 V20
                - Plug-in Hybrid                                                                        Vn2 VA1 S03


                E-Klasse Coupé / Cabrio    120-220       235/35R20        R02 R37 T92                   A12 A14 A18
                R1EC                       120-220       245/35R20        A01 K1a K1b R02 T91 T95       A58 Cbo Cpe
                e1*2007/46*1666*..         120-220       255/30R20        A01 K1a K1b R02 T92           NoP V20 Vn2
                                           120-220       255/35R20        A01 K1a K1b R02               VA1 S03
                E-Klasse Coupé / Cabrio    135-195       235/35R20        R02 R37 T92                   A12 A14 A18
                4matic                     135-270       245/35R20        A01 K1a K1b R02 T91 T95       A56 Cbo Cpe
§22 100035*00




                R1EC                       135-270       255/30R20        A01 K1a K1b R02 T92           NoP V20 Vn2
                e1*2007/46*1666*..         135-270       255/35R20        A01 K1a K1b R02               VA1 S03
                E-Klasse T-Modell          145, 150      245/40R20        R02 T99                       A01 A12 A14
                R2ES                                                                                    A18 A58 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                                    Car KOV L05
                                                                                                        NoP V20 Vn2
                                                                                                        VA1 S03
                E-Klasse T-Modell 4Matic   145-280       245/40R20        R02 T99                       A01 A12 A14
                R2ES                                                                                    A18 A56 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                                    Car KOV L05
                                                                                                        NoP V20 Vn2
                                                                                                        VA1 S03
                E-Klasse T-Modell PHEV     145, 150      245/40R20        R02 T99 180                   A01 A12 A14
                R2ES                                                                                    A18 A58 B77
                e1*2018/858*00214*..                                                                    Car KOV L05
                - Plug-in Hybrid                                                                        V20 VA1 S03


                E-Klasse T-Modell PHEV     145           245/40R20        R02 T99 180                   A01 A12 A14
                4Matic                                                                                  A18 A56 B77
                R2ES                                                                                    Car KOV L05
                e1*2018/858*00214*..                                                                    V20 Vn2 VA1
                - Plug-in Hybrid                                                                        S03


                SL                         225-335       255/30R20        R02                           A12 A14 A18
                230, 231                                                                                X36 VA1 S02
                e1*2007/46*0803*..;
                e1*98/14*0169*19-23
                Baureihe 231
                (FIN: W..231...)

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 8


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 15, Gutachten Nummer 55008725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100032 ,
                RADTYP GT9-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
§22 100035*00




                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 8
                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                180       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 100035*00




                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

                Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, &).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                                Seite 6 von 8
                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
§22 100035*00




                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8
                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
§22 100035*00




                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 19   265/45R20      295/40R20
                Nr. 20   265/50R20      295/45R20
                Nr. 21   275/35R20      305/30R20
                Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 23   275/45R20      305/40R20
                Nr. 24   285/35R20      335/30R20
                Nr. 25   285/40R20      325/35R20
                Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 15, Gutachten Nummer 55008725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100032 ,
                RADTYP GT9-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 8 von 8
                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                X36      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
§22 100035*00




                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 5. Juni 2025




                Wagner                                                                                00448749.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim