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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100032 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         GT9
                Typ                            GT9-9520
                Radgröße                       9.5JX20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 D3            GT9-9520 D3 / ohne Ring            5/112/66,6        42         975      2150


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 22, Gutachten Nummer 55016725, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100035 , RADTYP GT9-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 100032*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100032
                Herstellerzeichen              TEC
                Radtyp und Ausführung          GT9-9520 (s.o.)
                Radgröße                       9.5JX20H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130              28,2           ZP 018
                 S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        150              28,2           ZP 018

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100032 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                AMG C 450 / C 43 4Matic    270, 287      255/30R20        K2b K4i K6g K6j R03 T92       A01 A12 A14
                204, 204K                  270, 287      265/30R20        K2c K4i K6h K6r K8h R03       A18 A56 Car
                e1*2001/116*                                                                            Lim V20 HA2
                0431*36-..;                                                                             S01
                e1*2001/116*
                0457*29-..
                (FIN: W..205...)
                - Limousine/T-Modell
                - incl. Facelift 2018
                C 43 AMG 4Matic            270, 287      255/30R20        K2b K4i K6g K6j R03 T92       A01 A12 A14
                Coupé/Cabrio               270, 287      265/30R20        K2c K4i K6h K6r K8h R03       A18 A56 Cbo
                204                                                                                     Cpe V20 HA2
                e1*2001/116*                                                                            S01
                0431*39-..
                (Baureihe 205)
                - incl. Facelift 2018
                C 63 AMG                   350, 375      265/30R20        K2c K4i K6h K6r K8h R03       A01 A12 A14
§22 100032*00




                204, 204K, -/AMG                                                                        A18 A58 Car
                e1*2001/116*                                                                            Lim VC4 Vn2
                0431*33-..,0457*26-..                                                                   HA2 S01
                0463*13-..,0464*14-..,
                (FIN: W..205...)
                - Limousine/T-Modell
                E-Klasse                   120-150       275/35R20        R03 T02 T98                   A12 A14 A18
                R2EW                       120-150       285/35R20        A01 K2b R03 T00 T04           A58 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                    Lim NoP V20
                                                                                                        HA2 S02

                E-Klasse 4Matic            145-280       275/35R20        R03 T02 T98                   A12 A14 A18
                R2EW                       145-280       285/35R20        A01 K2b R03 T00 T04           A56 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                    Lim NoP V20
                                                                                                        HA2 S02

                E-Klasse 4Matic PHEV       145-185       275/35R20        R03 T02                       A12 A14 A18
                R2EW                       145-185       285/35R20        A01 K2b R03 T00 T04           A56 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                    Lim V20 HA2
                - Plug-in Hybrid                                                                        S02


                E-Klasse All-Terrain       145-280       275/35R20        AS9 R03 T02 T98               A14 A18 A56
                R2ES                       145-280       285/35R20        A12 R03                       B77 Car KMV
                e1*2018/858*00214*..                                                                    L05 NoP V20
                                                                                                        Vn2 HA2 S02




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100032 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                E-Klasse All-Terrain PHEV 145            275/35R20        AS9 M+S R03 T02               A14 A18 A56
                R2ES                      145            285/35R20        A12 M+S R03 T04               B77 Car KMV
                e1*2018/858*00214*..                                                                    L05 V20 Vn2
                - Plug-in Hybrid                                                                        HA2 S02


                E-Klasse PHEV              145, 150      275/35R20        R03 T02                       A12 A14 A18
                R2EW                       145, 150      285/35R20        A01 K2b R03 T00 T04           A58 B77 L06
                e1*2018/858*00213*..                                                                    Lim V20 HA2
                - Plug-in Hybrid                                                                        S02


                E-Klasse T-Modell          145, 150      275/35R20        R03 T02 T98                   A12 A14 A18
                R2ES                       145, 150      285/35R20        A01 K2b R03 T00 T04           A58 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                    KOV L05 NoP
                                                                                                        V20 Vn2 HA2
                                                                                                        S02
§22 100032*00




                E-Klasse T-Modell PHEV     145, 150      275/35R20        R03 T02                       A12 A14 A18
                R2ES                       145, 150      285/35R20        A01 K2b R03 T04               A58 B77 Car
                e1*2018/858*00214*..                                                                    KOV L05 V20
                - Plug-in Hybrid                                                                        HA2 S02


                S-Klasse                   210-280       255/40R20        R03 T01 T97                   A12 A14 A18
                R2S                        210-280       265/40R20        R03                           A57 A60 B77
                e1*2007/46*2115*..         210-280       275/35R20        R03                           Lim LM4 NoP
                - max. 4,5°                210-330       285/35R20        R03                           V20 Vn2 HA2
                Hinterachslenkung                                                                       S02
                S-Klasse                   210-280       255/40R20        R03 T01 T97                   A12 A14 A18
                R2S                        210-280       265/40R20        R03                           A57 A60 B77
                e1*2007/46*2115*..         210-280       275/35R20        R03                           L05 Lim NoP
                - ohne Hinterachslenkung   210-330       285/35R20        R03                           V20 Vn2 HA2
                                                                                                        S02
                S-Klasse PHEV              220, 270      285/35R20        R03 T04                       A12 A14 A18
                R2S                                                                                     A57 A60 B77
                e1*2007/46*2115*..                                                                      L05 Lim V20
                - Plug-in Hybrid                                                                        Vn2 HA2 S02
                - ohne Hinterachslenkung
                S-Klasse PHEV              220, 270      285/35R20        R03 T04                       A12 A14 A18
                R2S                                                                                     A57 A60 B77
                e1*2007/46*2115*..                                                                      Lim LM4 V20
                - Plug-in Hybrid                                                                        Vn2 HA2 S02
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100032 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                SL                          225-335       255/30R20       R03 T88 T92                     A12 A14 A18
                230, 231                                                                                  X36 HA2 S01
                e1*2007/46*0803*..;
                e1*98/14*0169*19-23
                Baureihe 231
                (FIN: W..231...)


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 22, Gutachten Nummer 55016725, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100035 , RADTYP GT9-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.
§22 100032*00




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100032 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 9

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 100032*00




                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                AS9       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
                umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 9mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
                dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

                Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, &).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100032 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 9
                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 22, Gutachten Nummer 55016725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100035 ,
                RADTYP GT9-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 100032*00




                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100032 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 9
                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 100032*00




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 8 von 9
                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 100032*00




                Nr. 19   265/45R20      295/40R20
                Nr. 20   265/50R20      295/45R20
                Nr. 21   275/35R20      305/30R20
                Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 23   275/45R20      305/40R20
                Nr. 24   285/35R20      335/30R20
                Nr. 25   285/40R20      325/35R20
                Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VC4      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
                möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    245/30R20      265/30R20
                Nr. 2    255/30R20      275/30R20, 285/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                X36      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2025 in Lambsheim statt.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55008725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX20H2 Typ GT9-9520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 5. Juni 2025
§22 100032*00




                Wagner                                                                                00448755.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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