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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      1 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                       GT9-9021
                 Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                            TEC-Speedwheels
                 Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                    D3
                 Radausführungskennz.:                                         APPL D3
                 Radgröße:                                                      9Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                              20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                          5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100037*01




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:    AUDI

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       ZP018       140 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       ZP018          160 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       ZP018          150 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       ZP018          180 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                          e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 195   Audi A6               255/30R21                            A01) bis A10)
                              (Limousine, Kombi,                                         BF1) E21) K01) K02) T93)
                              Frontantrieb)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      2 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                           e1*2007/46*1801*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 270   Audi A6                255/30R21                          A01) bis A10)
                              (Limousine, Kombi,                                        A11) BF1) E21) E54) K01)
                              Allradantrieb)                                            K02) T93)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                          e1*2007/46*1840*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                441 bis 463   Audi RS6 Avant        245/40R21 M+S                       A02) bis A10)
                                                    A93)                                B106) BF2)

                                                     255/35R21 M+S
§22 100037*01




                                                     A93)

                                                     255/40R21 M+S
                                                     A93a)

                                                     265/35R21 M+S
                                                     A93)

                                                     275/35R21 M+S
                                                     A93)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                          e1*2007/46*0544*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                412           Audi RS6 Avant        245/35R21 M+S                       A02) bis A10)
                                                    A93a)                               BF2)

                                                     255/35R21 M+S
                                                     A01) G01)

                                                     265/30R21 M+S

                                                     275/30R21 M+S


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                4G                          e1*2007/46*0436*..
                4G1                         e13*2007/46*1147*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 245/30R21                           A01) bis A10)
                                                                                        A93) BF1) K63) N255) T91)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      3 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2                          e1*2007/46*1801*..
                F2                          e1*2007/46*1840*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 250   Audi A7 Sportback     245/35R21                           A01) bis A10)
                                                    N255)                               BF1) E21) K04)

                                                     265/30R21
                                                     K03)

                                                     275/30R21
                                                     K01)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                4H                          e1*2007/46*0284*..
                4H                          e1*2007/46*0398*..
§22 100037*01




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 368   Audi A8, A8L          245/35R21                           A01) bis A10)
                                                                                        BF3) E44) K04) K71) N255)
                                                                                        T96)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F8                          e1*2007/46*1751*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                210 bis 338   Audi A8, A8 L         255/35R21                           A01) bis A10)
                                                    K04) N265) T98)                     A11) BF2) E44) K01)

                                                     265/35R21
                                                     K04)

                                                     275/30R21
                                                     K02) T98)

                                                     275/35R21
                                                     GDM) K02)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      4 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                           e1*2001/116*0473*..
                8R                           e1*2001/116*0497*..
                8R1                          e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200   Audi Q5                245/40R21                          A01) bis A10)
                              (ohne                  N255)                              BF2) K01) K04)
                              Serienverbreiterung)
                                                     255/40R21

                                                     265/35R21


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                           e1*2001/116*0473*..
                8R                           e1*2001/116*0497*..
                8R1                          e13*2007/46*1083*..
§22 100037*01




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 200   Audi Q5                245/40R21                          A01) bis A10)
                              (mit                   N255)                              BF2) K01) K04)
                              Serienverbreiterung)
                                                     255/40R21

                                                     265/35R21


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                8R                           e1*2001/116*0473*..
                8R1                          e13*2007/46*1083*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                230 bis 260   Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21                           A01) bis A10)
                              (mit                                                      BF2) K01) K04)
                              Serienverbreiterung)   265/35R21
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      5 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
                FY                            e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A01) bis A10)
                              (bis                    K04)                               A11) BF2) E44) E87) K01)
                              e1*2007/46*1550*46,
                              ohne Verbreiterungs-    255/40R21
                              Flaps vorne u. hinten) K02)

                                                       265/35R21
                                                       K02)

                                                       265/40R21
                                                       K02)

                                                       275/35R21
                                                       K02)
§22 100037*01




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           255/40R21                          A01) bis A10)
                              Sportback                                                  BF2) E87) K01) K02)
                              (bis                    265/35R21
                              e1*2007/46*1550*46,
                              ohne Verbreiterungs-    265/40R21
                              Flaps vorne u. hinten)
                                                      275/35R21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
                FY                            e1*2007/46*1685*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A01) bis A10)
                              (bis                     K04)                              A11) BF2) E44) E87) K01)
                              e1*2007/46*1550*46,
                              mit Verbreiterungs-Flaps 255/40R21
                              vorne u. hinten)         K02)

                                                       265/35R21
                                                       K02)

                                                       265/40R21
                                                       K02)

                                                       275/35R21
                                                       K02)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      6 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                            e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                251 bis 260   Audi SQ5, SQ5            255/40R21                         A01) bis A10)
                              Sportback                                                  BF2) E87) K01) K02)
                              (bis                     265/35R21
                              e1*2007/46*1550*46,
                              mit Verbreiterungs-Flaps 265/40R21
                              vorne u. hinten)
                                                       275/35R21


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                FY                          e1*2007/46*1550*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100037*01




                150           Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21                            A01) bis A10)
                              (ab                                                        BF4) E87a) K01) K02)
                              e1*2007/46*1550*47)   255/40R21

                                                       265/35R21

                                                       275/35R21

                                                       HL 245/40R21

                                                       HL 255/40R21

                                                       HL 265/35R21

                                                       HL 275/35R21
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      7 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                           e1*2001/116*0350*..
                4L                           e1*2001/116*0367*..
                4L1                          e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250   Audi Q7                255/45R21                          A02) bis A10)
                              (ohne Verbreiterungs- N265)                               BF4) E78a)
                              Flaps)
                                                     255/45R21 M+S

                                                      265/40R21
                                                      N275)

                                                      265/40R21 M+S

                                                      275/40R21
                                                      N285)
§22 100037*01




                                                      275/40R21 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                            e1*2001/116*0350*..
                4L                            e1*2001/116*0367*..
                4L1                           e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 250   Audi Q7                 255/45R21                         A02) bis A10)
                              (mit Verbreiterungs-    N265)                             BF4) E78a)
                              Flaps)
                                                      255/45R21 M+S

                                                      265/40R21
                                                      N275)

                                                      265/40R21 M+S

                                                      275/40R21
                                                      N285)

                                                      275/40R21 M+S
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      8 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                           e1*2001/116*0350*..
                4L1                          e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                320 bis 373   Audi SQ7               255/45R21                          A02) bis A10)
                              (ohne Verbreiterungs-                                     BF4) E78a)
                              Flaps)                 255/45R21 M+S

                                                      265/40R21

                                                      265/40R21 M+S

                                                      275/40R21

                                                      275/40R21 M+S
§22 100037*01




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                            e1*2001/116*0350*..
                4L1                           e13*2007/46*1081*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                320 bis 373   Audi SQ7                255/45R21 M+S                     A02) bis A10)
                              (mit Verbreiterungs-                                      BF4) E78a)
                              Flaps)                  265/40R21 M+S

                                                      275/40R21 M+S


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                          e1*2001/116*0350*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 250   Audi Q8               265/45R21                           A02) bis A10)
                                                    A93) N275)                          A11) BF4)

                                                      275/40R21
                                                      A93) N285)

                                                      275/45R21
                                                      A93) N285)

                                                      285/45R21
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      9 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                4L                          e1*2001/116*0350*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                320 bis 373   Audi SQ8              265/45R21 M+S                           A02) bis A10)
                                                    A93)                                    BF4)

                                                     275/40R21 M+S
                                                     A93)

                                                     275/45R21 M+S
                                                     A93)

                                                     285/45R21 M+S


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 100037*01




                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      10 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
§22 100037*01




                       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 180 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      11 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

                E87)   Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.

                E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
                     265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 100037*01




                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                       eng an das Blechradhaus anzulegen.

                K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
                       das Blechradhaus anzulegen.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2
                Seite :                      12 / 12
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100037*01




                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
						
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