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							                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2f
                Seite :                      1/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                       GT9-9021
                 Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                            TEC-Speedwheels
                 Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                                    D3
                 Radausführungskennz.:                                         APPL D3
                 Radgröße:                                                      9Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                              20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                 Lochzahl:                                                          5
                 Mittenlochdurchmesser:                                        66,60 mm
                 Zentrierart                                              Mittenzentrierung
§22 100037*01




                 Zentrierring:                                                 ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                            950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                           2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                   moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       ZP018       180 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2f
                Seite :                      2/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CR                            e1*2007/46*1827*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 250   VW Touareg              245/45R21                             A02) bis A10)
                              (Stahlfederung)         A98a) N255)                           A11) BF1) F08)

                                                      255/45R21

                                                      265/40R21
                                                      A98a)

                                                      265/45R21

                                                      275/40R21


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100037*01




                CR                           e1*2007/46*1827*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 340   VW Touareg             245/45R21                              A02) bis A10)
                              (Luftfederung)         A98a) N255)                            A11) BF1) F11)

                                                      255/45R21

                                                      265/40R21
                                                      A98a)

                                                      265/45R21

                                                      275/40R21
                                                      A01) K04)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2f
                Seite :                      3/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 100037*01




                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
                       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
                       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
                       eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: ZP018
                       Anzugsmoment: 180 Nm

                F08)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F11)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.
                Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100037 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000052-01-0-327
                Anlage-Nr. :                 2f
                Seite :                      4/4
                Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                Teiletyp :                   GT9-9021



                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 2f mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GT9-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 03.06.2025
§22 100037*01
						
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