Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 1/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT9-9021
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: TEC-Speedwheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: D3
Radausführungskennz.: APPL D3
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart Mittenzentrierung
§22 100037*01
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 160 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 180 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 2/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
210 bis 338 Audi A8, A8 L 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E44)
275/30R21 275/30R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E44) T98)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E44) GDM)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
§22 100037*01
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
(bis K01) A11) BF1) E44) E87)
e1*2007/46*1550*46,
ohne Verbreiterungs- 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
Flaps vorne u. hinten) K01) A11) BF1) E44) E87)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
Sportback K01) BF1) E87)
(bis
e1*2007/46*1550*46, 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
ohne Verbreiterungs- K01) BF1) E87)
Flaps vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 3/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
(bis K01) A11) BF1) E44) E87)
e1*2007/46*1550*46,
mit Verbreiterungs-Flaps 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
vorne u. hinten) K01) A11) BF1) E44) E87)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
§22 100037*01
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
Sportback K01) BF1) E87)
(bis
e1*2007/46*1550*46, 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
mit Verbreiterungs-Flaps K01) BF1) E87)
vorne u. hinten)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
150 Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
(ab K01) BF2) E87a)
e1*2007/46*1550*47) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF2) E87a)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 4/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
155 bis 250 Audi Q7 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF2) E78a) N275)
Flaps) 265/40R21 M+S 265/40R21 M+S A01) bis A10)
BF2) E78a)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
BF2) E78a) N285)
275/40R21 M+S 275/40R21 M+S A01) bis A10)
BF2) E78a)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
§22 100037*01
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
155 bis 250 Audi Q7 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF2) E78a) N275)
Flaps) 265/40R21 M+S 265/40R21 M+S A02) bis A10)
BF2) E78a)
275/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
BF2) E78a) N285)
275/40R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
BF2) E78a)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 5/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
320 bis 373 Audi SQ7 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF2) E78a)
Flaps) 265/40R21 M+S 265/40R21 M+S A01) bis A10)
BF2) E78a)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
BF2) E78a)
275/40R21 M+S 275/40R21 M+S A01) bis A10)
BF2) E78a)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
§22 100037*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
320 bis 373 Audi SQ7 265/40R21 M+S 265/40R21 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF2) E78a)
Flaps) 275/40R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
BF2) E78a)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
170 bis 250 Audi Q8 275/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
A93) A11) BF2) N285)
275/45R21 275/45R21 A02) bis A10)
A93) A11) BF2) N285)
285/45R21 285/45R21 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 6/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
§22 100037*01
so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 7/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: ZP018
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: ZP018
Anzugsmoment: 180 Nm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
§22 100037*01
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
E87) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. bis e1*2007/46*1550*46.
E87a) Zulässig an Fahrzeugen mit EG-Genehmigungs-Nr. ab e1*2007/46*1550*47.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-01-0-327
Anlage-Nr. : AB1
Seite : 8/8
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100037*01