TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0944-A05-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Hersteller Rimstock plc.
FO
Church Lane
IN
West Bromwich B71 1BY
B
QM-Nr.:49020340807
A
R
O
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
V
Modell Imola
R
Typ H-775
U
Z
Radgröße 7,5Jx17H2
N
Zentrierart Mittenzentrierung
IO
S
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
R
E
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
V
Mittenloch-ø (mm) (kg)
E
S
(mm)
LE
3750981 H-775/ SR 142 Ø73.1 Ø58,1 5/98/58,1 37 710 2135
E
10
IN
E
Kennzeichnungen -R
Herstellerzeichen RIM
19
Radtyp und Ausführung H-775
Radgröße 7,5Jx17H2
§
H
Einpresstiefe e (s.o.)
C
Herkunftsmerkmal Made in England
A
Herstelldatum Woche und Jahr
N
G
N
Befestigungsmittel
U
G
A
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
R
S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 26
T
IN
E
Prüfungen
R
U
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
Z
T
Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0030_K1-A00-V00 ausgestellt.
H
IC
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
-N
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
IG
LT
Verwendungsbereich
Ü
G
Hersteller Alfa Romeo
N
U
Spurverbreiterung innerhalb 2%
T
N
E
M
U
K
O
D
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0944-A05-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
FO
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
IN
ABE/EWG-Nr.
B
Alfa 147 74-125 215/45R17 K1a K2b K42 K56 A02 A04 A05
A
937 A06 A08 A09
R
O
e3*98/14*0070*.. A12 A14 A16
V
A18 B02 Flh
R
S01
U
Z
Alfa 156 140,141 215/45R17 K42 K45 K56 L02 R35 A02 A04 A05
N
932 77-122 215/45R17 K42 K45 K56 R35 A06 A08 A09
IO
e3*96/27*0034*.., A12 A14 A16
S
R
e3*98/14*0034*.., A18 A58 B02
E
e3*98/14P0104*.. Car Lim S01
V
E
Alfa GT 103-125 215/45R17 A02 A04 A05
S
937 A06 A08 A09
LE
e3*98/14*0070*.. A12 A14 A16
E
A18 B02 Cpe
IN
S01
E
-R
Auflagen und Hinweise
19
§
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
H
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
C
A
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
N
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
G
bescheinigen zu lassen.
N
U
G
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
A
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
R
T
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
IN
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
E
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
R
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
U
Z
T
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
H
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
IC
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
-N
IG
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
LT
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Ü
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
G
N
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
U
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
T
N
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
E
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
M
U
K
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
O
D
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0944-A05-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
FO
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
IN
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B
A
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
R
O
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
V
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
R
U
Z
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
N
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
IO
über den Felgenrand hinausragen.
S
R
E
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
V
E
S
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
LE
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
E
IN
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
E
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
-R
19
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
§
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
H
C
(3- türig und 5- türig).
A
N
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
G
N
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
U
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
G
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
A
R
genannten Bereich abgedeckt sein.
T
IN
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
E
R
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
U
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
Z
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
T
H
genannten Bereich abgedeckt sein.
IC
-N
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
IG
LT
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Ü
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
G
N
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
U
T
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
N
E
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M
U
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
K
O
Reifenkombination herzustellen.
D
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 10-0944-A05-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
FO
(siehe Seite 1) verwendet werden.
IN
B
Prüfort und Prüfdatum
A
R
O
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt im Oktober 2010 durchgeführt. Die
V
Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2011 in Lambsheim statt.
R
U
Z
Prüfergebnis
N
IO
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
S
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
R
E
V
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
E
S
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
LE
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
E
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
IN
E
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2010.
-R
19
TÜV Rheinland Kraftfahrt, Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge /
Fahrzeugteile, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik
§
Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96
H
C
A
N
Köln, 27. Februar 2011
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
Tufan 00161688.DOC
IG
LT
Ü
G
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U
T
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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim