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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         GT9
                Typ                            GT9-9019
                Radgröße                       9JX19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 W4            GT9-9019 W4 / Ø72,5 / Ø64,1           5/114,3/64,1      40         850      2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100036
                Herstellerzeichen              TEC
                Radtyp und Ausführung          GT9-9019 (s.o.)
                Radgröße                       9JX19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100036*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110          -                ZP 026

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Honda
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Honda Civic 5-Türer (X)    88-134          225/35R19     K2b T84 T88                     A01 A12 A14
                 FC, FK                     88-134          235/35R19     K1a K1b K2b K3n K5d K6d K6i     A18 Y85 S01
                 e11*2007/46*3633*..;
                 e6*2007/46*0256*..
                 Honda Civic 5-Türer (XI)   105             225/35R19     K1a K2c K4i K8e T88             A01 A12 A14
                 FE                         105             235/35R19     K1c K2c K4i K5d K8e             A18 A58 Y85
                 e6*2018/858*00064*..       105             245/30R19     K1c K2c K4i K5d K5w K7c K8i     S01
                 - Hybrid



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Civic Limousine (X)   88-134        225/35R19       K2b                            A01 A12 A14
                FC, FK                                                                                   A18 Lim S01
                e11*2007/46*3633*..;
                e6*2007/46*0256*..
                Honda CR-V (III)            103-122       245/45R19       K1c K42                        A01 A12 A14
                RE5, RE6, RE7               103-122       255/45R19       K1c K42                        A18 S01
                e11*2001/116*
                0301*00-05,
                0302*00-05,
                0322*00-03
                Honda CR-V (IV)             88-114        245/45R19       K1c K2b K6c K6w                A01 A12 A14
                RE5, RE6                    88-114        255/45R19       K1c K2b K6c K6w                A18 A57 S01
                e11*2001/116*
                0301*06-09,
                0302*06-10
                Honda CR-V (IV)             88-118        245/45R19       K1c K2b K6c K6w                A01 A12 A14
                RE5, RE6                    88-118        255/45R19       K1c K2b K6c K6w                A18 A57 S01
§22 100036*00




                e11*2001/116*
                0301*10-,
                0302*11-
                ab Facelift 2015
                Honda ZR-V e:HEV            105           235/45R19       K1c K2b                        A01 A12 A14
                RZ                          105           245/40R19       K1c K2a K2b                    A18 A58 NoE
                e6*2018/858*00266*..        105           245/45R19       K1c K2a K2b K3i K5v            NoP V19 S01
                                            105           255/40R19       K1c K2c K3i K4i K5v K6w

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 7
                240 km/h                91%     100%     100%
                250 km/h                -       95%      100%
                260 km/h                -       90%      100%
                270 km/h                -       85%      100%
                280 km/h                -       -        95%
                290 km/h                -       -        90%
                300 km/h                -       -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 100036*00




                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 7
                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 100036*00




                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3n      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
                im Bereich der Seitenmarkierungsleuchten bzw. Fahrtrichtungsanzeiger um 5mm nachzuarbeiten (z.B.
                Erwärmen und nach außen drücken oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

                K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6c       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 5 von 7
                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
§22 100036*00




                OVC-HEV).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 7
                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    225/55R19      275/45R19
                Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11   235/60R19      255/55R19
                Nr. 12   245/30R19      305/25R19
                Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16   245/50R19      275/45R19
                Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 100036*00




                Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20   255/45R19      285/40R19
                Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22   255/55R19      275/50R19
                Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25   265/40R19      295/35R19
                Nr. 26   265/45R19      295/40R19
                Nr. 27   265/50R19      295/45R19
                Nr. 28   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 11 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 7

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 22. Mai 2025




                Wagner                                                                                00447844.DOCX
§22 100036*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim