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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A16-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 23
                               53919 Weilerswist-Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC05
Typ                            05 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
F2           RC05 705 F2/ohne Ring                 5/98/58,1          35        580    1950

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RCD
Radtyp und Ausführung          RC 05 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25              Kegel 60°     100                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172102) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Alfa

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A16-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 147              74-110         195/60R15         R09                               A02 A04 A05
937                   74-110         205/60R15         K02 K07 K08 K11                   A06 A08 A09
e3*98/14*0070*..      74-88          185/65R15         M10 R09                           A12 A14 A23
                                                                                         B02 B03 S01
Alfa 156              77-141         185/65R15         M10 R37                           A02 A04 A05
932                   77-141         205/60R15                                           A06 A08 A09
e3*96/27*0034*..,                                                                        A12 A14 A23
e3*98/14*0034*..,                                                                        B02 B03 Car
e3*98/14*0104*..                                                                         Lim S01
Alfa 164              84-171         185/65R15         116 M10 R09 R35                   A02 A04 A05
164                   84-171         195/60R15         116 R09 R35                       A06 A08 A09
E897, /1, /2          84-171         195/65R15         116 R09 R35                       A12 A14 A23
e3*96/27*0028*..      84-171         205/55R15         116 R09 R35                       A58 B03 S01



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A16-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

A23    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen , zulässig.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M10     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en)                            Winterprofiltyp(en)
                 bzw. Geschw.Kat                                bzw. Geschw.Kat.
Dunlop           alle                                           ---
Fulda            alle                                           Kristall 3000
Pirelli          P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000           W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                 W190, W210- Perf., W210 Asim.
Semperit       nur H, V                                         M 828 (H)
Uniroyal       nur H, V                                         MS*plus 44 (H)
Yokohama       A509                                             S760, S480
Michelin       MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Continental    nur H, V                                         TS 770 (H)
Bridgestone    nur H, V, Z                                      WT 11
Falken         nur H, V, Z                                      ---
Goodrich       nur H, V, Z                                      ---
Kleber         nur H, V, Z                                      ---
Toyo           nur H, V, Z                                      ---
Goodyear       nur T, H, V, Z                                   Eagle GW, Ultra Grip
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-172102-A16-VTGA01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ 05 705
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                          Seite 4 von 4

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

116     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 13.Februar 2003




Bohlander                                                                      00047653.DOC




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