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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52809 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                        TOP RUOTE SRL

                                                                                                     Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      TOP RUOTE SRL
                                               VIA ENRICO MATTEI 67, ZONA INDUSTRIALE MARCHE A
                                               62012 CITITANOVA M. (MC)


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TM001
             Typ                               TM001HH
             Radgröße                          8.5JX20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
             0854851 PCD112 ET48 66.6 / ohne Ring                5/112/66,6         48        750    2285
             12666

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52809
             Herstellerzeichen                 TOP RUOTE
             Radtyp und Ausführung             TM001HH...(s.o)
§ 22 52809




             Radgröße                          8.5JX20H2
             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      180                   28,3
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   27
             S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28,3

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52809 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                        TOP RUOTE SRL

                                                                                                 Seite 2 von 9

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             A-Klasse                66-160        235/30R20   G86 K1a K2b K5d T88                A01 A12 A14
             176, 245G                                                                            A18 A57 Flh
             e1*2007/46*0928*..;                                                                  S02
             e1*2001/116*
             0470*04-..
             C-Klasse                115-225       235/30R20   Cpe G01 T88                        A01 A12 A14
             204                     88-215        235/30R20   G01 Lim T88                        A18 R21 S02
             e1*2001/116*0431*..
             - Limousine/Coupe
             - incl. Facelift 2011
             (FIN: WDD204...)
             C-Klasse                85-190        225/35R20   T90                                A12 A14 A18
             204                     85-190        235/30R20   T88                                A58 Lim NoH
             e1*2001/116*            85-190        255/30R20   A01 K2b R03 T92                    Po1 V20 S02
             0431*29-..              85-190        255/30R20   K2h R03 T92
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse Coupé /        110-190       225/35R20   T90                                A12 A14 A18
             Cabrio                  110-190       235/30R20   T88                                A58 Cbo Cpe
§ 22 52809




             204                     110-190       255/30R20   A01 K2b R03 T92                    Po1 V20 S02
             e1*2001/116*            110-190       255/30R20   K2h R03 T92
             0431*37-..
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse T-Modell       85-190        225/35R20   R03 T90                            A12 A14 A18
             204K                    85-190        225/35R20   R02 T90                            A58 Car NoH
             e1*2001/116*            85-190        255/30R20   A01 K2b R03 T92                    Po1 V20 S02
             0457*25-..              85-190        255/30R20   K2h R03 T92
             - incl. Facelift 2018
             (FIN: WDD205...)
             CLA-Klasse              85-165        225/35R20   K2b K5d T90                        A01 A12 A14
             F2CLA                   85-165        235/30R20   K1a K1b K2b K5d K7i T88            A18 A57 Lim
             e1*2007/46*1912*..      85-165        245/30R20   K1a K1b K2b K4i K5d K6f K7i T90    V00 V20 S03
             (FIN: WDD118...)        85-165        255/30R20   K1c K2c K4i K5d K6f K7i T88 T92
             CLA-Klasse Shooting     85-165        225/35R20   K2b K5d T90                        A01 A12 A14
             Brake                   85-165        235/30R20   K1a K1b K2b K5d K7i T88            A18 A57 Car
             F2CLA                   85-165        245/30R20   K1a K1b K2b K4i K5d K6f K7i T90    NoP V00 V20
             e1*2007/46*1912*..      85-165        255/30R20   K1c K2c K4i K5d K6f K7i T88 T92    S03
             (FIN: WDD118...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52809 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                        TOP RUOTE SRL

                                                                                                    Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             E-Klasse                100-200       245/30R20    T90                                   A12 A14 A18
             212                                                                                      A58 F38 Lim
             e1*2001/116*0501*..                                                                      NoH Y63 S02
             - mit Luftfederung
             - incl. Facelift 2013
             (FIN: WDD212...)
             E-Klasse                100-200       245/30R20    T90                                   A12 A14 A18
             212, 212G                                                                                A58 F39 Lim
             e1*2001/116*0501*..;                                                                     NoH Y63 S02
             e1*2007/46*0484*..
             - incl. Facelift 2013
             (FIN: WDD212...)
             GLA-Klasse              80-155        235/35R20                                          A12 A14 A18
             245G                    80-155        235/40R20                                          A57 Flh S02
             e1*2001/116*
             0470*06-..
             V-Klasse/Vito           100-176       245/40R20    G90 K2b T99 150                       A01 A12 A14
             639/2, 639/4                                                                             A18 A58 AHa
             e1*2007/46*                                                                              NoE S01
             0457*09-..
§ 22 52809




             e1*2007/46*
             0458*08-..
             (FIN: WDF447...)
             nur Heckantrieb
             V-Klasse/Vito           65, 84        245/40R20    G90 K2b T99 150                       A01 A12 A14
             639/2, 639/4                                                                             A18 A58 AFa
             e1*2007/46*                                                                              NoE S01
             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0458*08-..
             (FIN: WDF447...)
             nur Frontantrieb
             V-Klasse/Vito 4matic    100-176       245/40R20    G90 K2b T99 150                       A01 A12 A14
             639/2, 639/5                                                                             A18 A56 NoE
             e1*2007/46*                                                                              S01
             0457*09-..
             e1*2007/46*
             0459*06-..
             (FIN: WDF447...)
             nur Allradantrieb

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52809 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                      TOP RUOTE SRL

                                                                                                      Seite 4 von 9

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 52809




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                     TOP RUOTE SRL

                                                                                                    Seite 5 von 9

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
§ 22 52809




             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G86     Ist die Reifengröße 235/40R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.




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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                     TOP RUOTE SRL

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 52809




             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.



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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                      TOP RUOTE SRL

                                                                                                      Seite 7 von 9

             Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 52809




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                     TOP RUOTE SRL

                                                                                                      Seite 8 von 9

             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
§ 22 52809




             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
             Nr. 22   285/35R20     335/30R20
             Nr. 23   285/40R20     325/35R20
             Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 28. November 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52809 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55810619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ TM001HH
             Hersteller                     TOP RUOTE SRL

                                                                                                      Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 28. November 2019
§ 22 52809




             Schmidt                                                                       00333761.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim