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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0177-A08-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer               Rimstock plc.

                                                                                       Seite 1 von 8

Hersteller                        Rimstock plc.
                                  Church Lane
                                  West Bromwich B71 1BY
                                  QM-Nr.:49020340807

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            JADE R
Typ                               W5-985
Radgröße                          8,5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
355110       W5-985/SR137 Ø73.1 Ø65,1              5/110/65,1         35       725     2135

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 RIM
Radtyp und Ausführung             W5-985
Radgröße                          8,5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  England
Herstelldatum                     Woche und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               26
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110               28,3
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110               26

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0025-A00-V00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Opel
                                  Saab

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-0177-A08-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer              Rimstock plc.

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-136         225/40R19   G16 K2b T93                        A02 A04 A05
939                    85-136         235/35R19   K2b K46 T91                        A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    85-136         235/40R19   G73 K2b K46 T92 T96                A12 A14 A16
                       85-136         245/35R19   G16 K1a K1b K2a K2b K46 K56 T93    A18 A58 B01
                                                                                     B02 B29 Car
                                                                                     Lim RDK S02
Alfa Brera, Spider     120-136        225/40R19   T93                                A02 A04 A05
939                    120-136        235/35R19   T91                                A06 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    120-136        235/40R19   G73                                A12 A14 A16
                       120-136        235/40R19   R09 Z18                            A18 A58 B01
                       120-136        245/35R19   K1a K1b K2b T93                    B02 B29 Cbo
                       120-136        255/30R19   K2b R03                            Cpe RDK V19
                       120-136        255/35R19   K2b R03                            S02
Alfa Giulietta         77-125         225/35R19   K2b K6g T88                        A02 A04 A05
940                    77-125         235/35R19   G01 K1b K2b K4i K6a K6h T88        A06 A08 A09
e3*2007/46*0027*..                                                                   A12 A14 A16
                                                                                     A18 B33 Flh
                                                                                     S03
Opel Astra Caravan     59-147         225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88                A02 A04 A05
A-H/SW -/Van           59-147         235/35R19   G01 K1a K25 K2b K41 K44 K56        A06 A08 A09
e1*2001/116*0293*..;                                                                 A12 A14 A16
e1*2007/46*0341*..;                                                                  A18 Car S01
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H           59-147         225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88                A02 A04 A05
A-H                    59-147         235/35R19   G01 K1a K1b K25 K2b K41 K44 K56    A06 A08 A09
e1*2001/116*0261*..;                                                                 A12 A14 A16
e1*2007/46*0344*..                                                                   A18 Flh S01
Opel Astra-H GTC       59-177         225/35R19   K1a K2b K44 K56 T84 T88            A02 A04 A05
A-H/C                  59-177         235/35R19   G03 K1a K1b K25 K2c K41 K44 K56    A06 A08 A09
e4*2001/116*0094*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A18 Cpe S01
Opel Astra-H Twin Top 77-147          225/35R19   K1a K2b K44 K56 T84 T88            A02 A04 A05
A-H/C                 77-147          235/35R19   G03 K1a K1b K25 K2b K41 K44 K56    A06 A08 A09
e4*2001/116*0094*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A18 Cbo S01
Opel Meriva-B /-V      55-103         225/35R19   LM1 T84 T88                        A02 A04 A05
S-D/Monocab B          55-103         225/35R19   T84 T88 Z18                        A06 A08 A09
e4*2007/46*0165*..;                                                                  A12 A14 A16
e4*2007/46*0271*..                                                                   A18 S01
Opel Signum            74-155         225/35R19   K1a K1b K2b T88                    A02 A04 A05
Vectra/Car, Z-C/S      74-184         235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A06 A08 A09
e1*2001/116*0214*..,   74-184         245/30R19   K1c K2b K56 T89                    A12 A14 A16
e1*2001/116*0291*..    74-184         255/30R19   K2b K56 R03                        A18 Flh V19
                                                                                     S01
Opel Vectra-C          74-155         225/35R19   K1a K1b K2b T84 T88                A02 A04 A05
Vectra/Lim, Z-C        74-206         235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A06 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206         245/30R19   K1c K25 K2b K56 T89                A12 A14 A16
e1*2001/116*0290*..    74-206         255/30R19   K2b K56 R03                        A18 Flh Lim
                                                                                     V19 S01



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0177-A08-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer             Rimstock plc.

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19     K1a K1b K2b T88                       A02 A04 A05
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19     K1c K2b T91                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19     K1c K2b K56 T89                       A12 A14 A16
e1*2001/116*0292*..    74-206        255/30R19     K2b K56 R03 T91                       A18 Car V19
- Caravan, Kombi                                                                         S01
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19     T88                                   A02 A04 A05
A-H/Monocab /-V                                                                          A06 A08 A09
e1*2001/116*0325*..;                                                                     A12 A14 A16
e1*2007/46*0497*..:                                                                      A18 S01
e1*2007/46*0595*..
Saab 9-5               88-191        235/35R19     K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56       A02 A04 A05
YS3E                                               T91 Z49                               A06 A08 A09
e11*96/27*0073*..,                                                                       A12 A14 A16
e4*2001/116*0096*..                                                                      A18 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Nummer                         11-0177-A08-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                       Seite 4 von 8

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Nummer                          11-0177-A08-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer             Rimstock plc.

                                                                                         Seite 5 von 8

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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Nummer                          11-0177-A08-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer             Rimstock plc.

                                                                                         Seite 6 von 8

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

LM1    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Nummer                          11-0177-A08-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer             Rimstock plc.

                                                                                          Seite 7 von 8

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/50R19      295/45R19
Nr. 20   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



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Nummer                         11-0177-A08-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ W5-985
Fertiger/Zulieferer            Rimstock plc.

                                                                                        Seite 8 von 8

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt im Juni 2010 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

TÜV Rheinland Kraftfahrt, Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge /
Fahrzeugteile, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik
Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96


Köln, 2. Mai 2011




Tufan                                                                  00165118.DOC




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