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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1d
                Seite :                      1/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                       GT9-9021
                 Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                            TEC-Speedwheels
                 Montageposition:                                          Vorderachse **)
                 Radausführung:                                                    D3
                 Radausführungskennz.:                                         APPL D3
                 Radgröße:                                                      9Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                              20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                          5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100037*01




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
                Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der
                Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
                den Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       ZP116       150 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1d
                Seite :                      2/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2EW                        e1*2018/858*00213*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                330           Mercedes AMG E53       255/35R21         HL 285/30R21                              A02) bis A10)
                              HYBRID                                                                             BF1) V00)
                              (W214, Limousine)      HL 255/35R21      HL 285/30R21                              A02) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2ES                        e1*2018/858*00214*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
§22 100037*01




                (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                     9Jx21H2,          10½Jx21H2,
                                                     ET20              ET35
                330           Mercedes AMG E53       255/35R21         HL 285/30R21                              A02) bis A10)
                              HYBRID                                                                             BF1) V00)
                              (S214, Kombi)          255/35R21         HL 295/30R21                              A02) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                                                                HL 255/35R21            HL 285/30R21             A02) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                                                                HL 255/35R21            HL 295/30R21             A02) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                                                                265/35R21               HL 295/30R21             A02) bis A10)
                                                                                                                 BF1)
                                                                265/35R21               305/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                                                                HL 265/35R21            HL 295/30R21             A02) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                                                                HL 265/35R21            305/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                                                                275/35R21               305/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                                                                HL 275/35R21            305/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                                 BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1d
                Seite :                      3/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET35
                120 bis 270   Mercedes GLC            275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
                              (X254, ohne             K01)                                                       A11e) BF1)
                              Verbreiterung, Mild-    275/35R21        315/30R21                                 A01) bis A10)
                              Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1) V00)
                                                      275/35R21        HL 315/30R21                              A01) bis A10)
                                                      K01)                                                       A11e) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
§22 100037*01




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET35
                120 bis 270   Mercedes GLC            275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
                              (X254, mit              K01)                                                       A11e) BF1)
                              Verbreiterung, Mild-    275/35R21        315/30R21                                 A01) bis A10)
                              Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1) V00)
                                                      275/35R21        HL 315/30R21                              A01) bis A10)
                                                      K01)                                                       A11e) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                        e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                       9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                       ET20             ET35
                145 bis 185   Mercedes GLC             265/35R21        305/30R21                                A01) bis A10)
                              (X254, mit               K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                              Verbreiterung, Plug-in- 275/35R21         315/30R21                                A01) bis A10)
                              Hybrid)                  K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                                                       275/35R21        HL 315/30R21                             A01) bis A10)
                                                       K01)                                                      A11f) BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1d
                Seite :                      4/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET35
                109 bis 135   Mercedes EQS            245/40R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
                              (V297,                  K01)                                                       BF1) E134a) V00)
                              Hinterachslenkung
                              4,5° SA Code 201)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                       e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                                                      Vorderachse      Hinterachse
§22 100037*01




                (kW)
                                                      9Jx21H2,         10½Jx21H2,
                                                      ET20             ET35
                109 bis 135   Mercedes EQS            245/40R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
                              (V297,                  K01)                                                       BF1) E130a) V00)
                              Hinterachslenkung 10°
                              SA Code 216)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.


                Auflagen und Hinweise

                A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                         Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                         wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                         Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                         zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                         so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                         Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1d
                Seite :                      5/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                        die Radkontur hinausragen.

                A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                        erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                        des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
§22 100037*01




                        sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                        denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                        wird.

                A10)    Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                        mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                        Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                        eingeschränkt sein.

                A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                        Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                        Achse: 1+2
                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                        Zubehörkit: ZP116
                        Anzugsmoment: 150 Nm

                E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 216) ausgerüstet sind.

                E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 201) ausgerüstet sind.

                ER1)    Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                        bis zu einer Achslast von 2060 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                        gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1d
                Seite :                      6/6
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage AB1d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100037*01
						
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