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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 2b
                Seite :                      1/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    GT9-9021
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                 D3
                Radausführungskennz.:                                       APPL D3
                Radgröße:                                                   9Jx21H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100037*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018       150 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 2b
                Seite :                      2/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                         e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243   Mercedes GLC           245/40R21                                A01) bis A10)
                              (X253, ohne                                                     A11) BF1) K01) K04)
                              Verbreiterung)         255/40R21

                                                     265/35R21

                                                     275/35R21


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                         e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 243   Mercedes GLC           245/40R21                                A01) bis A10)
                              (X253, mit             N255)                                    A11) BF1) K01)
§22 100037*00




                              Verbreiterung)
                                                     245/40R21 M+S

                                                     255/40R21

                                                     265/35R21

                                                     275/35R21


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 245/40R21                                  A02) bis A10)
                              GLC 63S AMG, GLC      A94)                                      BF1)
                              63 AMG Coupe, GLC
                              63S AMG Coupe         255/40R21
                              (X253, C253)          A94a)

                                                     265/35R21
                                                     A94)

                                                     265/40R21

                                                     275/35R21
                                                     A01) A94a) K01)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      245/40R21           275/35R21           A02) bis A10)
                                                                          A94a)               BF1)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 2b
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                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 270   Mercedes GLC           245/40R21                             A01) bis A10)
                              (X254, ohne                                                  A11e) BF1) K01) K02)
                              Verbreiterung, Mild-   255/40R21
                              Hybrid)
                                                     275/35R21


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 270   Mercedes GLC           245/40R21                             A01) bis A10)
                              (X254, mit                                                   A11e) BF1) K01)
                              Verbreiterung, Mild-   255/40R21
                              Hybrid)
§22 100037*00




                                                     275/35R21
                                                     K04)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                        e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne             hinten
                145           Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21           A01) bis A10)
                                                     K01)              A94) K02)           BF1) V00)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S                           A01) bis A10)
                              AMG 63S                                                      BF1) E108) K01)
                                                    265/35R21

                                                     265/40R21
                                                     K15) K107) K131)

                                                     275/35R21
                                                     K04) K15) K131)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 2b
                Seite :                      4/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                         e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                270 bis 345   Mercedes S-Klasse     245/35R21                               A01) bis A10)
                              Coupe, Cabrio                                                 BF1) K01) K125)
                              (C217, A217)          255/30R21
                                                    K04) T93)

                                                     265/30R21
                                                     K02)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                      e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135   Mercedes EQS          255/40R21                               A01) bis A10)
                              (V297,                                                        BF1) E134a) K01) K04)
§22 100037*00




                              Hinterachslenkung                                             T102)
                              4,5° SA Code 201)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                      e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135   Mercedes EQS          255/40R21                               A01) bis A10)
                              (V297,                                                        BF1) E130a) K01) K04)
                              Hinterachslenkung                                             T102)
                              10° SA Code 216)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 2b
                Seite :                      5/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
§22 100037*00




                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

                E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 216) ausgerüstet sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 2b
                Seite :                      6/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 201) ausgerüstet sind.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100037*00




                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                      mm zu kürzen.

                K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      " die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                         Befestigungsniet auszuschneiden,
                      " die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                         zu kürzen

                K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                      Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-00-0-327
                Anlage-Nr. :                 2b
                Seite :                      7/7
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
                       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage 2b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100037*00
						
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