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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            16-TARR-0757
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0407-14-WIRD-TG/N2

Hersteller:                             S.C. DIZING S.R.L.

                                        617106 Brusturi - Judetul Neamt
Art:                                    Sonderrad 9 J X 20 H2
Typ:                                    ZP6.1 9x20

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                 Radtyp: ZP6.1 9x20
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Zentrierring            -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
112557120          ET20 ZP6.1               ZR 66.6-57.1mm              112/5       57,1    20    768    2275     01/14
112557135          ET35 ZP6.1               ZR 66.6-57.1mm              112/5       57,1    35    768    2251     01/14
112566620          ET20 ZP6.1               ohne                        112/5       66,6    20    768    2275     01/14
112566635          ET35 ZP6.1               ohne                        112/5       66,6    35    768    2251     01/14
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : S.C. DIZING S.R.L.
                                :
                                : 617106 Brusturi - Judetul Neamt
Handelsmarke                    : Z performance
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112566620:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : DIZING SRL
Handelsmarke                        : --                                     : Z performance
Radtyp                              : --                                     : ZP6.1 9x20
Radausführung                       : --                                     : ET20 ZP6.1
Radgröße                            : --                                     : 9 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET20
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 01.14
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MADE IN TAIWAN
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                 Radtyp: ZP6.1 9x20
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0407-14-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
16.12.2014.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      366-0407-14-WIRD-TB              16.12.2014     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 112005843 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                   Radtyp: ZP6.1 9x20
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 14.07.2016
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  3 AUDI, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN                   112557120                       20      14.07.2016     liegt bei
  4 AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN                           112557135                       35      14.07.2016     liegt bei
  1 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                      112566620                       20      14.07.2016     liegt bei
             DAIMLER (D),
    MERCEDES-BENZ, PORSCHE,
    QUATTRO GmbH
  2 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                       112566635                       35      14.07.2016     liegt bei
             MERCEDES-AMG,
    MERCEDES-BENZ, Nissan International
    S. A.
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.07.2016
DUR




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 14.07.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 14.07.2016
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                             MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
112566635           ET35 ZP6.1                ohne                        66,6                    768     2251    01/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 12 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: C-087
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                             165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                                             200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90            21B; 22B; 22H; 24J;        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                  24M; 5GA; 51J              Limousine;
                                                255/30R20 92      21B; 22B; 22F; 24C;        Frontantrieb;
                                                                  24D; 54F                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                265/30R20 94      21B; 22B; 22F; 24C;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24D; 54F                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A
B8              e1*2001/116*0430*..     100 - 195 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22H; 24J;          AUDI A4 bis MJ2015;
B81             e13*2007/46*1084*..                             24M; 5GA; 51J                Nicht A4 Allroad
                                        100 - 200 265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;          Quattro; AUDI S4;
                                                                24D; 54F                     Kombi; Allradantrieb;
                                        100 - 245 255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24D; 54F                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74A
B8              e1*2001/116*0430*..     245     255/30R20 92      21B; 22B; 22F; 24C;        AUDI S4; Kombi;
B81             e13*2007/46*1084*..                               24D; 54F                   Allradantrieb;
                                                265/30R20 94      21B; 22B; 22F; 24C;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24D; 54F                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74A




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W      21B; 22B; 22H; 24J;          AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                             24M; 5GA; 51J                Kombi; Frontantrieb;
                                          255/30R20 92       21B; 22B; 22F; 24C;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             24D; 54F                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;          721; 725; 729; 73C;
                                                             24D; 54F                     74A
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;          AUDI A4 bis MJ2015;
                                                             24D; 54F                     AUDI S4; Limousine;
                                     100 - 245 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22H; 24J;          Allradantrieb;
                                                             24M; 5GA; 51J                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                             24D; 54F                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..   245      245/30R20 90Y 21B; 22B; 22H; 24J;           AUDI S4; Limousine;
                                                            24M; 5GA; 51J                 Allradantrieb;
                                              255/30R20 92  21B; 22B; 22F; 24C;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            24D; 54F                      12A; 51A; 573; 71C;
                                              265/30R20 94  21B; 22B; 22F; 24C;           71K; 721; 725; 729;
                                                            24D; 54F                      73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y 26P; 27I; 5GA                 Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..            245/30R20 95Y 245; 248; 26B; 27B            Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                          ab MJ2016; Kombi;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92         26P; 5GM                  Nur A7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93         26P; 5HA                  Coupe; 4-türig;
                                 140 - 245 245/35R20 95                                   Allradantrieb;
                                           255/35R20 97         26P                       Frontantrieb;
                                           265/30R20 94         26P; 270                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/35R20 95         26P; 270                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; AFY; DEÄ;
                                                                                          PDB
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     27I; 51J                  Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 97     27I                       quattro;
                                               255/40R20 97     27I                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/35R20 99     245; 26P; 27B             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; AFY; DEÄ; PDB




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  309 - 331 255/35R20 97Y        245; 248; 26P; 270;     Nur S6; Kombi;
4G1          e13*2007/46*1147*..                                530                     Stufenheck;
                                           265/35R20 99Y        245; 248; 26B; 260;     Allradantrieb;
                                                                271; 530                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; AFY; DEÄ; PDB
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 265/30R20 94     245; 248; 26B; 260;     Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..                              271; 5HI; 67J           allroad quattro;
                                     100 - 245 235/35R20 92Y    5GM; 57E; 67J; 67X      Kombi; Stufenheck;
                                               245/35R20 95Y    26P; 270                Allradantrieb;
                                               255/30R20 92     nicht Kombi; 245; 248; Frontantrieb;
                                                                26P; 270; 5GM           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R20 97Y     245; 248; 26P; 270      12A; 51A; 573; 71C;
                                              265/35R20 95Y     245; 248; 26B; 260;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                271                     74A; AFY; DEÄ; PDB
                                              275/30R20 97Y     248; 272; 57F; 67X;
                                                                68U
                                     180 - 245 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 245; 248;
                                                                26B; 260; 271; 5HI; 67J
4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97Y    26P; 530                Nur S7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..             265/35R20 95Y    26P; 270; 5HR; 530      Coupe; 4-türig;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; AFY; DEÄ;
                                                                                        PDB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O                     200 Nm; erhöhtes
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                              Anzugsmoment 165
                                                                                          Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 740; PDB

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O                     200 Nm; erhöhtes
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                              Anzugsmoment 165
                                                                                          Nm;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 740; PDB


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99                                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                      100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O                      200 Nm; erhöhtes
                                      230 - 260 245/45R20 99Y                               Anzugsmoment 165
                                                                                            Nm;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 740; PDB

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Durchm. 12 mm
Zubehör                                   : Nabenkappe: C-087
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe, X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 245/30R20 95Y 24C; 24D; 26J; 27F;                 BMW Active Tourer
                                                        27V                                 F45;
                                                                                            BMW Gran Tourer F46;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 12 mm,
                                            für Typ : 212 (Kugelbund)
Zubehör                                   : Nabenkappe: C-087
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 12 mm,
                                            für Typ : 172; 245G; 207; 140; 220; 215; 245G AMG; 639/2; 639/4;
                                            204; 140 C; 639/5; 204 X
Zubehör                                   : Nabenkappe: C-087
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm für Typ : 172; 204; 207; 245G; 245G AMG
                                            150 Nm für Typ : 140; 140 C; 212; 215; 220
                                            150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                            150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                            180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 24J; 248; 27I       nicht Sportfahrwerk;
                                        245/40R20 95 24J; 248; 27I       GLA; nicht
                                                                         Fahrdynamik Paket;
                                                                         Offroad-Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 246; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     27B; 27H            nicht Offroad-
                                        245/40R20 95 246; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     27B; 27F            Paket; Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 24J; 248; 26B; 26N; nicht Sportfahrwerk;
                                                     27B; 27H            GLA; nicht
                                        245/40R20 95 24J; 248; 26B; 26N; Fahrdynamik Paket;
                                                     27B; 27F            nicht Offroad-
                                                                         Fahrwerk;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 248; 26B; 26N;                nicht Sportfahrwerk;
                                                       27B; 27H                           GLA; nicht
                                          245/40R20 95 24J; 248; 26B; 26N;                Fahrdynamik Paket;
                                                       27B; 27F                           nicht Offroad-
                                                                                          Fahrwerk;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          77E
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      24J; 248; 27I             nicht Sportfahrwerk;
                                              245/40R20 95      24J; 248; 27I             GLA; nicht
                                                                                          Fahrdynamik Paket;
                                                                                          Offroad-Fahrwerk;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F;               Nur Baureihe 204;
                                                        22L; 24C; 24D; 5FE;               Limousine;
                                                        54A; 56G; 69M                     Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 235/30R20 88Y 24C; 24M; 26B; 26J;          bis
                                                             27B; 27H; 5FE; 56G;          e1*2001/116*0431*36;
                                                             69M
                                                                                          Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F;          Nur Baureihe 204; Nur
                                                             22L; 24C; 24D; 5FE;          4-MATIC; Limousine;
                                                             54A; 56G; 69M                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 21B; 21J; 22F; 22L;                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       24J; 24M; 68U; 68V                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         255/35R20 97W 21B; 21J; 21L; 22F;                721; 725; 729; 73C;
                                                       22L; 24D; 24J; 367                 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 120 - 190 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 245; 26B;              Baureihe W213; mit
                                                         26N; 27P                         Radhausverbreiterung
                                           255/30R20 92Y 24J; 26B; 26J; 27H;              (Flap) Serie;
                                                         27P; 5GM                         Heckantrieb;
                                           275/30R20 97  GAB; YAT; 24M; 27H;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         27P; 57F                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 21B; 21N; 22I; 24J;              Coupe; Heckantrieb;
                                                         248; 5FE; 56G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/45R20 96                                   GLC; Allradantrieb;
                                           245/45R20 99                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R20 97                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/45R20            51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          DEG


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100        24J; 24M                  GLK; Allradantrieb;
                                           245/40R20 95W        21P; 22I; 24J; 24M        Heckantrieb;
                                           255/35R20 97         21P; 22I; 24C; 24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R20 101        21P; 22I; 24C; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                575                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          DEG

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 245/40R20         22Q; 24C; 244; 247;            V-Klasse; Vito; Vito
                                                           26B; 26J; 26V; 27B;            Tourer; Vito Mixto;
                                                           27H
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0457*09;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 245/40R20        MB8; 21B; 21L; 22B;           10B; 11G; 11H; 11K;
               F690                                         22F; 22G; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
140 C          e1*96/27*0057*..,              255/35R20     MB9; 21B; 21L; 22B;           721; 725; 73C; 74A
               G165                                         22F; 22G
140            e1*96/27*0056*..,    110 - 300 255/35R20 97Y 21B; 21L; 22B; 22G;           10B; 11G; 11H; 11K;
               F690                                         22K; 362                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/35R20 97Y 21B; 21L; 22B; 22G;           10B; 11G; 11H; 11K;
               G165                                         22K; 362                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/35R20 95Y 22B; 22L; 24J; 5HR;                Nicht für Fz. m.
                                                       51J                                Länge 6158 mm; nicht
                                         255/35R20 97Y 21B; 22B; 22L; 24J;                für gepanzerte Fz;
                                                       24M                                Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/35R20 95Y 21B; 22B; 22L; 24C;           Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 367; 5HR; 51J;           Länge 6158 mm; nicht
                                                            68U; 68V                      für gepanzerte Fz;
                                              255/35R20 97W 21B; 21L; 22B; 22L;           Heckantrieb;
                                                            24C; 24D; 367                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 14.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88           22M; 246; 26B; 260;       Cabrio; Heckantrieb;
                                                                  270; 54A; 56G             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 245/40R20                22Q; 24C; 244; 247;       V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..                                   26B; 26J; 26V; 27B;       Tourer; Vito Mixto;
                                                                  27H
                                                                                            ab
                                                                                            e1*2007/46*0459*06;
                                                                                            ab
                                                                                            e1*2007/46*0458*08;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                         : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 12 mm
Zubehör                                   : Nabenkappe: C-087
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/35R20 91          24J; 248; 26B; 26J; 27F Q30; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 14.07.2016
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 14.07.2016
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.


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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 14.07.2016
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R20
                    Hinterachse:                        265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
     Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
     ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 14.07.2016
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     400mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MB8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
     Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
MB9) rEs ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
     Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            245/35R20



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/30R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe, X Reihe

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213, Mit Radhausverbreiterung Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    639/2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
       Handelsbez.:    Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 430                   HA
             27I                      x = 250             y = 380                   HA
             27P                      x = 250             y = 380                   HA
             26B                      x = 320             y = 440                   VA
             26P                      x = 270             y = 390                   VA
             26U                      x = 200             x = 180                   VA
             26V                      x = 200             x = 180                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 440             9                 VA
             26N                   x = 320       y = 440             5                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 2                                                           Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                      Stand: 14.07.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                8                VA
             26J                   x = 350       y = 250               30                VA
             27H                   x = 230       y = 220                8                HA
             27F                   x = 280       y = 270               30                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0407-14-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: ZP6.1 9x20
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 14.07.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: ZP6.1 9x20
    des Herstellers / Importeurs: S.C. DIZING S.R.L.   617106 Brusturi - Judetul Neamt                    Datum:
    14.07.2016
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                         Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                     a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                      P.2
B      -            2.1             2.2                 L     -        9    -                  /-                     T     -
                                                                                      P.4
J                              4                       18     -                         19      -
E                                         3            20     -                            G    -
D.1    -                                               12     -            13     -                      Q       -
                                                       V.7    -            F.1    -                   F.2        -
       -                                               7.1    -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                               8.1    -            8.2    -                   8.3        -
       -                                               U.1    -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                               O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                               15.1   -
                                                       15.2   -
5
                                                       15.3   -
V.9    -                                                R     -                                                      11     -
14                                                      K     -
P.3    -                                                6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -            21     -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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