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							                                                                since 1987




                   Teilegutachten
                     TÜV Austria
                Nr. 22-TARR-0996/FL

       Techart – Sonderrad Formula VI 21 Zoll
             Für Porsche Panamera 971
                        mit
            Karosseriebausatz GrandGT

071.2F6.952.160.CCC                               9,5x21 ET60
071.2F6.115.164.CCC                              11,5x21 ET64




              Teilegutachten 071.2F6.152.077

                 TECHART Automobildesign GmbH
                       Roentgenstrasse 47
                   71229 Leonberg, Deutschland
Aktenzeichen/ File number
 22-TARR-0996/FL                                                                                                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                                                                                                                     Deutschstraße 10
                                                                                                                                         A-1230 Wien

                                                                                                                                                    www.tuv.at




                                                          Teilegutachten
                                                                   TGA-Art 13.1

                                                          Nr. 22-TARR-0996/FL

 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
 von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO


 für den Änderungsumfang                             : Sonderräder mit Reifen

 vom Typ                                             : Formula VI

 des Herstellers                                     : Techart Automobildesign GmbH
                                                       Röntgenstraße 47
                                                       71229 Leonberg
                                                       DEUTSCHLAND



 0.          Hinweise für den Fahrzeughalter

 Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme
 Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
 unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
 und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung
 der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich
 einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder
 einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
 und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

 Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
 Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.

 Mitführen von Dokumenten
 Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
 Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
 Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

 Berichtigung der Fahrzeugpapiere
 Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
 Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen
 Änderung zu beantragen.

 Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




  TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
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     G-Zl.: 22-TARR-0996/FL




I.       Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                                    :    PORSCHE

 Fahrzeughersteller                         Handels-                  Fahrzeug-                             EG-BE-Nr.                                 Fz. Variante
                                            Bezeichnung               typ
 PORSCHE                                    Panamera G2               971                                   e13*2007/46*0971*..                       G2, ab MJ 17


II. Beschreibung der Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit Distanzscheiben
II.1 an Achse 1 und 2

Achse Radtyp                                  Radausführung                  Radgröße                                     Lochkreis             ET      Reifen
 1    FORMULA VI                              -                              9,5J x 21H2                                  5/130                 60      275/35R21
 2                FORMULA VI                  -                              11,5J x 21H2                                 5/130                 64      315/30R21


Technische Daten des Rades                           1-teiliges Leichtmetall Sonderrad

                                                     Vorderrad                                                                            Hinterrad
Kennzeichnungen
                         Hersteller:                 TECHART                                                                          : TECHART
                  Radausführung:                     -                                                                                : -
                         Radgröße:                   9.5J x 21H2                                                                      : 11.5J x 21H2
                     Einpresstiefe:                  ET 60                                                                            : ET64
                 Fertigungsdatum:                    ab 03/2022                                                                       : ab 03/2022
Art der Kennzeichnung              :                 Gravur                                                                           : Gravur
Art des Rades                      :                 1-teiliges Sonderrad                                                             : 1-teiliges Sonderrad
Gewicht [kg]                       :                 12,3                                                                             : 12,7
Einpresstiefe [mm]                 :                 60                                                                               : 64
Distanzscheibe [mm]                :                 15                                                                               : 35
Effektive Einpresstiefe [mm]       :                 45                                                                               : 29
Zentrierung                        :                 Mittenzentrierung Ø 71,5 mm                                                      : Mittenzentrierung Ø 71,5 mm
Basiswerkstoff                     :                 Aluminium                                                                        : Aluminium
Lochkreis                          :                 5 x 130                                                                          : 5 x 130
Befestigung                        :                 Original Porsche                                                                 : Original Porsche
                                                     Kugelbundschraube mit                                                              Kugelbundschraube mit
                                                     beweglicher Kugelkalotte                                                           beweglicher Kugelkalotte
                                                     M14 x 1,5; Schaftlänge 49 mm;                                                      M14 x 1,5; Schaftlänge 34 mm;
                                                     Anzugsmoment: 160Nm                                                                Anzugsmoment: 160Nm
                                                                                                                                      : Distanzscheibe:
                                                                                                                                        Kegelbund 10.9, M14 x 1,5;
                                                                                                                                        Schaftlänge 32 mm;
Zubehör                                             : Nabenkappe                                                                      : Nabenkappe
geprüfte Radlast [kg]                               : 850                                                                             : 900




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II.2 Distanzscheiben

Nur in Verbindung mit dem Karosseriebausatz, Typ 071 Grand GT, TGA-Nr. 12-TAAS-0602/E1/SRA
können an der VA Distanzscheiben mit einer Dicke von 15 mm und an der HA Distanzscheiben mit einer
Dicke von 35 mm verbaut werden.
Art                                      : gedrehte Leichtmetallscheibe
Typ                                      : TechArt 280
Ausführungen (Bauform)                   : am Fahrzeug mittels Radschrauben bzw. -bolzen montierte
                                           Scheibe mit Mittenzentrierung. Rad wird mit den
                                           mitgelieferten Radschrauben bzw. Radmuttern an der
                                           Distanzscheibe befestigt.
Kennzeichnung                      15 mm : 071.280.015.100 LK 5/130
                                   35 mm : 071.280.035.100 LK 5/130
Art der Kennzeichnung                    : Prägung
Ort der Kennzeichnung                    : auf der Ring-Mantelfläche
Außendurchmesser [mm]                    : 167
Lochkreisdurchmesser [mm]                : 130
Anzahl der Befestigungsbohrungen         : 5
Durchmesser Mittenloch [mm]              : 71,5 + 0,1
Material                                 : Al Zn Mg Cu 1,5
Oberfläche                               : eloxiert
geprüfte Tragfähigkeit [kg]              : 1250
Montage                                  : siehe Techart Montageanleitung

Die Festigkeit der Distanzscheiben wurde durch die Berichte der TÜV SÜD Automotive GmbH
Nr. 08-00165-CP-FIL-37 vom 14.11.2011 bzw. 08-00570-CP-FIL vom 23.03.2011 und 10-01159-CX-GBM-
00 (713191885-00) vom 04.11.2020 nachgewiesen
Festigkeit Spurverbreiterung > 2%: Laborbericht Nr. 17-TAAS-0460/SRA.


III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen

Spoiler, Sonderauspuffanlagen etc.
Bei Fahrzeugen mit Schwellern und Sonderstoßstangen ist die Umrüstung nur statthaft, wenn
ausreichender Freiraum in den Radhäusern erhalten bleibt.

Sonderfahrwerke und –Fahrwerksfedern
Die Sonderräder wurden mit dem serienmäßigen Luftfahrwerk geprüft. Bei anderen Fahrwerksänderungen
ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen.

Lenkung und Bremsen
Die Sonderräder wurden mit serienmäßiger Lenkung und Bremsen geprüft. Bei diesbezüglich geänderten
Fahrzeugen ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen.


IV. Hinweise und Auflagen

Auflagen und Hinweise für den Hersteller

           Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten.

           Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster
            und Handelsware.

    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
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Auflagen und Hinweise für den Einbau, die Änderungsabnahme und den
Fahrzeughalter

           Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
            oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
            Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis, entsprechend dem im
            Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster, bescheinigen zu lassen.

           Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
            mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich.

           Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche –mit Ausnahme bei M+S-Profilen- und
            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind
            nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung
            unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
            durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

           An den Radhäusern der Vorderachse ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
            geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen (siehe Hinweisblatt
            Radabdeckung). Je nach Ist-Reifenbreite, kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend
            ist. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), sein.

           Es dürfen nur die vom Rad- oder Fahrzeughersteller mitgelieferten Radbefestigungsmittel verwendet
            werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Einschraubtiefe
            mindestens 6,5 Schraubumdrehungen.

           Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

           Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.

           Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter angebracht werden.

           Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend
            den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über
            den Felgenrand hinausragen.

           Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten.

           Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
            Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten,
            dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

           Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

           Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer
            Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.




    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
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Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter
zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

   Feld             Eintragung
    22              MIT SONDERRÄDERN DES HERSTELLERS TECHART;
                    VA: FORMULA VI, 9,5JX21 H2, ET60 + DISTANZSCHEIBE 15mm KENNZEICHNUNG:
                    071.280.015.100; REIFEN VA: 275/35ZR21,
                    HA: FORMULA VI, 11,5JX21 H2, ET64 + DISTANZSCHEIBE 35mm KENNZEICHNUNG:
                    071.280.035.100; REIFEN HA: 315/30ZR21*******


V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Bei fachgerechter Montage und Einhaltung der Auflagen haben die Rad-/Reifenkombinationen ausreichende
Radabdeckungen und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen
gewährleistet.

Ein ausreichender Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen ist gewährleistet.


V.2 Fahrversuche
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen
unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Anhang I (Ausgabe 04.2021). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde.

Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW > 2 % der serienmäßigen Spurweite. Eine Prüfung der
Fahrwerksfestigkeit wurde nachgewiesen.
Festigkeit Spurverbreiterung > 2%: Laborbericht Nr. 17-TAAS-0460/SRA.



V.3 Festigkeit
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der „Richtlinien für die Prüfung
von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“ vom 25.11.1998
geprüft.

 Achse   Gutachten Nr.
 1       22-0362-A00-V01 vom 22.06.2022
 2       22-0361-A00-V01 vom 22.06.2022
Das beschriebene Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42.


VI. Anlagen
Anlage: keine
 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH
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VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung
entsprechen.

Der Hersteller (Techart Automobildesign GmbH) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.: 49 02
0632009, Zertifizierungsstelle der TÜV Rheinland Italia S. r. l) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungs-
system gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.

Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 7 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.

Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.

                                                                  Wien, 15.07.2022

                                                    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH



                                                           Der Zeichnungsberechtigte
                                                                  Authorized signatory




                                                               Friedrich FLEISCHER




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Hinweisblatt zu der genannten Radabdeckungsauflage
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


 Vorderachse
 Bereich 30 Grad vor der Radmitte                       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte                                                  Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                                                                                                                                             hinter der Radmitte




 Hinterachse
 Bereich 30 Grad vor der Radmitte                       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte                                                  Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                                                                                                                                             hinter der Radmitte




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Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind untersagt.



                           ! ACHTUNG !

 Nur gültig mit Unterschrift, rotem Querbalken und „TECHART“ – Firmenstempel !




                           ! ACHTUNG !

    Die im Teilegutachten dargestellte Montageanleitung ist nur beispielhaft, für
       Montagezwecke stets die aktuelle und bauteilspezifische Variante auf

                              www.techart.de/manuals

                                         verwenden.




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