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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      1 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                       GT9-9021
                 Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                            TEC-Speedwheels
                 Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                    D3
                 Radausführungskennz.:                                         APPL D3
                 Radgröße:                                                      9Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                              20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                          5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100037*01




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                           140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                             140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm

                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5L                          e1*2007/46*1688*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er       255/30R21                           A01) bis A10)
                              xDrive, BMW 5er Hybrid                                     A11) BF1) E21) K01) K02)
                              (Limousine, außer                                          K13) K25) K26) K90) T93)
                              M550i xDrive und
                              M550d xDrive)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      2 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G6GT                        e1*2007/46*1791*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 265   BMW 6er GT            245/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    T96)                                      A11) BF1) K04)

                                                     265/30R21
                                                     K01) T96)

                                                     275/30R21
                                                     K01)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/35R21           275/30R21           A01) bis A10)
                                                                          K04)                A11) BF1)
§22 100037*01




                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                7L                           e1*2007/46*0276*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 390   BMW 7er                245/35R21                                A01) bis A10)
                              (Baureihe G11)         T96)                                     A11) BF1) K04)

                                                     255/35R21
                                                     G01) K03) K13)

                                                     265/30R21
                                                     K03) T96)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/35R21           275/30R21           A01) bis A10)
                                                                          K04) K28)           A11) BF1)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G7L                         e1*2018/858*00154*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125 bis 280   BMW 7er, i7           245/40R21                                 A02) bis A10)
                                                    N255) T100)                               B81) BF2) EF0)

                                                     255/40R21
                                                     N265) T102)

                                                     265/35R21
                                                     N275) T101)

                                                     275/35R21
                                                     A01) K04) N285) T103)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      3 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                BMWI-N                        e1*2018/858*00109*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                102 bis 150   BMW iX xDrive           255/50R21                         A01) bis A10)
                              (nicht iX M60, iX M70   ER1) K01)                         BF3) K04)
                              xDrive)
                                                      255/50R21 M+S
                                                      ER1) K01)

                                                      265/45R21
                                                      ER3)

                                                      265/45R21 M+S
                                                      ER3)

                                                      275/45R21
                                                      ER2) K01)
§22 100037*01




                                                      275/45R21 M+S
                                                      ER2) K01)

                                                      285/45R21
                                                      ER1) K01)

                                                      285/45R21 M+S
                                                      ER1) K01)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3X                         e1*2007/46*1797*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 210   BMW X3                245/35R21                           A01) bis A10)
                                                    K03) T96)                           A11) BF1) K04)

                                                      245/40R21
                                                      K03) K78)

                                                      255/35R21
                                                      K01) K78) T98)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XE                        e1*2007/46*2130*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80            BMW iX3               265/35R21                           A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K01) K04) T101)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      4 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G3XN                        e1*2018/858*00409*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 280   BMW X3                245/40R21                           A02) bis A10)
                                                    N255)                               B89) BF1)

                                                     255/35R21
                                                     N265) T98)

                                                     255/40R21
                                                     N265)

                                                     265/35R21
                                                     A01) K01) K04) N275)

                                                     275/35R21
                                                     A01) K01) K04) N285)
§22 100037*01




                                                     HL 245/35R21
                                                     N255) T99)

                                                     HL 245/40R21
                                                     N255)

                                                     HL 255/35R21
                                                     N265)

                                                     HL 255/40R21
                                                     N265)

                                                     HL 265/35R21
                                                     A01) K01) K04) N275)

                                                     HL 275/35R21
                                                     A01) K01) K04) N285)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      5 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 210   BMW X4                245/35R21                                A02) bis A10)
                                                    T96)                                     A11) BF1)

                                                     245/40R21

                                                     255/35R21
                                                     A01) K03) K04)

                                                     265/35R21
                                                     A01) K03) K04)

                                                     275/35R21
                                                     A01) K01) K04)
§22 100037*01




                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/40R21           275/35R21           A01) bis A10)
                                                                         K04)                A11) BF1)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G4X                         e1*2007/46*1881*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne             hinten
                240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R21 M+S       275/35R21 M+S         A01) bis A10)
                                                                       K04)                  A11) BF1)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      6 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                         e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 280   BMW X5                255/40R21                           A02) bis A10)
                                                    ER5) N265) T102)                    A11) BF3) E71)

                                                     255/40R21 M+S
                                                     ER5) T102) W265)

                                                     255/45R21
                                                     ER4) N265) T106)

                                                     255/45R21 M+S
                                                     ER4) T106) W265)

                                                     265/35R21
                                                     A01) ER5) GGX) K01) N275) T101)
§22 100037*01




                                                     265/35R21 M+S
                                                     A01) ER5) GGX) K01) T101) W275)

                                                     265/40R21
                                                     A01) ER5) K01) N275) T105)

                                                     265/40R21 M+S
                                                     A01) ER5) K01) T105) W275)

                                                     275/35R21
                                                     A01) ER5) K01) K04) N285) T103)

                                                     275/35R21 M+S
                                                     A01) ER5) K01) K04) T103)

                                                     275/40R21
                                                     A01) ER5) K01) K04) N285)

                                                     275/40R21 M+S
                                                     A01) ER5) K01) K04)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                G5X                         e1*2007/46*1918*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                294 bis 390   BMW X5 M50d, M50i, 275/40R21                              A01) bis A10)
                              M60i                  N285)                               A11) BF3) E71) ER5) K01)
                                                                                        K04)
                                                     275/40R21 M+S
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      7 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
§22 100037*01




                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      8 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                       • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

                B89)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: Bremsscheibe Ø348x30 mm
                       Achse 2: Bremsscheibe Ø345x24 mm

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm
§22 100037*01




                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1880 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      9 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder diese
                     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100037*01




                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                       aufzuweiten.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      10 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5
                          mm zu kürzen,
                       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                          gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

                K90)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an das
                       Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100037*01




                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2a
                Seite :                      11 / 11
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
§22 100037*01




                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 2a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
                GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
						
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