Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT9-9021 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: TEC-Speedwheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: APPL D3 Radgröße: 9Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 100037*00 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 950 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 140 Nm Schaftlänge 28,2 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 160 Nm Schaftlänge 28,2 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 150 Nm Schaftlänge 28,2 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 180 Nm Schaftlänge 28,2 mm Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A6 255/30R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, BF1) E21) K01) K02) T93) Frontantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 270 Audi A6 255/30R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, A11) BF1) E21) E54) K01) Allradantrieb) K02) T93) §22 100037*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 441 bis 463 Audi RS6 Avant 245/40R21 M+S A02) bis A10) A93) B106) BF2) 255/35R21 M+S A93) 255/40R21 M+S A93a) 265/35R21 M+S A93) 275/35R21 M+S A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0544*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 412 Audi RS6 Avant 245/35R21 M+S A02) bis A10) A93a) BF2) 255/35R21 M+S A01) G01) 265/30R21 M+S 275/30R21 M+S Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/30R21 A01) bis A10) A93) BF1) K63) N255) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 Audi A7 Sportback 245/35R21 A01) bis A10) N255) BF1) E21) K04) 265/30R21 K03) §22 100037*00 275/30R21 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 245/35R21 A01) bis A10) BF3) E44) K04) K71) N255) T96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 A01) bis A10) K04) N265) T98) A11) BF2) E44) K01) 265/35R21 K04) 275/30R21 K02) T98) 275/35R21 GDM) K02) Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 A01) bis A10) (ohne N255) BF2) K01) K04) Serienverbreiterung) 255/40R21 265/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. §22 100037*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 A01) bis A10) (mit N255) BF2) K01) K04) Serienverbreiterung) 255/40R21 265/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21 A01) bis A10) (mit BF2) K01) K04) Serienverbreiterung) 265/35R21 Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10) (bis K04) A11) BF2) E44) E87) K01) e1*2007/46*1550*46, ohne Verbreiterungs- 255/40R21 Flaps vorne u. hinten) K02) 265/35R21 K02) 265/40R21 K02) 275/35R21 K02) §22 100037*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/40R21 A01) bis A10) Sportback BF2) E87) K01) K02) (bis 265/35R21 e1*2007/46*1550*46, ohne Verbreiterungs- 265/40R21 Flaps vorne u. hinten) 275/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10) (bis K04) A11) BF2) E44) E87) K01) e1*2007/46*1550*46, mit Verbreiterungs-Flaps 255/40R21 vorne u. hinten) K02) 265/35R21 K02) 265/40R21 K02) 275/35R21 K02) Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/40R21 A01) bis A10) Sportback BF2) E87) K01) K02) (bis 265/35R21 e1*2007/46*1550*46, mit Verbreiterungs-Flaps 265/40R21 vorne u. hinten) 275/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10) (ab BF4) E87a) K01) K02) §22 100037*00 e1*2007/46*1550*47) 255/40R21 265/35R21 275/35R21 HL 245/40R21 HL 255/40R21 HL 265/35R21 HL 275/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 255/45R21 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- N265) BF4) E78a) Flaps) 255/45R21 M+S 265/40R21 N275) 265/40R21 M+S 275/40R21 N285) 275/40R21 M+S Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 255/45R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- N265) BF4) E78a) Flaps) 255/45R21 M+S 265/40R21 N275) 265/40R21 M+S 275/40R21 N285) §22 100037*00 275/40R21 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi SQ7 255/45R21 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- BF4) E78a) Flaps) 255/45R21 M+S 265/40R21 265/40R21 M+S 275/40R21 275/40R21 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi SQ7 255/45R21 M+S A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- BF4) E78a) Flaps) 265/40R21 M+S 275/40R21 M+S Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 250 Audi Q8 265/45R21 A02) bis A10) A93) N275) A11) BF4) 275/40R21 A93) N285) 275/45R21 A93) N285) 285/45R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise §22 100037*00 (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi SQ8 265/45R21 M+S A02) bis A10) A93) BF4) 275/40R21 M+S A93) 275/45R21 M+S A93) 285/45R21 M+S Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig §22 100037*00 sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: ZP018 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: ZP018 Anzugsmoment: 160 Nm Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: ZP018 Anzugsmoment: 150 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: ZP018 Anzugsmoment: 180 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen >Q7 (2. Generation, Modell 4M)": §22 100037*00 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E87) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46. E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. §22 100037*00 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO Nr. : RT-000052-00-0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT9-9021 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025 §22 100037*00