since 1987 Teilegutachten TÜV Austria Nr. 22-TARR-0996/FL Techart – Sonderrad Formula VI 21 Zoll Für Porsche Panamera 971 mit Karosseriebausatz GrandGT 071.2F6.952.160.CCC 9,5x21 ET60 071.2F6.115.164.CCC 11,5x21 ET64 Teilegutachten 071.2F6.152.077 TECHART Automobildesign GmbH Roentgenstrasse 47 71229 Leonberg, Deutschland Aktenzeichen/ File number 22-TARR-0996/FL TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10 A-1230 Wien www.tuv.at Teilegutachten TGA-Art 13.1 Nr. 22-TARR-0996/FL über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang : Sonderräder mit Reifen vom Typ : Formula VI des Herstellers : Techart Automobildesign GmbH Röntgenstraße 47 71229 Leonberg DEUTSCHLAND 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes Seite/Page 1 / 7 Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI) Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Accredited Testing & Inspection body G-Zl.: 22-TARR-0996/FL I. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : PORSCHE Fahrzeughersteller Handels- Fahrzeug- EG-BE-Nr. Fz. Variante Bezeichnung typ PORSCHE Panamera G2 971 e13*2007/46*0971*.. G2, ab MJ 17 II. Beschreibung der Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit Distanzscheiben II.1 an Achse 1 und 2 Achse Radtyp Radausführung Radgröße Lochkreis ET Reifen 1 FORMULA VI - 9,5J x 21H2 5/130 60 275/35R21 2 FORMULA VI - 11,5J x 21H2 5/130 64 315/30R21 Technische Daten des Rades 1-teiliges Leichtmetall Sonderrad Vorderrad Hinterrad Kennzeichnungen Hersteller: TECHART : TECHART Radausführung: - : - Radgröße: 9.5J x 21H2 : 11.5J x 21H2 Einpresstiefe: ET 60 : ET64 Fertigungsdatum: ab 03/2022 : ab 03/2022 Art der Kennzeichnung : Gravur : Gravur Art des Rades : 1-teiliges Sonderrad : 1-teiliges Sonderrad Gewicht [kg] : 12,3 : 12,7 Einpresstiefe [mm] : 60 : 64 Distanzscheibe [mm] : 15 : 35 Effektive Einpresstiefe [mm] : 45 : 29 Zentrierung : Mittenzentrierung Ø 71,5 mm : Mittenzentrierung Ø 71,5 mm Basiswerkstoff : Aluminium : Aluminium Lochkreis : 5 x 130 : 5 x 130 Befestigung : Original Porsche : Original Porsche Kugelbundschraube mit Kugelbundschraube mit beweglicher Kugelkalotte beweglicher Kugelkalotte M14 x 1,5; Schaftlänge 49 mm; M14 x 1,5; Schaftlänge 34 mm; Anzugsmoment: 160Nm Anzugsmoment: 160Nm : Distanzscheibe: Kegelbund 10.9, M14 x 1,5; Schaftlänge 32 mm; Zubehör : Nabenkappe : Nabenkappe geprüfte Radlast [kg] : 850 : 900 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes Seite/Page 2 / 7 Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI) Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Accredited Testing & Inspection body G-Zl.: 22-TARR-0996/FL II.2 Distanzscheiben Nur in Verbindung mit dem Karosseriebausatz, Typ 071 Grand GT, TGA-Nr. 12-TAAS-0602/E1/SRA können an der VA Distanzscheiben mit einer Dicke von 15 mm und an der HA Distanzscheiben mit einer Dicke von 35 mm verbaut werden. Art : gedrehte Leichtmetallscheibe Typ : TechArt 280 Ausführungen (Bauform) : am Fahrzeug mittels Radschrauben bzw. -bolzen montierte Scheibe mit Mittenzentrierung. Rad wird mit den mitgelieferten Radschrauben bzw. Radmuttern an der Distanzscheibe befestigt. Kennzeichnung 15 mm : 071.280.015.100 LK 5/130 35 mm : 071.280.035.100 LK 5/130 Art der Kennzeichnung : Prägung Ort der Kennzeichnung : auf der Ring-Mantelfläche Außendurchmesser [mm] : 167 Lochkreisdurchmesser [mm] : 130 Anzahl der Befestigungsbohrungen : 5 Durchmesser Mittenloch [mm] : 71,5 + 0,1 Material : Al Zn Mg Cu 1,5 Oberfläche : eloxiert geprüfte Tragfähigkeit [kg] : 1250 Montage : siehe Techart Montageanleitung Die Festigkeit der Distanzscheiben wurde durch die Berichte der TÜV SÜD Automotive GmbH Nr. 08-00165-CP-FIL-37 vom 14.11.2011 bzw. 08-00570-CP-FIL vom 23.03.2011 und 10-01159-CX-GBM- 00 (713191885-00) vom 04.11.2020 nachgewiesen Festigkeit Spurverbreiterung > 2%: Laborbericht Nr. 17-TAAS-0460/SRA. III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Spoiler, Sonderauspuffanlagen etc. Bei Fahrzeugen mit Schwellern und Sonderstoßstangen ist die Umrüstung nur statthaft, wenn ausreichender Freiraum in den Radhäusern erhalten bleibt. Sonderfahrwerke und –Fahrwerksfedern Die Sonderräder wurden mit dem serienmäßigen Luftfahrwerk geprüft. Bei anderen Fahrwerksänderungen ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen. Lenkung und Bremsen Die Sonderräder wurden mit serienmäßiger Lenkung und Bremsen geprüft. Bei diesbezüglich geänderten Fahrzeugen ist eine gesonderte Begutachtung durchzuführen. IV. Hinweise und Auflagen Auflagen und Hinweise für den Hersteller Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu achten. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes Seite/Page 3 / 7 Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI) Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Accredited Testing & Inspection body G-Zl.: 22-TARR-0996/FL Auflagen und Hinweise für den Einbau, die Änderungsabnahme und den Fahrzeughalter Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis, entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster, bescheinigen zu lassen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche –mit Ausnahme bei M+S-Profilen- und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. An den Radhäusern der Vorderachse ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen (siehe Hinweisblatt Radabdeckung). Je nach Ist-Reifenbreite, kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), sein. Es dürfen nur die vom Rad- oder Fahrzeughersteller mitgelieferten Radbefestigungsmittel verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Einschraubtiefe mindestens 6,5 Schraubumdrehungen. Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes Seite/Page 4 / 7 Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI) Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Accredited Testing & Inspection body G-Zl.: 22-TARR-0996/FL Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen: Feld Eintragung 22 MIT SONDERRÄDERN DES HERSTELLERS TECHART; VA: FORMULA VI, 9,5JX21 H2, ET60 + DISTANZSCHEIBE 15mm KENNZEICHNUNG: 071.280.015.100; REIFEN VA: 275/35ZR21, HA: FORMULA VI, 11,5JX21 H2, ET64 + DISTANZSCHEIBE 35mm KENNZEICHNUNG: 071.280.035.100; REIFEN HA: 315/30ZR21******* V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Bei fachgerechter Montage und Einhaltung der Auflagen haben die Rad-/Reifenkombinationen ausreichende Radabdeckungen und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. Ein ausreichender Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen ist gewährleistet. V.2 Fahrversuche Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Anhang I (Ausgabe 04.2021). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW > 2 % der serienmäßigen Spurweite. Eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit wurde nachgewiesen. Festigkeit Spurverbreiterung > 2%: Laborbericht Nr. 17-TAAS-0460/SRA. V.3 Festigkeit Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“ vom 25.11.1998 geprüft. Achse Gutachten Nr. 1 22-0362-A00-V01 vom 22.06.2022 2 22-0361-A00-V01 vom 22.06.2022 Das beschriebene Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42. VI. Anlagen Anlage: keine TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes Seite/Page 5 / 7 Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI) Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Accredited Testing & Inspection body G-Zl.: 22-TARR-0996/FL VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Techart Automobildesign GmbH) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.: 49 02 0632009, Zertifizierungsstelle der TÜV Rheinland Italia S. r. l) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungs- system gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 7 und die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte. Wien, 15.07.2022 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Der Zeichnungsberechtigte Authorized signatory Friedrich FLEISCHER TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes Seite/Page 6 / 7 Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI) Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Accredited Testing & Inspection body G-Zl.: 22-TARR-0996/FL Hinweisblatt zu der genannten Radabdeckungsauflage Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes Seite/Page 7 / 7 Benannter Technischer Dienst (KBA, NSAI) Designated technical service (KBA, NSAI) bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GmbH The reproduction and/or duplication of this document in extracts requires Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle (AkkA) written approval by TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Accredited Testing & Inspection body Nachdruck und jegliche Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, sind untersagt. ! ACHTUNG ! Nur gültig mit Unterschrift, rotem Querbalken und „TECHART“ – Firmenstempel ! ! ACHTUNG ! Die im Teilegutachten dargestellte Montageanleitung ist nur beispielhaft, für Montagezwecke stets die aktuelle und bauteilspezifische Variante auf www.techart.de/manuals verwenden. T:\+ Dokumentationen\TÜV-Gutachten\F 04 - 015 Schlußblatt Teilegutachten neu ohne DTC.doc