since 1987
Teilegutachten
TÜV Austria
Nr. 22-TARR-0996/FL
Techart – Sonderrad Formula VI 21 Zoll
Für Porsche Panamera 971
mit
Karosseriebausatz GrandGT
071.2F6.952.160.CCC 9,5x21 ET60
071.2F6.115.164.CCC 11,5x21 ET64
Teilegutachten 071.2F6.152.077
TECHART Automobildesign GmbH
Roentgenstrasse 47
71229 Leonberg, Deutschland
Aktenzeichen/ File number
22-TARR-0996/FL TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
www.tuv.at
Teilegutachten
TGA-Art 13.1
Nr. 22-TARR-0996/FL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für den Änderungsumfang : Sonderräder mit Reifen
vom Typ : Formula VI
des Herstellers : Techart Automobildesign GmbH
Röntgenstraße 47
71229 Leonberg
DEUTSCHLAND
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung
der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich
einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder
einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
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I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : PORSCHE
Fahrzeughersteller Handels- Fahrzeug- EG-BE-Nr. Fz. Variante
Bezeichnung typ
PORSCHE Panamera G2 971 e13*2007/46*0971*.. G2, ab MJ 17
II. Beschreibung der Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit Distanzscheiben
II.1 an Achse 1 und 2
Achse Radtyp Radausführung Radgröße Lochkreis ET Reifen
1 FORMULA VI - 9,5J x 21H2 5/130 60 275/35R21
2 FORMULA VI - 11,5J x 21H2 5/130 64 315/30R21
Technische Daten des Rades 1-teiliges Leichtmetall Sonderrad
Vorderrad Hinterrad
Kennzeichnungen
Hersteller: TECHART : TECHART
Radausführung: - : -
Radgröße: 9.5J x 21H2 : 11.5J x 21H2
Einpresstiefe: ET 60 : ET64
Fertigungsdatum: ab 03/2022 : ab 03/2022
Art der Kennzeichnung : Gravur : Gravur
Art des Rades : 1-teiliges Sonderrad : 1-teiliges Sonderrad
Gewicht [kg] : 12,3 : 12,7
Einpresstiefe [mm] : 60 : 64
Distanzscheibe [mm] : 15 : 35
Effektive Einpresstiefe [mm] : 45 : 29
Zentrierung : Mittenzentrierung Ø 71,5 mm : Mittenzentrierung Ø 71,5 mm
Basiswerkstoff : Aluminium : Aluminium
Lochkreis : 5 x 130 : 5 x 130
Befestigung : Original Porsche : Original Porsche
Kugelbundschraube mit Kugelbundschraube mit
beweglicher Kugelkalotte beweglicher Kugelkalotte
M14 x 1,5; Schaftlänge 49 mm; M14 x 1,5; Schaftlänge 34 mm;
Anzugsmoment: 160Nm Anzugsmoment: 160Nm
: Distanzscheibe:
Kegelbund 10.9, M14 x 1,5;
Schaftlänge 32 mm;
Zubehör : Nabenkappe : Nabenkappe
geprüfte Radlast [kg] : 850 : 900
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II.2 Distanzscheiben
Nur in Verbindung mit dem Karosseriebausatz, Typ 071 Grand GT, TGA-Nr. 12-TAAS-0602/E1/SRA
können an der VA Distanzscheiben mit einer Dicke von 15 mm und an der HA Distanzscheiben mit einer
Dicke von 35 mm verbaut werden.
Art : gedrehte Leichtmetallscheibe
Typ : TechArt 280
Ausführungen (Bauform) : am Fahrzeug mittels Radschrauben bzw. -bolzen montierte
Scheibe mit Mittenzentrierung. Rad wird mit den
mitgelieferten Radschrauben bzw. Radmuttern an der
Distanzscheibe befestigt.
Kennzeichnung 15 mm : 071.280.015.100 LK 5/130
35 mm : 071.280.035.100 LK 5/130
Art der Kennzeichnung : Prägung
Ort der Kennzeichnung : auf der Ring-Mantelfläche
Außendurchmesser [mm] : 167
Lochkreisdurchmesser [mm] : 130
Anzahl der Befestigungsbohrungen : 5
Durchmesser Mittenloch [mm] : 71,5 + 0,1
Material : Al Zn Mg Cu 1,5
Oberfläche : eloxiert
geprüfte Tragfähigkeit [kg] : 1250
Montage : siehe Techart Montageanleitung
Die Festigkeit der Distanzscheiben wurde durch die Berichte der TÜV SÜD Automotive GmbH
Nr. 08-00165-CP-FIL-37 vom 14.11.2011 bzw. 08-00570-CP-FIL vom 23.03.2011 und 10-01159-CX-GBM-
00 (713191885-00) vom 04.11.2020 nachgewiesen
Festigkeit Spurverbreiterung > 2%: Laborbericht Nr. 17-TAAS-0460/SRA.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Spoiler, Sonderauspuffanlagen etc.
Bei Fahrzeugen mit Schwellern und Sonderstoßstangen ist die Umrüstung nur statthaft, wenn
ausreichender Freiraum in den Radhäusern erhalten bleibt.
Sonderfahrwerke und –Fahrwerksfedern
Die Sonderräder wurden mit dem serienmäßigen Luftfahrwerk geprüft. Bei anderen Fahrwerksänderungen
ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen.
Lenkung und Bremsen
Die Sonderräder wurden mit serienmäßiger Lenkung und Bremsen geprüft. Bei diesbezüglich geänderten
Fahrzeugen ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen.
IV. Hinweise und Auflagen
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster
und Handelsware.
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Auflagen und Hinweise für den Einbau, die Änderungsabnahme und den
Fahrzeughalter
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis, entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster, bescheinigen zu lassen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche –mit Ausnahme bei M+S-Profilen- und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind
nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
An den Radhäusern der Vorderachse ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen (siehe Hinweisblatt
Radabdeckung). Je nach Ist-Reifenbreite, kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend
ist. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), sein.
Es dürfen nur die vom Rad- oder Fahrzeughersteller mitgelieferten Radbefestigungsmittel verwendet
werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Einschraubtiefe
mindestens 6,5 Schraubumdrehungen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden.
Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend
den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über
den Felgenrand hinausragen.
Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten,
dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer
Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.
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Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter
zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
Feld Eintragung
22 MIT SONDERRÄDERN DES HERSTELLERS TECHART;
VA: FORMULA VI, 9,5JX21 H2, ET60 + DISTANZSCHEIBE 15mm KENNZEICHNUNG:
071.280.015.100; REIFEN VA: 275/35ZR21,
HA: FORMULA VI, 11,5JX21 H2, ET64 + DISTANZSCHEIBE 35mm KENNZEICHNUNG:
071.280.035.100; REIFEN HA: 315/30ZR21*******
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Bei fachgerechter Montage und Einhaltung der Auflagen haben die Rad-/Reifenkombinationen ausreichende
Radabdeckungen und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen
gewährleistet.
Ein ausreichender Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen ist gewährleistet.
V.2 Fahrversuche
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Anhang I (Ausgabe 04.2021). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW > 2 % der serienmäßigen Spurweite. Eine Prüfung der
Fahrwerksfestigkeit wurde nachgewiesen.
Festigkeit Spurverbreiterung > 2%: Laborbericht Nr. 17-TAAS-0460/SRA.
V.3 Festigkeit
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der „Richtlinien für die Prüfung
von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“ vom 25.11.1998
geprüft.
Achse Gutachten Nr.
1 22-0362-A00-V01 vom 22.06.2022
2 22-0361-A00-V01 vom 22.06.2022
Das beschriebene Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42.
VI. Anlagen
Anlage: keine
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VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.
Der Hersteller (Techart Automobildesign GmbH) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.: 49 02
0632009, Zertifizierungsstelle der TÜV Rheinland Italia S. r. l) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungs-
system gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 7 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.
Wien, 15.07.2022
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Der Zeichnungsberechtigte
Authorized signatory
Friedrich FLEISCHER
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Hinweisblatt zu der genannten Radabdeckungsauflage
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
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Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind untersagt.
! ACHTUNG !
Nur gültig mit Unterschrift, rotem Querbalken und „TECHART“ – Firmenstempel !
! ACHTUNG !
Die im Teilegutachten dargestellte Montageanleitung ist nur beispielhaft, für
Montagezwecke stets die aktuelle und bauteilspezifische Variante auf
www.techart.de/manuals
verwenden.
T:\+ Dokumentationen\TÜV-Gutachten\F 04 - 015 Schlußblatt Teilegutachten neu ohne DTC.doc