TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0274
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 4
TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
!
FO
IN
366-0368-14-WIRD-TG/N1
B
A
R
O
V
Hersteller: Rimstock Plc
R
U
Z
West Bromwich, B71 1BY
N
IO
Art: Sonderrad 7 J X 17 H2
S
R
Typ: R2-770
E
V
E
S
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
LE
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
E
IN
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
E
bestätigen zu lassen. -R
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
19
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
§
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
H
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
C
A
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
N
G
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
N
U
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
G
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
A
R
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
T
IN
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
E
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
R
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
U
Z
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
T
H
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
IC
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
-N
Mitführen von Dokumenten:
IG
LT
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Ü
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
G
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
N
U
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
T
N
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
E
M
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
U
K
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: R2-770
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
!
kreis och preß- Rad- Abroll ab
FO
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
IN
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
B
98458138 388098114 SR141; 73.1-58.1mm 98/4 58,1 38 590 2010 09/14
A
R
I.1. Beschreibung der Sonderräder
O
V
Hersteller : Rimstock Plc
R
:
U
Z
: West Bromwich, B71 1BY
N
IO
Handelsmarke : RIMSTOCK
S
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
R
E
V
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
E
S
LE
I.2. Radanschluß
E
IN
siehe Anlage
E
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
-R
19
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
§
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 98458138:
H
C
: Außenseite : Innenseite
A
N
Hersteller : -- : RIM
G
N
Radgröße : -- : 7 J X 17 H2
U
G
Einpreßtiefe : -- : ET38
A
R
T
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
IN
: z.B. 09.14
E
R
Herkunftsmerkmal : -- : ENGLAND
U
Z
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
T
H
Weitere Kennzeichnung : -- : R2_77038
IC
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
-N
I.4. Verwendungsbereich
IG
LT
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Ü
II. Sonderradprüfung
G
N
U
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
T
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
N
E
II.1. Felge
M
U
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: R2-770
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
!
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
FO
IN
II.3. Festigkeitsprüfung:
B
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
A
R
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
O
V
Technischer Bericht 2005-..-2574_K1/BUM 27.09.2005 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
R
U
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
Z
N
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
IO
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
S
R
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
E
Bedingungen gewährleistet.
V
E
S
III.2. Fahrversuche:
LE
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
E
nicht vor.
IN
E
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
-R
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
19
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
§
H
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
C
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
A
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
N
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
G
N
U
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
G
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
A
R
IV. Zusammenfassung:
T
IN
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
E
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
R
U
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Z
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
T
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 49 02 0340807 )
H
IC
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
-N
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
IG
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
LT
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
Ü
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
G
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
N
U
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
T
V. Unterlagen und Anlagen:
N
E
M
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
U
K
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
O
D
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Radtyp: R2-770
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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1 CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT 98458138 38 16.03.2016 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
!
FO
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
IN
V.3. Technische Unterlagen:
B
A
siehe Anlage: Technische Unterlagen
R
O
V
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
Cinibulk
E
IN
E
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 -R
Wien, 16.03.2016
19
DUR
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
!
FO
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
IN
Allgemeine Reifenhinweise
B
A
R
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
O
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
V
R
U
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
Z
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
N
IO
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
S
R
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
E
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
V
E
S
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
LE
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
E
Sturzwinkels zu beachten.
IN
E
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
-R
bestätigen zu lassen.
19
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§
Reifenfülldruck zu beachten ist.
H
C
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
A
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
N
unberührt.
G
N
Ersatzrad
U
G
A
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
R
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
T
IN
Allgemeine Radhinweise
E
R
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
V
och werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
98458138 388098114 SR141; 73.1-58.1mm 58,1 Kunststoff 590 2010 09/14
IO
S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
R
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
E
V
ersetzt werden.
E
S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
LE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
E
IN
Zubehör : Nabenkappe: H045
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
-R
19
Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO
§
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
A e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 205/40R17 84 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
C
A
e3*2007/46*0013*.. 205/45R17 84 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
N
225L N130 215/40R17 83 24J; 24M Frontantrieb;
G
10B; 11G; 11H; 11K;
N
U
12A; 51A; 71C; 71K;
G
721; 725; 73C; 74A;
A
74P; 744
R
T
IN
E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
R
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
U
ersetzt werden.
Z
T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
H
IC
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
-N
für Typ : 225L; 930; 350; 198; 225; 312; 323; 192; 955; 843
IG
Zubehör : Nabenkappe: H045
LT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
Ü
G
für Typ : ALFA ROMEO 930; 185; 182; FA; 175
N
U
Zubehör : Nabenkappe: H045
T
N
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; FA; 175; 182; 185; 225; 225L;
E
843; 930
M
U
100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 323; 350; 955
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 205/45R17 12T; 51G Schrägheck;
!
FO
215/40R17 12A; 51G Frontantrieb;
IN
215/45R17 87 12A 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 91 12A; 24M 51A; 71C; 71K; 721;
B
A
725; 73C; 74A; 74P;
R
76S; FH0
O
V
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 114 215/40R17 12A; 51G Schrägheck;
R
51 - 125 205/45R17 12T; 51G Frontantrieb;
U
215/40R17 87 12A 10B; 11G; 11H; 11K;
Z
N
215/45R17 87 12A 51A; 71C; 71K; 721;
IO
225/45R17 91 12A; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
S
76S; FH0
R
E
V
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
E
S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LE
ALFA G731 103 - 114 205/40R17 22B; 22F; 24D; 24J; 3-türig; 5-türig;
E
ROMEO 367; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
IN
930 215/40R17 22B; 22F; 24D; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
E
930 e3*96/27*0029*.. -R367; 631 721; 725; 73C; 74A;
225/35R17 22B; 22F; 24D; 24J; 74P; FF9
19
367; 631; 66V
§
H
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
C
A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/40R17 21B; 21L; 22B; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K;
G
G983 367; 637 12A; 51A; 71C; 71K;
N
721; 725; 73C; 74A;
U
G
74P
A
182 e3*96/27*0019*.., 108 - 113 215/40R17 21B; 21L; 22B; 24J; nur FIAT BRAVO 2.0
R
T
G983 24M; 367; 631 HGT;
IN
10B; 11G; 11H; 11K;
E
12A; 51A; 71C; 71K;
R
U
721; 725; 73C; 74A;
Z
74P
T
H
IC
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
-N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/50R17 89 51J Schrägheck;
IG
215/45R17 87W 51J Frontantrieb;
LT
225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
Ü
12A; 51A; 71C; 71K;
G
N
721; 725; 73C; 74A;
U
74P; 76S
T
N
E
Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
K
FA e3*92/53*0002*.. 96 - 102 215/40R17 631 10B; 11G; 11H; 11K;
O
175 e3*93/81*0001*.., 96 - 142 215/45R17 87 21L; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
D
e3*95/54*0008*.., 108 - 142 215/40R17 FFT 721; 725; 73C; 74A;
G730 74P; FES; SBH
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 205/40R17 84 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
!
FO
e3*2007/46*0011*.. 205/45R17 84 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
IN
225L N157 215/40R17 83 24J; 24M; 5DW Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
B
A
12A; 51A; 71C; 71K;
R
721; 725; 73C; 74A;
O
74P; 744
V
R
U
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N
IO
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 215/35R17 83 10B; 11G; 11H; 11K;
S
215/40R17 83 12A; 51A; 71C; 71K;
R
E
51 - 74 205/40R17 84 721; 725; 73C; 74A;
V
215/40R17 87 74P
E
S
LE
Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IN
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 205/45R17 88 24M Stufenheck;
E
215/40R17 87 -R24M Frontantrieb;
215/45R17 87 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
19
12A; 51A; 71C; 71K;
§
721; 725; 73C; 74A;
H
74P
C
A
N
Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N
185 e3*93/81*0003*.., 91 - 113 215/40R17 87 21L; 22B; 22F; 24C; Pkw geschlossen;
U
G
e3*95/54*0003*.. 24D; 367 Frontantrieb;
A
10B; 11G; 11H; 11K;
R
T
12A; 51A; 71C; 71K;
IN
721; 725; 73C; 74A;
E
74P
R
U
Z
Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
IC
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 215/45R17 51G Kombi; Limousine;
-N
225/45R17 90 21B; 22B; 22D; 22L; Schrägheck 2-türig;
24M; 362 Schrägheck 4-türig;
IG
10B; 11G; 11H; 11K;
LT
12A; 51A; 71C; 71K;
Ü
721; 725; 73C; 74A;
G
74P
N
U
T
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
N
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 77 195/40R17 81 24D Fiat 500; Fiat 500 C
U
(Cabrio); Nicht
K
O
LANCIA Ypsilon; 2-
D
türig; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 916; BEO; FE0
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 99 - 118 195/40R17 81 51J 500 Abarth; 2-türig;
!
FO
99 - 132 205/40R17 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
IN
12K; 51A; 71C; 71K;
B
721; 725; 73C; 74A;
A
R
74P; BEO
O
V
R
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z
312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 77 195/40R17 81 24D Fiat 500; Fiat 500 C
N
IO
(Cabrio); Nicht
S
LANCIA Ypsilon; 2-
R
türig; Frontantrieb;
E
V
10B; 11G; 11H; 11K;
E
12A; 51A; 71C; 71K;
S
LE
721; 725; 73C; 74A;
74P; 916; BEO; FE0
E
IN
312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/40R17 81 51J 500 Abarth; 2-türig;
E
99 - 132 205/40R17 -R51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
19
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§
74P; BEO
H
C
A
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G
N
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 205/40R17 80 10B; 11G; 11H; 11K;
U
12A; 51A; 71C; 71K;
G
A
721; 725; 73C; 74A;
R
74P
T
IN
E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
R
U
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
Z
ersetzt werden.
T
H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
IC
-N
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
IG
Zubehör : Nabenkappe: H045
LT
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Ü
G
Verkaufsbezeichnung: KA
N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/40R17 81 10B; 11G; 11H; 11K;
T
N
12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 73C; 74A;
M
U
74P
K
O
D
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
!
FO
Zubehör : Nabenkappe: H045
IN
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
B
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER
A
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
O
A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 205/40R17 84 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw
V
R
A***** e3*2001/116*0272*.. 205/45R17 84 24J; 24M geschl.Kasten (Serie);
U
225L N127 215/40R17 83 24J; 24M Frontantrieb;
Z
10B; 11G; 11H; 11K;
N
IO
12A; 51A; 71C; 71K;
S
721; 725; 73C; 74A;
R
74P; 744
E
V
E
S
Auflagen
LE
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
E
IN
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
E
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
-R
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
19
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
H
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
C
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
A
N
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
G
N
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
U
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
G
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
A
R
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
T
IN
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
E
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
R
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
U
Z
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
T
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
H
lassen.
IC
-N
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
IG
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
LT
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Ü
G
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
N
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
U
T
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
N
E
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
M
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
U
K
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
O
D
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
!
FO
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IN
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
B
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
A
R
O
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
V
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
R
U
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Z
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
N
IO
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
S
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
R
E
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
V
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
E
S
genannten Bereich abgedeckt sein.
LE
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
E
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
IN
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
E
-R
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
19
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
H
C
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
A
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
N
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
G
N
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
U
abgedeckt sein.
G
A
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
R
T
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
IN
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
E
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
R
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
U
Z
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
T
abgedeckt sein.
H
IC
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
-N
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IG
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
LT
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Ü
G
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
N
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
U
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
T
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
N
E
M
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
U
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
K
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
O
D
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
!
FO
berücksichtigen.
IN
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
B
A
R
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
O
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
V
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
R
U
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
Z
N
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
IO
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
S
R
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
E
mitzuführen.
V
E
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
S
LE
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
E
IN
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
E
Tiefbetts angebracht werden. -R
19
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
H
C
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
A
Ventilherstellers zu beachten.
N
G
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
N
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
U
G
A
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
R
T
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
IN
entnehmen.
E
R
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
U
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Z
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
T
H
beachten.
IC
-N
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
IG
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
LT
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Ü
G
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
N
U
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
T
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
N
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
E
M
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
U
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
K
O
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
D
an der Vorderachse nicht zulässig.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
!
FO
Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
IN
Fahrzeugherstellers angebaut werden.
B
FFT) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
A
R
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
O
V
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
R
der Vorderachse nicht zulässig.
U
Z
SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
N
(Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0368-14-WIRD-TG/N1
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: R2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 16.03.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
!
FO
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
IN
B
Vorderachse
A
R
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
O
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
V
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
Hinterachse
E
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
R
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
U
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: R2-770
des Herstellers / Importeurs: Rimstock Plc West Bromwich, B71 1BY Datum: 16.03.2016
!
FO
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
IN
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
B
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
A
R
Fahrzeug-Ident-Nr.:
O
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
V
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
R
U
wurden berücksichtigt.
Z
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
N
IO
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
S
R
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
E
V
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
E
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
S
LE
E
IN
Fahrzeugbeschreibung
E
B - 2.1 2.2 L -
-R 9 -
P.2
/- T -
P.4
19
J 4 18 - 19 -
§
E 3 20 - G -
H
D.1 - 12 - 13 - Q -
C
A
V.7 - F.1 - F.2 -
N
G
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
N
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
U
G
- U.1 - U.2 - U.3 -
A
R
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
T
IN
2 - 15.1 -
E
15.2 -
R
5
U
15.3 -
Z
V.9 - R - 11 -
T
H
14 K -
IC
P.3 - 6 - 17 - 16 -
-N
10 - 14.1 P.1 - 21 -
IG
-
LT
-
Ü
G
22 -
N
U
-
T
-
N
E
M
U
K
O
D