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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1e
                Seite :                      1/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                       GT9-9021
                 Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                            TEC-Speedwheels
                 Montageposition:                                          Vorderachse **)
                 Radausführung:                                                    D3
                 Radausführungskennz.:                                         APPL D3
                 Radgröße:                                                      9Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                              20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                          5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100037*01




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
                Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der
                Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
                den Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       ZP018       160 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1e
                Seite :                      2/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                95B                         e13*2007/46*1165*..
                95BN                        e13*2007/46*1164*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
                (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                    9Jx21H2,           10½Jx21H2,
                                                    ET20               ET18
                155 bis 324   Porsche Macan         245/40R21          275/35R21                                 A02) bis A10)
                                                    N255)                                                        B33) BF1) V00)
                                                    255/40R21          285/35R21                                 A02) bis A10)
                                                    N265)                                                        B33) BF1) V00)
                                                    265/40R21          295/35R21                                 A01) bis A10)
                                                    K03)                                                         B33) BF1)
                Die Verwendung des Rades GT9-9021, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT9-10521, D3 (KBA-Nr. 100033*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
                separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
                zulässig.


                Auflagen und Hinweise
§22 100037*01




                A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                         Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                         wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                         Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                         zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                         so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                         Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                         Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                         die Radkontur hinausragen.

                A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                         Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1e
                Seite :                      3/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
                       • Vorderachse: Porsche Ceramic Bremsanlage mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe
                          Ø396x38 mm, 6-Kolben-Festsattel
§22 100037*01




                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 160 Nm

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 AB1e
                Seite :                      4/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                Die Anlage AB1e mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100037*01
						
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