Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2d
                Seite :                      1/3
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                       GT9-9021
                 Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                            TEC-Speedwheels
                 Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                    D3
                 Radausführungskennz.:                                         APPL D3
                 Radgröße:                                                      9Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                              20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                          5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100037*01




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:    ROLLS-ROYCE

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                          140 Nm
                                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                RRASF02                     e1*KS07/46*0077*..
                RRASF02                     e1*KS18/858*00003*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                420 bis 441   Rolls Royce Ghost,    255/40R21                            A02) bis A10)
                              Ghost Black Badge     N265)                                A94a) BF1)

                                                     265/35R21
                                                     N275)

                                                     265/40R21
                                                     N275)
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2d
                Seite :                      2/3
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
§22 100037*01




                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2d
                Seite :                      3/3
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 2d mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
§22 100037*01




                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen