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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      1/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    GT9-9021
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                                 D3
                Radausführungskennz.:                                       APPL D3
                Radgröße:                                                   9Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100037*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
                Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der
                Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
                Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018       160 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018      180 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      2/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F8                          e1*2007/46*1751*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                210 bis 338   Audi A8, A8 L          265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF1) E44)
                                                     275/30R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF1) E44) T98)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF1) E44) GDM)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                           e1*2007/46*1550*..
§22 100037*00




                FY                           e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET18
                100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21          265/35R21                                A01) bis A10)
                              (bis                    K01)                                                      A11) BF1) E44) E87)
                              e1*2007/46*1550*46,
                              ohne Verbreiterungs-    275/35R21        275/35R21                                A01) bis A10)
                              Flaps vorne u. hinten)  K01)                                                      A11) BF1) E44) E87)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                           e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET18
                251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           265/35R21        265/35R21                                A01) bis A10)
                              Sportback               K01)                                                      BF1) E87)
                              (bis
                              e1*2007/46*1550*46,     275/35R21        275/35R21                                A01) bis A10)
                              ohne Verbreiterungs-    K01)                                                      BF1) E87)
                              Flaps vorne u. hinten)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      3/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
                FY                            e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                       9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                       ET20             ET18
                100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21           265/35R21                               A01) bis A10)
                              (bis                     K01)                                                     A11) BF1) E44) E87)
                              e1*2007/46*1550*46,
                              mit Verbreiterungs-Flaps 275/35R21        275/35R21                               A01) bis A10)
                              vorne u. hinten)         K01)                                                     A11) BF1) E44) E87)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
§22 100037*00




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                       9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                       ET20             ET18
                251 bis 260   Audi SQ5, SQ5            265/35R21        265/35R21                               A01) bis A10)
                              Sportback                K01)                                                     BF1) E87)
                              (bis
                              e1*2007/46*1550*46,      275/35R21        275/35R21                               A01) bis A10)
                              mit Verbreiterungs-Flaps K01)                                                     BF1) E87)
                              vorne u. hinten)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                          e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                150           Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21          265/35R21                                A01) bis A10)
                              (ab                    K01)                                                       BF2) E87a)
                              e1*2007/46*1550*47)    275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       BF2) E87a)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      4/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                           e1*2001/116*0350*..
                4L                           e1*2001/116*0367*..
                4L1                          e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET18
                155 bis 250   Audi Q7                 265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                              (ohne Verbreiterungs-                                                             BF2) E78a) N275)
                              Flaps)                  265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                                                               275/40R21               275/40R21                A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a) N285)
                                                               275/40R21 M+S           275/40R21 M+S            A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
§22 100037*00




                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                            e1*2001/116*0350*..
                4L                            e1*2001/116*0367*..
                4L1                           e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                       9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                       ET20             ET18
                155 bis 250   Audi Q7                  265/40R21        265/40R21                               A02) bis A10)
                              (mit Verbreiterungs-                                                              BF2) E78a) N275)
                              Flaps)                   265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                                                               275/40R21               275/40R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a) N285)
                                                               275/40R21 M+S           275/40R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      5/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                           e1*2001/116*0350*..
                4L1                          e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET18
                320 bis 373   Audi SQ7                265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                              (ohne Verbreiterungs-                                                             BF2) E78a)
                              Flaps)                  265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                                                               275/40R21               275/40R21                A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                                                               275/40R21 M+S           275/40R21 M+S            A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100037*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                            e1*2001/116*0350*..
                4L1                           e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                       9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                       ET20             ET18
                320 bis 373   Audi SQ7                 265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                           A02) bis A10)
                              (mit Verbreiterungs-                                                              BF2) E78a)
                              Flaps)                   275/40R21 M+S    275/40R21 M+S                           A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E78a)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                          e1*2001/116*0350*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                170 bis 250   Audi Q8                275/40R21         275/40R21                                A02) bis A10)
                                                     A93)                                                       A11) BF2) N285)
                                                     275/45R21         275/45R21                                A02) bis A10)
                                                     A93)                                                       A11) BF2) N285)
                                                     285/45R21         285/45R21                                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      6/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
§22 100037*00




                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      7/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 180 Nm
§22 100037*00




                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen >Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

                E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

                E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
                     265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1
                Seite :                      8/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100037*00