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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0276-A43-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ Y 8018
Fertiger/Zulieferer               AZEV Alurad GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Hersteller                        AZEV Alurad GmbH
                                  Von-Siemens-Straße 1
                                  64646 Heppenheim
                                  QM-Nr.:49 02 0290909/02.

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Y
Typ                               Y 8018
Radgröße                          8 J x 18 EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
98L4         Y 8018 98L4 / ohne Ring               4/98/58,1           35          650    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 AZEV
Radtyp und Ausführung             Y 8018 (s.o.)
Radgröße                          8 J x 18 EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              JAW
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                26,5

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 110276-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Fiat
                                  Lancia

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0276-A43-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ Y 8018
Fertiger/Zulieferer             AZEV Alurad GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Mito              58-125        205/40R18   K6c T82 T86                         A02 A04 A05
955                    58-125        215/35R18   K2b K3s K6c T84                     A06 A08 A09
e3*2001/116*0278*..    58-125        215/40R18   K2b K3s K6c                         A12 A16 A21
                       58-125        225/35R18   K1a K2b K3s K6c T83 T87             B02 Flh S01
Fiat Bravo             66-121        215/40R18   T85 T89                             A02 A04 A05
198                    66-121        225/40R18   K66 LK6 R35                         A06 A08 A09
e3*2001/116*0248*..,                                                                 A12 A16 A21
e3*2001/116*0288*..,                                                                 B02 Flh S01
e3*2007/46*0022*..
Fiat Coupe             96-142        205/40R18   G01 K41 T86                         A02 A04 A05
175, FA                96-142        225/35R18   T83 T87                             A06 A08 A09
G730,                                                                                A12 A16 A21
e3*92/53,93/81,                                                                      B02 FI1 K1a
95/54*                                                                               K2b K42 K45
0001,0002,0008*..                                                                    K46 S01
Fiat Idea              51-88         215/35R18   T84                                 A02 A04 A05
350                    51-88         225/35R18   B50 K2b K41 T83 T87                 A06 A08 A09
e3*2001/116*0153*..                                                                  A12 A16 A21
                                                                                     B02 K56 S01
Fiat Linea             57-94         205/40R18   K1a K1b K2b K42 K56 T86             A02 A04 A05
323                    57-94         215/35R18   K1a K1b K2b K42 K56 T84             A06 A08 A09
e3*2001/116*0260*..    57-94         215/40R18   G01 K1a K1b K2b K42 K56 T85 T89     A12 A16 A21
                       57-94         225/35R18   K1c K2b K42 K56 T87                 B02 Sth S01
Fiat Stilo, - Kombi    59-125        215/40R18   K1a K2b T85 T89                     A02 A04 A05
192                    59-125        225/40R18   K1a K2b K41 T88 T89                 A06 A08 A09
e3*98/14*0089*..                                                                     A12 A16 A21
                                                                                     B02 Car Flh
                                                                                     K42 K44 K45
                                                                                     K56 S01
Lancia Delta           77-147        215/40R18   T89                                 A02 A04 A05
844                    77-147        225/40R18   K66 LD2 T88 T89                     A06 A08 A09
e3*2001/116*0279*..;                                                                 A12 A16 A21
e3*2007/46*0008*..                                                                   B02 Flh S01
Lancia Musa            51-88         215/35R18   T84                                 A02 A04 A05
350                    51-88         225/35R18   B50 K2b K41 T83 T87                 A06 A08 A09
e3*2001/116*0153*..                                                                  A12 A16 A21
                                                                                     B02 K56 S01
Lancia Ypsilon         44-77         215/35R18   G01 K1a K25 K2b K46                 A02 A04 A05
843                                                                                  A06 A08 A09
e3*2001/116*0149*..                                                                  A12 A16 A21
                                                                                     B02 S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0276-A43-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ Y 8018
Fertiger/Zulieferer            AZEV Alurad GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B50     Die Kabel bzw. deren Halterungen für die Verschleißanzeige oder ABS-Kabel sind so zu ver-
legen bzw. zu verändern, dass mindestens 6 mm Abstand zur Rad- / Reifenkombination vorhanden
ist.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0276-A43-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ Y 8018
Fertiger/Zulieferer             AZEV Alurad GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

FI1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit 162 kW.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0276-A43-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ Y 8018
Fertiger/Zulieferer             AZEV Alurad GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66    Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

LD2    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind (Wendekreis = 10,6m) ist der Lenkeinschlag durch Einbau des Lenkge-
häuses Lancia Teile-Nr. 51809105 zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausin-
nenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängig-
keit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0276-A43-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ Y 8018
Fertiger/Zulieferer            AZEV Alurad GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH ab März 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 13. April 2012 in Lambsheim
statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. April 2012




Haasis                                                               00179291.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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