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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Hersteller                      Gewe Reifengrosshandel GmbH
                                Hans-Geiger-Str. 15
                                67661 Kaiserslautern
                                49 02 0160905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ASA Germany - GT2
Typ                             GT2-8519
Radgröße                        8,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress   Rad-   Abrollumfang
                                                  Lochkreis- (mm)/    - tiefe    last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)       (kg)
922B          GT2 8519 922B / ohne Ring           5/110/65,1          35         750    2150

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               ASA Germany
Radtyp und Ausführung           GT2 8519 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            ASAK
Herkunftsmerkmal                Made in Korea
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110               26
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     110               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 100118 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Opel
                                Saab

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer              Gewe GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-147        225/40R19      G16 K2b T93                   A02 A04 A05
939                    85-147        235/35R19      K2b K46 T91                   A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    85-147        235/40R19      G73 K2b K46 T92 T96           A12 A16 A18
                       85-147        245/35R19      G16 K1a K1b K2a K2b K46 K56   A58 B02 B29
                                                    T93                           Car Lim RDK
                                                                                  S02
Alfa Brera, Spider     120-147       225/40R19      T93                           A02 A04 A05
939                    120-147       235/35R19      T91                           A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    120-147       235/40R19      G73                           A12 A16 A18
                       120-147       235/40R19      R09 Z18                       A58 B02 B29
                       120-147       245/35R19      K1a K1b K2b T93               Cbo Cpe RDK
                       120-147       255/30R19      K2b R03                       V19 S02
                       120-147       255/35R19      K2b R03
Opel Astra             59-147        215/35R19      K2b K44 T85                   A02 A04 A05
A-H                    59-147        225/35R19      K2b K44 K56 T84 T88           A06 A08 A09
e1*2001/116*0261*..    59-147        235/35R19      G01 K1a K1b K25 K2b K41 K44   A12 A16 A18
                                                    K56                           Flh S01
Opel Astra Caravan     59-147        215/35R19      K2b K44 T85                   A02 A04 A05
A-H/SW                 59-147        225/35R19      K2b K44 K56 T84 T88           A06 A08 A09
e1*2001/116*0293*..    59-147        235/35R19      G01 K1a K25 K2b K41 K44 K56   A12 A16 A18
                                                                                  Car S01
Opel Astra GTC         59-147        215/35R19      K2b K44 T85                   A02 A04 A05
A-H/C                  59-177        225/35R19      K1a K2b K44 K56 T84 T88       A06 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    59-177        235/35R19      G03 K1a K1b K25 K2c K41 K44   A12 A16 A18
                                                    K56                           Cpe S01
Opel Astra Twin Top    77,103        215/35R19      K2b K44 T85                   A02 A04 A05
A-H/C                  77-147        225/35R19      K1a K2b K44 K56 T84 T88       A06 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    77-147        235/35R19      G03 K1a K1b K25 K2b K41 K44   A12 A16 A18
                                                    K56                           Cbo S01
Opel Signum            74-155        225/35R19      K1a K1b K2b T88               A02 A04 A05
Vectra/Car, Z-C/S      74-184        235/35R19      K1a K1b K2b T87 T91           A06 A08 A09
e1*2001/116*0214*..,   74-184        245/30R19      K1c K2b K56 T89               A12 A16 A18
e1*2001/116*0291*..    74-184        255/30R19      K2b K56 R03                   Flh V19 S01
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19      K1a K1b K2b T84 T88           A02 A04 A05
Vectra/Lim, Z-C        74-206        235/35R19      K1a K1b K2b T87 T91           A06 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206        245/30R19      K1c K25 K2b K56 T89           A12 A16 A18
e1*2001/116*0290*..    74-206        255/30R19      K2b K56 R03                   Flh Lim V19
                                                                                  S01
Opel Vectra-C-Car.     74-155        225/35R19      K1a K1b K2b T88               A02 A04 A05
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19      K1c K2b T91                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19      K1c K2b K56 T89               A12 A16 A18
e1*2001/116*0292*..    74-206        255/30R19      K2b K56 R03 T91               Car V19 S01
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19      T88                           A02 A04 A05
A-H/Monocab                                                                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0325*..                                                               A12 A16 A18
                                                                                  S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Saab 9-5            88-191           235/35R19         K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46       A02 A04 A05
YS3E                                                   K56 T91 Z49                       A06 A08 A09
e11*96/27*0073*..,                                                                       A12 A16 A18
e4*2001/116*0096*..                                                                      S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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Nummer                          10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 225/35R19         255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2 225/40R19         255/35R19
Nr. 3 225/45R19         245/40R19




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Nummer                          10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

V19        -Forts.-

Nr. 4      235/35R19    255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5      235/40R19    265/35R19, 275/35R19
Nr. 6      235/45R19    255/40R19
Nr. 7      235/50R19    255/45R19
Nr. 8      245/30R19    305/25R19
Nr. 9      245/35R19    265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10     245/40R19    275/35R19, 285/35R19
Nr. 11     245/45R19    275/40R19
Nr. 12     255/30R19    305/25R19
Nr. 13     255/35R19    285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14     255/40R19    285/35R19, 295/35R19
Nr. 15     255/45R19    285/40R19
Nr. 16     255/50R19    285/45R19, 295/45R19
Nr. 17     265/30R19    305/25R19, 315/25R19
Nr. 18     265/35R19    295/30R19, 305/30R19
Nr. 19     275/30R19    315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China TÜV Rheinland Automotive Testing
Co., Ltd. ab Dezember 2009 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16.3.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        10-0118-A02-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer           Gewe GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 16.März 2010




Haasis                                                               00148251.DOC




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