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							         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                            10-0944-A05-V01
         TGA-Art                           13.1
         Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
         Fertiger/Zulieferer               Rimstock plc.

                                                                                                 Seite 1 von 4




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         Hersteller                        Rimstock plc.




                                                                                                                     FO
                                           Church Lane




                                                                                                                 IN
                                           West Bromwich B71 1BY




                                                                                                                 B
                                           QM-Nr.:49020340807




                                                                                                            A
                                                                                                            R
                                                                                                         O
         Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad




                                                                                                        V
         Modell                            Imola




                                                                                                        R
         Typ                               H-775




                                                                                                     U
                                                                                                    Z
         Radgröße                          7,5Jx17H2




                                                                                                 N
         Zentrierart                       Mittenzentrierung




                                                                                               IO
                                                                                              S
         Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang




                                                                                           R
                                                                                          E
         führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)




                                                                                          V
                                                             Mittenloch-ø       (mm)      (kg)




                                                                                       E
                                                                                      S
                                                             (mm)




                                                                                     LE
         3750981 H-775/ SR 142 Ø73.1 Ø58,1                   5/98/58,1          37        710    2135




                                                                                 E
         10



                                                                                IN
                                                                           E
         Kennzeichnungen                                                -R
         Herstellerzeichen                 RIM
                                                                     19

         Radtyp und Ausführung             H-775
         Radgröße                          7,5Jx17H2
                                                                   §
                                                                H




         Einpresstiefe                     e (s.o.)
                                                               C




         Herkunftsmerkmal                  Made in England
                                                             A




         Herstelldatum                     Woche und Jahr
                                                            N
                                                          G
                                                      N




         Befestigungsmittel
                                                     U
                                                   G
                                                 A




         Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                                                R




         S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100               26
                                             T
                                           IN
                                         E




         Prüfungen
                                       R
                                     U




         Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
                                   Z
                                 T




         Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0030_K1-A00-V00 ausgestellt.
                               H
                            IC




         Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
                         -N




         aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
                      IG
                LT




         Verwendungsbereich
               Ü
             G




         Hersteller                        Alfa Romeo
            N
         U




         Spurverbreiterung                 innerhalb 2%
        T
        N
     E
    M
    U
K
O
D




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                             10-0944-A05-V01
         TGA-Art                            13.1
         Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
         Fertiger/Zulieferer                Rimstock plc.

                                                                                                 Seite 2 von 4




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         Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und




                                                                                                                     FO
         Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise




                                                                                                                 IN
         ABE/EWG-Nr.




                                                                                                                 B
         Alfa 147                 74-125         215/45R17    K1a K2b K42 K56                     A02 A04 A05




                                                                                                                A
         937                                                                                      A06 A08 A09




                                                                                                           R
                                                                                                         O
         e3*98/14*0070*..                                                                         A12 A14 A16




                                                                                                       V
                                                                                                  A18 B02 Flh




                                                                                                     R
                                                                                                  S01




                                                                                                   U
                                                                                                  Z
         Alfa 156                 140,141        215/45R17    K42 K45 K56 L02 R35                 A02 A04 A05




                                                                                                N
         932                      77-122         215/45R17    K42 K45 K56 R35                     A06 A08 A09




                                                                                             IO
         e3*96/27*0034*..,                                                                        A12 A14 A16




                                                                                            S
                                                                                            R
         e3*98/14*0034*..,                                                                        A18 A58 B02




                                                                                       E
         e3*98/14P0104*..                                                                         Car Lim S01




                                                                                      V
                                                                                     E
         Alfa GT                  103-125        215/45R17                                        A02 A04 A05




                                                                                    S
         937                                                                                      A06 A08 A09




                                                                                LE
         e3*98/14*0070*..                                                                         A12 A14 A16




                                                                             E
                                                                                                  A18 B02 Cpe



                                                                           IN
                                                                                                  S01

                                                                         E
                                                                       -R
         Auflagen und Hinweise
                                                                   19
                                                                 §



         A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                                              H




         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                                              C
                                                           A




         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
                                                          N




         auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
                                                          G




         bescheinigen zu lassen.
                                                     N
                                                    U
                                                  G




         A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                                 A




         verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
                                               R
                                              T




         und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
                                            IN




         Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
                                       E




         Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
                                     R




         oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
                                   U
                                  Z
                               T




         A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
                               H




         Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             IC




         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
                       -N
                    IG




         A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
                LT




         nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
               Ü




         Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
             G
            N




         A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
         U




         länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
        T
        N




         werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
     E




         gleichem Abrollumfang verwendet werden.
    M
    U
K




         A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
O
D




         vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

         A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                         10-0944-A05-V01
         TGA-Art                        13.1
         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
         Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                                Seite 3 von 4




                                                                                                                      !
         A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte




                                                                                                                    FO
         unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der




                                                                                                                IN
         Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                                                                                                                B
                                                                                                             A
         A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte




                                                                                                           R
                                                                                                           O
         unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte




                                                                                                       V
         ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                                                                                                      R
                                                                                                  U
                                                                                                 Z
         A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen




                                                                                               N
         zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht




                                                                                           IO
         über den Felgenrand hinausragen.




                                                                                          S
                                                                                         R
                                                                                       E
         A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




                                                                                     V
                                                                                   E
                                                                                  S
         B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-




                                                                               LE
         Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




                                                                             E
                                                                          IN
         Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart

                                                                         E
         Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
                                                                     -R
                                                                  19

         Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
                                                               §



         Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                                                             H
                                                           C




         (3- türig und 5- türig).
                                                         A
                                                        N




         K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                                     G
                                                  N




         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                                                 U




         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                                                G




         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                              A
                                            R




         genannten Bereich abgedeckt sein.
                                          T
                                        IN




         K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                      E
                                    R




         durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                                   U




         herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                                Z




         möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                               T
                               H




         genannten Bereich abgedeckt sein.
                           IC
                       -N




         K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
         Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
                    IG
                LT




         K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Ü




         Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             G
            N




         vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
         U
        T




         K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
        N
     E




         ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
    M
    U




         L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
K
O




         Reifenkombination herzustellen.
D




         Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

         R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
         (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
         TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

         Nummer                         10-0944-A05-V01
         TGA-Art                        13.1
         Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ H-775
         Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                                   Seite 4 von 4




                                                                                                                         !
         S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01




                                                                                                                       FO
         (siehe Seite 1) verwendet werden.




                                                                                                                   IN
                                                                                                                   B
         Prüfort und Prüfdatum




                                                                                                                A
                                                                                                             R
                                                                                                            O
         Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt im Oktober 2010 durchgeführt. Die




                                                                                                         V
         Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2011 in Lambsheim statt.




                                                                                                       R
                                                                                                      U
                                                                                                     Z
         Prüfergebnis




                                                                                                   N
                                                                                                IO
         Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder




                                                                                               S
         unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




                                                                                               R
                                                                                          E
                                                                                       V
         Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den




                                                                                    E
                                                                                   S
         heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich




                                                                               LE
         entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen




                                                                             E
         eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.



                                                                          IN
                                                                         E
         Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2010.
                                                                      -R
                                                                  19

         TÜV Rheinland Kraftfahrt, Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge /
         Fahrzeugteile, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik
                                                                §



         Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96
                                                             H
                                                           C
                                                         A
                                                        N




         Köln, 27. Februar 2011
                                                     G
                                                   N
                                                  U
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                                   U
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         Tufan                                                                  00161688.DOC
                    IG
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         Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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