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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 5
                Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         GT9
                Typ                            GT9-9019
                Radgröße                       9JX19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 W4            GT9-9019 W4 / Ø72,5 / Ø64,1           5/114,3/64,1      40         850      2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100036
                Herstellerzeichen              TEC
                Radtyp und Ausführung          GT9-9019 (s.o.)
                Radgröße                       9JX19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 100036*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)            (mm)
                 S01   Mutter M14x1,5 (D17CL10) Kegel 60°               175             -             ZP 083
                 S02   Mutter M14x1,5 (D17CL10) Kegel 60°               175             -             ZP 090

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Tesla
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Tesla Model 3              88-155          235/40R19     A32                             A14 A18 A57
                 003                        88-155          245/35R19     A32 T93                         B02 BK1 Lim
                 e4*2007/46*1293*00-36      88-155          245/40R19     A01 A12 G74                     S01
                 - ohne Performance-
                 Bremse
                   (Variante/Version:
                 E.../..b...)



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 5
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Tesla Model 3                153,155      235/40R19       A32                            A14 A18 A56
                003                                                                                      B02 BT3 Lim
                e4*2007/46*1293*00-36                                                                    S02
                - mit Performance-Bremse
                  (Variante/Version:
                E.../..p...)
                Tesla Model 3 (Highland)     88-153       235/40R19       A32                            A14 A18 A57
                003                          88-153       245/35R19       A32 T93                        B02 BK1 Lim
                e4*2007/46*1293*32-..        88-153       245/40R19       A01 A12 G01                    S01
                - ohne Performance-
                Bremse
                  (Variante/Version:
                H.../..b...)
                Tesla Model Y                155-190      255/45R19       A32                            A14 A18 A56
                003                          155-190      265/40R19       A12                            B02 Z19 S01
                e4*2007/46*1293*19-..        155-190      275/40R19       A01 A12 K1a K1b
                - 21 Zoll Serienbereifung
                - nicht für Variante YS...
§22 100036*00




                Tesla Model Y                88-190       255/45R19       A32                            A14 A18 A57
                003, 005                     88-190       265/40R19       A12                            B02 Z19 S01
                e4*2007/46*                  88-190       275/40R19       A01 A12 K1a K1b K2b
                1293*19-..;
                e4*2018/858*00135*..
                - 19 Zoll ww. 20 Zoll
                Serienbereifung
                - nicht für Variante YS...

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 5
                230 km/h                94%     100%    100%
                240 km/h                91%     100%    100%
                250 km/h                -       95%     100%
                260 km/h                -       90%     100%
                270 km/h                -       85%     100%
                280 km/h                -       -       95%
                290 km/h                -       -       90%
                300 km/h                -       -       85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
§22 100036*00




                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 5
                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                BK1      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

                BT3      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm an Achse 1.

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G74      Ist 20 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§22 100036*00




                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100036 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55017625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19H2 Typ GT9-9019
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 5

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 22. Mai 2025
§22 100036*00




                Wagner                                                                                00447868.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim