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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 10
                Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         GT9
                Typ                            GT9-9019
                Radgröße                       9JX19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 W4            GT9-9019 W4 / Ø72,5 / Ø67,1         5/114,3/67,1      40         850      2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100036
                Herstellerzeichen              TEC
                Radtyp und Ausführung          GT9-9019 (s.o.)
                Radgröße                       9JX19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100036*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        125              -              ZP 031
                 S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        140              -              ZP 031
                 S03   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110              -              ZP 031
                 S04   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        130              -              ZP 031

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Hyundai
                                               Kia
                                               Mazda
                                               Mitsubishi
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 10

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai i40 /-cw            85-131       225/40R19        K1c K2b K4i K5d K5i K5k K7i   A01 A12 A14
                VF                                                        K8e T93                       A18 A58 Car
                e4*2007/46*0263*..;         85-131       235/35R19        K1c K2b K5d K5i K5k T91       Lim S01
                e4*2007/46*0264*..          85-131       245/35R19        K1c K2c K3s K5d K5i K5k K7i
                - incl. Facelift 2015 und                                 T93
                2018
                Hyundai IONIQ 6             37-81        235/45R19        K1c K2c                       A01 A12 A14
                CE                          37-81        245/45R19        K1c K2c                       A18 A57 Lim
                e4*2018/858*00145*..                                                                    S01
                - Elektro
                Hyundai Nexo                32 (120)     235/45R19        K1c K2b                       A01 A12 A14
                FE                          32 (120)     245/45R19        K1c K2c                       A18 A58 S01
                e9*2007/46*6592*..
                Hyundai Tucson (IV)         85-132       235/50R19        K1c K2c R70                   A01 A12 A14
                NX4e                        85-132       245/45R19        K1c K2c                       A18 A57 MpH
                e5*2018/858*00001*..        85-132       255/45R19        K1c K2c                       NoE S01
                - incl. Facelift 2024
§22 100036*00




                                            85-132       265/45R19        K1c K2c K3i K5a K5v K6w
                Kia Sorento (III)           136-147      235/55R19        K1c K2a K2b R70               A01 A12 A14
                UM                          136-147      255/45R19        K1c K2a K2b                   A18 A57 S01
                e4*2007/46*0894*..
                - incl. Facelift 2017
                Kia Soul (II)               91-113       225/40R19        G16 K2b K6w K8e R37           A01 A12 A14
                PS                          91-113       235/35R19        K1a K1b K2b K5b K5w K6x K8m   A18 A58 KMV
                e4*2007/46*0825*..                                        R37                           V19 S01
                - mit Radhaus-              91-150       235/40R19        G16 K1a K1b K2b K5b K5w K6x
                   Verbreiterungen                                        K8m
                                            91-150       245/35R19        K1c K2b K3a K5b K5w K6x K8m
                                            91-150       255/35R19        G16 K1c K2c K3a K5b K5x K6y
                                                                          K7a K8s
                Kia Sportage (V)            85-132       235/50R19        K1c K2c R70                   A01 A12 A14
                NQ5e                        85-132       245/45R19        K1c K2c                       A18 A57 MpH
                e4*2018/858*00079*..        85-132       255/45R19        K1c K2c                       NoE S01
                                            85-132       265/45R19        K1c K2c K3i K5b K5v K6w
                Mazda 6 (III)               107-143      235/40R19        K1a K1b K2b K6e               A01 A12 A14
                GJ, GH                      107-143      245/40R19        K1a K1b K2b K6e               A18 A57 Car
                e1*2007/46*1001*..          107-143      265/35R19        K2b K4h K6g K6r R03           Lim V00 V19
                e1*2001/116*                107-143      275/35R19        K2c K4g K6h K6r R03           S04
                0448*14-..
                - ab Modell 2013
                - incl. Facelift 2016 u. 2018
                Mazda CX-3                    77-115     225/40R19        K1c K2b                       A01 A12 A14
                DJ1                           77-115     235/40R19        K1c K2b                       A18 A57 Flh
                e1*2007/46*1335*..                                                                      S04




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 10
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mazda CX-5                 110-141       245/45R19        K1c                           A01 A12 A14
                KE, GH                     110-141       255/45R19        K1c K2c                       A18 S04
                e13*2007/46*1247*..;
                e1*2001/116*
                0448*14-..
                Mazda CX-5                 110-143       245/45R19                                      A12 A14 A18
                KF, KFE                    110-143       255/45R19        A01 K1c K2b                   A57 S02
                e13*2007/46*1803*..;       110-143       265/45R19        A01 K1c K2c
                e13*2007/46*1832*..        110-143       275/40R19        A01 K1c K2c
                                           110-143       275/45R19        A01 K1c K2c
                Mazda RX-8                 141-170       225/40R19                                      A12 A14 A18
                SE                         141-170       235/35R19        A01 K1a K1b K2b               V19 S03
                e11*2001/116*0199*.        141-170       245/35R19        A01 K1c K2b K56
                                           141-170       255/35R19        A01 K1c K2c K42 K56
                Mitsubishi ASX (I)         110           235/45R19                                      A12 A14 A18
                GA0                                                                                     A57 KMV S03
                e1*2007/46*
§22 100036*00




                0368*21-..
                - ab MJ 2020
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Mitsubishi ASX (I)         110           235/45R19        K1c K2a K2b                   A01 A12 A14
                GA0                                                                                     A18 A57 KOV
                e1*2007/46*                                                                             S03
                0368*21-..
                - ab MJ 2020
                Mitsubishi Eclipse Cross   109-120       235/45R19                                      A12 A14 A18
                GK0                                                                                     A57 NoP S03
                e1*2007/46*1769*..
                Mitsubishi Eclipse Cross   72            235/45R19                                      A12 A14 A18
                PHEV                                                                                    A56 S03
                GK0
                e1*2007/46*1769*..
                - Plug-in Hybrid
                Mitsubishi Outlander III   108-110       235/45R19        T95                           A12 A14 A18
                CW0                        108-110       245/45R19                                      A57 KOV S03
                e1*2001/116*
                0406*15-..
                - ab Modelljahr 2013
                - incl. Facelift 2016
                (FIN: JMBX.GF..)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 10
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mitsubishi Outlander III    110           235/45R19       T95                            A12 A14 A18
                CW0, GF0                    110           245/45R19                                      A57 KMV S03
                e1*2001/116*
                0406*19-..;
                e1*2007/46*1218*..
                - ab Modelljahr 2013
                - incl. Facelift 2016
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Mitsubishi Outlander III    89-99         235/45R19       T95                            A12 A14 A18
                PHEV                        89-99         245/45R19                                      A56 KOV S03
                CW0
                e1*2001/116*
                0406*17-..
                - Plug-in Hybrid
                - incl. Facelift 2016
§22 100036*00




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 10
                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 100036*00




                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, &).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 6 von 10
                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G16      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
                Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100036*00




                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4g     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 10
                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5a       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5i     An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K5k    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
§22 100036*00




                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6e       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 10
                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 15 mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
§22 100036*00




                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



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                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 9 von 10
                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    225/55R19      275/45R19
                Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
§22 100036*00




                Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11   235/60R19      255/55R19
                Nr. 12   245/30R19      305/25R19
                Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16   245/50R19      275/45R19
                Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20   255/45R19      285/40R19
                Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22   255/55R19      275/50R19
                Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25   265/40R19      295/35R19
                Nr. 26   265/45R19      295/40R19
                Nr. 27   265/50R19      295/45R19
                Nr. 28   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 14 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 10 von 10

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 22. Mai 2025
§22 100036*00




                Wagner                                                                                00447847.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim