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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      1/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    GT9-9021
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                                 D3
                Radausführungskennz.:                                       APPL D3
                Radgröße:                                                   9Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100037*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
                Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der
                Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
                Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      2/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6L                         e1*2018/858*00316*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                120 bis 230   BMW 5er                255/30R21         295/25R21                                A01) bis A10)
                              (Limousine)            K01) T93)                                                  A11) B84) BF1) V00)
                                                     255/30R21         305/25R21                                A01) bis A10)
                                                     K01) T93)                                                  A11) B84) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6GT                        e1*2007/46*1791*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
§22 100037*00




                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                120 bis 265   BMW 6er GT             275/30R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF1)
                                                     245/35R21         275/30R21                                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G7L                         e1*2018/858*00154*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                125 bis 280   BMW 7er, i7            265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                                                                                B81) BF2)
                                                               275/35R21               275/35R21                A01) bis A10)
                                                                                                                B81) BF2)
                                                               255/40R21               285/35R21                A01) bis A10)
                                                                                                                B81) BF2)
                                                               265/35R21               305/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                                B81) BF2) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      3/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XN                        e1*2018/858*00409*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                120 bis 280   BMW X3                 265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       B89) BF1)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       B89) BF1)
                                                     255/40R21         285/35R21                                A01) bis A10)
                                                                                                                B89) BF1)
                                                               255/40R21               HL 285/35R21             A01) bis A10)
                                                                                                                B89) BF1) V00)
                                                               HL 255/40R21            285/35R21                A01) bis A10)
                                                                                                                B89) BF1) V00)
                                                               HL 255/40R21            HL 285/35R21             A01) bis A10)
                                                                                                                B89) BF1) V00)
§22 100037*00




                                                               265/35R21               305/30R21                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             B89) BF1) V00)
                                                               HL 265/35R21            305/30R21                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             B89) BF1) V00)
                                                               275/35R21               315/30R21                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             B89) BF1) V00)
                                                               HL 275/35R21            315/30R21                A01) bis A10)
                                                               K01)                                             B89) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                120 bis 210   BMW X4                 275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF1)
                                                     245/35R21         285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                                                               245/40R21               275/35R21                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      4/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21           275/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF1)
                                                     245/40R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                         e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
§22 100037*00




                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                155 bis 280   BMW X5                 265/35R21         265/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71) GGX) N275)
                                                     265/35R21 M+S     265/35R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71) GGX) W275)
                                                     265/40R21         265/40R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71) N275)
                                                     265/40R21 M+S     265/40R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71) W275)
                                                     275/35R21         275/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71)
                                                     275/35R21 M+S     275/35R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71)
                                                     275/40R21         275/40R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71)
                                                     275/40R21 M+S     275/40R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71)
                                                     275/35R21         315/30R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71) V00)
                                                     275/40R21         315/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      5/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                         e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                294 bis 390   BMW X5 M50d, M50i, 275/40R21             275/40R21                                A01) bis A10)
                              M60i                   K01)                                                       A11) BF3) E71)
                                                     275/40R21 M+S     275/40R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71)
                                                     275/40R21         315/35R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) E71)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G7X                         e1*2007/46*1952*..
§22 100037*00




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET18
                155 bis 390   BMW X7                 275/45R21         275/45R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) ER3)
                                                     285/45R21         285/45R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) ER1)
                                                     275/45R21         315/40R21                                A01) bis A10)
                                                     K01)                                                       A11) BF3) ER2) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
                zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
                Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


                Auflagen und Hinweise

                A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                         Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                         wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                         Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                         Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                         zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                         so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                         Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      6/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
§22 100037*00




                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       " Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                       " Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

                B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       " Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

                B89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       " Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
                       Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      7/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                       bis zu einer Achslast von 2010 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                       bis zu einer Achslast von 2020 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                       bis zu einer Achslast von 2030 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 100037*00




                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder diese
                     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
                       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1a
                Seite :                      8/8
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage AB1a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100037*00
						
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