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							Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Fahrzeughersteller                      : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 18 EH2+          Einpreßtiefe (mm)      : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
110565132           OXIGIN 14 8518 LK110 N22Ø72.6 - Ø65.1               65,1    Kunststoff     900     2275    12/07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 940
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 194
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 22I; 248; 51J                       Schrägheck 4-türig;
                                         245/35R18 88W 21P; 22B; 24J; 244;                 Frontantrieb;
                                                       270                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                77 - 177 225/40R18 92  22I; 248                            12A; 51A; 71K; 723;
                                         235/35R18 90  22I; 24J; 244                       729; 73C; 74A; 74H;
                                         235/40R18 91  22I; 24J; 244                       74P; FGC
                                         245/35R18 88Y 21P; 22B; 24J; 244;
                                                       270

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M                                Alfa 159 (Limousine);
                                           235/40R18 91W 24J; 24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                 85 - 147 235/45R18 94    22I; 24J; 24M                    12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/40R18 93   22I; 24D; 24J                    723; 73C; 74A; 74H;
                                 85 - 154 235/40R18 95    24J; 24M                         74P
                                 85 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M
                                           235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
                                           245/45R18 96   22I; 24D; 24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24M                                Alfa 159 (Limousine);
                                           235/40R18 91W 24J; 24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 94   22I; 24J; 24M                    12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/40R18 93   22I; 24D; 24J                    723; 73C; 74A; 74H;
                                           245/45R18 96   22I; 24D; 24J; 54A               74P; 76U; FGC


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 24J; 24M                          Alfa 159 Sportwagon
                                           235/40R18 91W 24D; 24J                         (Kombi);
                                 85 - 147 235/45R18 94    22I; 22M; 24C; 24D              10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93   22I; 24D; 24J                   12A; 51A; 573; 71K;
                                 85 - 154 235/40R18 95    24D; 24J                        723; 73C; 74A; 74H;
                                 85 - 191 235/40R18 95Y 24D; 24J                          74P
                                           235/45R18 94Y 22I; 22M; 24C; 24D
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 24M; 5GM                         Alfa Brera (Coupe);
                                           235/40R18 91W 24J; 24M; 5GG                    Alfa Spider (Cabrio);
                                 120 - 147 225/40R18 92Y 24M; 5GM                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91Y 24J; 24M; 5GG                    12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/45R18 94W 22I; 24J; 24M                    723; 73C; 74A; 74H;
                                           245/40R18 93W 22I; 24D; 24J                    74P
                                 120 - 191 235/40R18 95Y 24J; 24M
                                           235/45R18 94Y 22I; 24J; 24M
                                           245/40R18 93Y 22I; 24D; 24J
                                           245/45R18 96   22I; 24D; 24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 24M; 5GM                         Alfa Brera (Coupe);
                                           235/40R18 91W 24J; 24M; 5GG                    Alfa Spider (Cabrio);
                                 120 - 147 225/40R18 92Y 24M; 5GM                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91Y 24J; 24M; 5GG                    12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/40R18 95   24J; 24M                        723; 73C; 74A; 74H;
                                           235/45R18 94W 22I; 24J; 24M                    74P; 76U; FGC
                                           245/40R18 93W 22I; 24D; 24J
                                           245/45R18 96   22I; 24D; 24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W         5FM; 56G                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                 85 - 147 215/45R18 93          56G                       12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/40R18 92W                                   73C; 74A; 74H; 74P
                                          225/45R18             51G

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88            21B; 57E; 68B             nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W           21B; 57E; 68B             e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W           21B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
OMEGA-B- G685                 85 - 100 235/40R18 91             21B; 24M                  10B; 11G; 11H; 11K;
CARAVAN                       85 - 155 225/40R18-88             21B; 57E; 68B             12A; 51A; 71K; 723;
                                       235/40R18 95             21B; 24M                  73C; 74A; 74P
V94          e1*98/14*0077*.. 74 - 106 235/40R18 91             21B                       ab e1*98/14*0077*05;
                              74 - 160 235/40R18 91W            21B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,      74 - 106 235/40R18 91  21B; 24M; 5GG                nur bis
               e1*98/14*0078*..       74 - 155 225/40R18 88W 21B; 57E; 68B                e1*98/14*0078*04;
                                               235/40R18 95  21B; 24M                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            24J; 24M; 5FE             nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W            24J; 24M                  Strassen;
                                       225/45R18                21B; 24J; 24M; 51G        10B; 11G; 11H; 11K;
                                       235/40R18 91W            21B; 24D; 24J; 367        12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W    24J; 24M; 5FE             nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W    24J; 24M                  Strassen;
                                               225/45R18        21B; 24J; 24M; 51G        10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W    21B; 24D; 24J; 367        12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE              nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  22L; 24J; 24M                   Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R18     22L; 24J; 24M; 51G            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M;           12A; 51A; 52R; 71K;
                                                            367                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 22L; 24J; 24M; 5FE           nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92  22L; 24J; 24M                Strassen;
                                               235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             367                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y 22L; 24J; 24M                723; 729; 73C; 74A;
                                               225/45R18     22L; 24J; 24M; 51G           74P
                                               235/40R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                             367




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 21B; 22L; 24J; 24M;                  nicht Fz schlechte
                                                        5FE                               Strassen;
                                 74 - 155 225/40R18 92W 21B; 22L; 24J; 24M                10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M                12A; 51A; 52R; 71K;
                                          235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M;               723; 729; 73C; 74A;
                                                        367                               74P
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 21B; 22L; 24J; 24M;               nicht Fz schlechte
                                                        5FE                               Strassen;
                                 74 - 155 225/45R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M                10B; 10S; 11G; 11H;
                                          235/40R18 91W 21B; 22L; 24J; 24M;               11K; 12A; 51A; 52R;
                                                        367                               71K; 723; 729; 73C;
                                 74 - 184 225/40R18 92W 21B; 22L; 24J; 24M                74A; 74P
                                 74 - 206 225/40R18 92Y 21B; 22L; 24J; 24M
                                          225/45R18     21B; 22L; 24J; 24M;
                                                        51G
                                          225/45R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M
                                          235/40R18     21B; 22L; 24J; 24M;
                                                        367; 51G
                                          235/40R18 91Y 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                        367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.. 177          225/40R18         24M; 51G                  Nur Zafira OPC;
H/Monocab                                                                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
A-             e1*2001/116*0325*..   74 - 147 215/40R18 89W     QF1; 5FM                  10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab                                     225/40R18         24M; 51G                  12A; 51A; 52R; 71K;
                                              225/40R18 92W     QF1; 24M; 5GM             723; 73C; 74A; 74P
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 225/40R18 92      24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
H/Monocab-                                                                                12A; 51A; 52R; 71K;
CNG
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88           21B; 21J; 21M; 22B;       ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                 22F; 22L; 24C; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                54A
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 225/40R18 91W         21B; 22B; 22L; 24J;       Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*..                                24M; 362                  Frontantrieb;
                                 88 - 206 225/45R18             21B; 22B; 22L; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24M; 51G                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W 21B; 22B; 22L; 24J;              Saab 9-3; Saab 9-3
                                                         24M; 362                         Aero;
                                 110 - 184 225/40R18 91Y 21B; 22B; 22L; 24J;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         24M; 362                         12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R18     21B; 22B; 22L; 24J;              73C; 74A; 74P
                                                         24M; 51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            225/40R18
                   Hinterachse:                            255/35R18


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0067-09-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 3                                                      Radtyp: OXIGIN 14 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.04.2017
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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