Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1c
Seite : 1/6
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT9-9021
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: TEC-Speedwheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: D3
Radausführungskennz.: APPL D3
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 100037*00
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 150 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1c
Seite : 2/6
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
GLC 63S AMG, GLC BF1)
63 AMG Coupe, GLC 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
63S AMG Coupe BF1)
(X253, C253) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF1)
245/40R21 315/30R21 A01) bis A10)
BF1)
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
§22 100037*00
BF1)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
BF1)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
120 bis 270 Mercedes GLC 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
(X254, ohne K01) A11e) BF1)
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1c
Seite : 3/6
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
120 bis 270 Mercedes GLC 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
(X254, mit K01) A11e) BF1)
Verbreiterung, Mild- 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
Hybrid) K01) A11e) BF1) V00)
275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10)
K01) A11e) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
§22 100037*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
145 bis 185 Mercedes GLC 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
(X254, mit K01) A11f) BF1) V00)
Verbreiterung, Plug-in- 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
Hybrid) K01) A11f) BF1) V00)
275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10)
K01) A11f) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1c
Seite : 4/6
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
145 Mercedes EQC 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
245/40R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
275/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
§22 100037*00
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
K01) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, 10½Jx21H2,
ET20 ET18
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
AMG 63S K01) BF1) E108)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1) E108)
Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen
zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate
Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1c
Seite : 5/6
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 100037*00
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: ZP018
Anzugsmoment: 150 Nm
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000052-00-0-327
Anlage-Nr. : AB1c
Seite : 6/6
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT9-9021
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
bis zu einer Achslast von 2030 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Die Anlage AB1c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
§22 100037*00
Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025