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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           2018-IR-AT-AU-RR-EX-0-001058
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TE IL E GU TAC H TE N
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0267-18-WIRD-TG

Hersteller:                             Limited-Wheels/FelgnWerk 407219
                                        FelgnWerk
                                        29229 Celle
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2
Typ:                                    RS-02 18X8.5
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2                             Radtyp: RS-02 18X8.5
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                   Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 4
Die beschriebenen Räder müssen mit dem unten beschriebenen Hologramm Aufkleber versehen sein.
QMRaffa 01201801 / SN XXXX
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-     Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung        (mm) /      (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Zentrierring         -zahl               (mm)      (kg)   (mm)     Datum
510057135          RS-02 5x100 ET35           ohne                     100/5        57,1    35    650    2250     04/18
511257140          RS-02 5x112 ET40           Ø66,6 - Ø57,1            112/5        57,1    40    650    2250     04/18
511266640          RS-02 5x112 ET40           ohne                     112/5        66,6    40    645    2254     04/18
511266640          RS-02 5x112 ET40           ohne                     112/5        66,6    40    650    2250     04/18
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : Limited-Wheels/FelgnWerk
                                : FelgnWerk
                                : 29229 Celle
Handelsmarke                    : raffa
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung


I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510057135:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : raffa                                  : --
Radtyp                              : --                                     : RS-02 18X8.5
Radausführung                       : --                                     : RS-02 5x100 ET35
Radgröße                            : --                                     : 18X8.5J
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 04.18
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0267-18-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
25.07.2018.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2                             Radtyp: RS-02 18X8.5
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                   Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Austria Reg. - Nr 20110017817 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  510057135                      35      31.07.2018      liegt bei
  2 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                511257140                      40      31.07.2018      liegt bei
               SEAT, S.A., SKODA,
    VOLKSWAGEN
  3 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                    511266640; 511266640           40      31.07.2018      liegt bei
               DAIMLER (D),
    MERCEDES-BENZ, Nissan International
    S. A.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 18 H2                               Radtyp: RS-02 18X8.5
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                     Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 4
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 31.07.2018
HOT




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk        FelgnWerk              Stand: 31.07.2018
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                                                                                                        Seite: 1 von 34

Fahrzeughersteller                         : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                             MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 18 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
511266640           RS-02 5x112 ET40          ohne                       66,6                    645     2254    04/18
511266640           RS-02 5x112 ET40          ohne                       66,6                    650     2250    04/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                             200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18               51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91            22I; 51J                  Kombi; Frontantrieb;
                                          235/45R18 94            21P; 51J; 54F             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/40R18 93            21P; 22I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          255/40R18 95            21P; 22I; 24J; 24M;       721; 725; 729; 73C;
                                                                  54F                       74A; 76O; 77E; 98A
B8              e1*2001/116*0430*..     88 - 195 225/45R18        51G; 52J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                 235/40R18 91     22I; 51J                  Limousine;
                                                 235/45R18 94     21P; 51J; 54F             Frontantrieb;
                                                 245/40R18 93     21P; 22I                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                 255/40R18 95     21P; 22I; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  54F                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 76O; 77E; 98A
B8              e1*2001/116*0430*..     100 - 200 235/40R18 91    22I; 51J                  AUDI A4 bis MJ2015;
                                                 235/45R18 94     21P; 51J; 54F             AUDI S4 bis MJ2016;
                                        100 - 245 225/45R18       51G; 52J                  Limousine;
                                                 245/40R18 93     21P; 22I                  Allradantrieb;
                                                 255/40R18 95     21P; 22I; 24J; 24M;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54F                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                            98A



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                     Seite: 2 von 34
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18            51G; 52J                 AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91          22I; 5GG; 51J            Nicht A4 Allroad
                                          235/45R18 94          21P; 51J; 54F            Quattro; AUDI S4 bis
                                          245/40R18 93          21P; 22I                 MJ2016; Kombi;
                                          255/40R18 95          21P; 22I; 24J; 24M;      Allradantrieb;
                                                                54F                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76O;
                                                                                         77E; 98A
B8            e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y                               Nicht A4 Allroad
B81           e13*2007/46*1084*..            225/45R18 91Y                               Quattro; AUDI A4 (B9)
                                             235/45R18 94                                ab MJ2016; AUDI S4
                                    260      225/40R18 M+S 52J                           (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                             225/45R18 M+S 52J                           Limousine;
                                             235/45R18 M+S 52J                           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76O; 77E; 98A; DEG

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18 94         57E; 67G                 Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..          235/45R18 94          5HI; 52J                 allroad quattro;
                                 100 - 245 225/50R18 95Y        56G                      Kombi; Stufenheck;
                                          235/45R18 98          57E; 67G                 Allradantrieb;
                                          235/45R18 98          52J                      Frontantrieb;
                                          235/50R18 97W                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96Y                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                          255/40R18 95Y                                  71K; 721; 725; 73C;
                                          255/45R18 99          68H                      74A; 75I; 76O; 83J;
                                                                                         AFY; DEB; DEJ; MAO;
                                                                                         PDI
4G            e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94      52J                      Nur A7 Sportback;
4G1           e13*2007/46*1147*..            235/50R18 97                                Coupe; 4-türig;
                                             245/45R18 96                                Allradantrieb;
                                             255/40R18 95                                Frontantrieb;
                                             255/45R18 99                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 75I; 76O;
                                                                                         83J; AFY; DEB; DEJ;
                                                                                         MAO; PDI




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18              51G                      erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
8R1             e13*2007/46*1083*..                                                        200 Nm;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 740; 75I; 76O;
                                                                                           837; 838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18              51G                      erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                           200 Nm;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 740; 75I; 76O;
                                                                                           837; 838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18              51G                      erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                                                                           200 Nm;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 740; 75I; 76O;
                                                                                           837; 838

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : F2GT; UKL-L; F2X; F1X; F2AT
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : H15 ( Kugelbund)
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 211; 204 X; 204; 245G; 8R; R1EC; B81; 212; 4G1; 207; 246;
                                           204 K; 117; 215; 176; 638/2; 4G; 8R1; B8; 8R2; 638
Zubehör                                  : Nabenkappe;



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 24J; 244; 247; 26N;              BMW Active Tourer
                                                        27U                              F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                             225/45R18 91W 24J; 244; 247; 26J;           Allradantrieb;
                                                           27H; 27V                      Frontantrieb;
                                             235/40R18 91W 241; 244; 246; 247;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           26J; 27H; 27V                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/40R18 93 24C; 244; 247; 26J;            721; 725; 73C; 74A;
                                                           27F; 27V                      75I; 76O; 83L
UKL-L         e1*2007/46*0371*..    85 - 170 235/45R18 94 244; 245; 26P; 27I             BMW X1 (F48);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76O; 83L

Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 235/45R18 94          244; 245; 26P; 27IBMW X1 (F48);
                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  76O; 83L
F2X           e1*2007/46*1824*..    100 - 170 235/45R18 94 244; 26N; 26P; 27I     10B; 11G; 11H; 11K;
                                             235/50R18 97 24J; 244; 26B; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           27B; 27H               721; 725; 73C; 74A;
                                             245/45R18 96 24J; 244; 26B; 26N; 27I 76O
                                             255/40R18 95 24J; 244; 26B; 26J;
                                                           27B; 27H
                                             255/45R18 99 24J; 244; 26B; 26J;
                                                           27B; 27H
                                             265/45R18 101 24J; 244; 26B; 26J;
                                                           27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 24J; 244; 247; 26N;               BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                        27U                               F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                             225/45R18 91W 24J; 244; 247; 26J;           Allradantrieb;
                                                           27H; 27V                      Frontantrieb;
                                             235/40R18 91W 241; 244; 246; 247;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           26J; 27H; 27V                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/40R18 93 24C; 244; 247; 26J;            721; 725; 73C; 74A;
                                                           27F; 27V                      75I; 76O; 83L




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : F2GT; UKL-L; F2X; F1X; F2AT
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : H15 ( Kugelbund)
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 211; 204 X; 204; 245G; 8R; R1EC; B81; 212; 4G1; 207; 246;
                                           204 K; 117; 215; 176; 638/2; 4G; 8R1; B8; 8R2; 638
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245G; 246
                                           140 Nm für Typ : 638; 638/2
                                           150 Nm für Typ : R1EC; 215
                                           150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                           150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 246; 248; 26N; 26P;                 A-Klasse;
                                                       27H                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                66 - 160 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       27H                                 721; 725; 729; 73C;
                                66 - 280 235/35R18 90Y 24J; 244; 247; 26B;                 74A; 83G
                                                       26N; 27H
                                         235/40R18 91Y 24J; 244; 247; 26B;
                                                       26N; 27H
                                         245/35R18 92Y 242; 244; 245; 247;
                                                       26B; 26J; 27F
                                155 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26N; 26P;
                                                       27H; 52J

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89             24J; 248; 26B; 26N       B-Klasse ab Mj. 2011;
                                         225/40R18 92             24J; 248; 26B; 26N       nicht Natural Gas
                                         235/35R18 90             24J; 248; 26B; 26J;      Drive; nicht Electric
                                                                  27H                      Drive; Kombi;
                                               245/35R18 88       244; 247; 27H; 5FE;      Allradantrieb;
                                                                  57F; 570                 Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                     Seite: 6 von 34
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 65    225/40R18 91                                      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                       225/40R18 92                                      electric drive; Kombi;
                                       225/45R18 91                                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
245G          e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W 246; 248; 26N; 26P;             A-Klasse;
                                                         27H                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                  66 - 160 225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         27H                             721; 725; 729; 73C;
                                  66 - 280 235/35R18 90Y 24J; 244; 247; 26B;             74A; 83G
                                                         26N; 27H
                                           235/40R18 91Y 24J; 244; 247; 26B;
                                                         26N; 27H
                                           245/35R18 92Y 242; 244; 245; 247;
                                                         26B; 26J; 27F
                                  155 - 280 215/40R18 M+S 246; 248; 26N; 26P;
                                                         27H; 52J
245G          e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N;            CLA; nicht
                                                         570                            Sportfahrwerk; CLA
                                           225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B;             Limousine; CLA
                                                         26N                            Shooting brake;
                                           235/35R18 90W 24J; 244; 26B; 26J;            Kombilimousine;
                                                         27H                            Limousine;
                                           245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27H;            Frontantrieb;
                                                         5FE; 57F; 570                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76O
245G          e1*2001/116*0470*..   100 - 160 215/40R18 89Y     26B; 26J                CLA; CLA Limousine;
                                             225/40R18 92       246; 26B; 26J; 27H      CLA Shooting brake;
                                             235/35R18 90       24J; 24M; 26B; 26J;     Kombilimousine;
                                                                27H                     Limousine;
                                             245/35R18 88Y      24M; 27F; 57F; 570;     Allradantrieb;
                                                                575                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76O
245G          e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W      24J; 248; 26B; 26J; 570 CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                        CLA Limousine; CLA
                                             225/40R18 92       GA2; 24J; 244; 26B;     Shooting brake;
                                                                26J; 27H                Kombilimousine;
                                             235/35R18 90W      24J; 244; 26B; 26J;     Limousine;
                                                                27H                     Frontantrieb;
                                             245/35R18 88       GA2; 244; 247; 27F;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 570                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 24J; 248; 26B; 26N                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                          225/40R18 92 24J; 248; 26B; 26N                 nicht Natural Gas
                                          235/35R18 90 24J; 248; 26B; 26J;                Drive; nicht Electric
                                                       27H                                Drive; Kombi;
                                          245/35R18 88 244; 247; 27H; 5FE;                Allradantrieb;
                                                       57F; 570                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90         24J; 26B; 26N; 27H;       bis
                                                                27I                       e1*2001/116*0431*36;
                                    115 - 225 225/40R18 92      24J; 26B; 26N; 27I        Coupe; Heckantrieb;
                                             235/35R18 90Y      24J; 26B; 26N; 27H;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                27I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/40R18 91       24J; 26B; 26N; 27H;       721; 725; 729; 73C;
                                                                27I                       74A
                                             245/35R18 92       248; 27H; 27I; 57F; 575
                                             255/35R18 94       248; 27B; 27H; 57F;
                                                                68B
204           e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/45R18 95Y      245; 26N; 26P; 67O        Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..            235/40R18 95Y      24J; 248; 26B; 26N;       neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                6B2                       Kombilimousine; Coupe;
                                             235/45R18 94Y      YAR; 24J; 248; 26B;       Limousine;
                                                                26N; 6B3                  Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I; 76O
204           e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92      24J; 24M                  Nur Baureihe 204; Nur
                                             235/40R18 91       21P; 22I; 24J; 24M        4-MATIC; Limousine;
                                             245/35R18          22I; 24M; 51G; 57F;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                575                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             255/35R18 94       22I; 24D; 57F; 575        721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A
204           e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/45R18 95Y 245; 26N; 26P                 Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..            235/40R18 95Y 24J; 248; 26B; 26N             neue C-Klasse;
                                             235/45R18 94Y 24J; 248; 26B; 26N;            Kombilimousine;
                                                            5HI                           Limousine;
                                                                                          Heckantrieb; nur
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                     Seite: 8 von 34
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y         24J; 24M                 Nur Baureihe 204;
                                          235/40R18 95          21P; 22I; 24J; 24M       Limousine;
                                          245/35R18 92Y         22I; 24M; 57F; 68T       Heckantrieb;
                                          255/35R18 94          22I; 24D; 57F; 68B       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
204 K         e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 21P; 22I; 22M; 24J;            Nur 4-MATIC; bis
                                                         24M                             e1*2001/116*0457*24;
                                           235/40R18 91W 21P; 22I; 22M; 24J;             Kombi;
                                                         24M                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18     22I; 22M; 24M; 51G;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         57F; 575                        721; 725; 729; 73C;
                                           255/35R18 94 22I; 22M; 24D; 57F;              74A; 75I
                                                         575
204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J;             bis
                                                         24M                             e1*2001/116*0457*24;
                                           235/40R18 91Y 21P; 22I; 22M; 24J;             Kombi; Heckantrieb;
                                                         24M                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 92Y 22I; 22M; 24M; 57F;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         68T                             721; 725; 73C; 74A;
                                           255/35R18 94Y 22I; 22M; 24D; 57F;             75I
                                                         68B

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26N;         CLA; nicht
                                                       570                         Sportfahrwerk; CLA
                                         225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B;          Limousine; CLA
                                                       26N                         Shooting brake;
                                         235/35R18 90W 24J; 244; 26B; 26J;         Kombilimousine;
                                                       27H                         Limousine;
                                         245/35R18 88Y GA2; 244; 247; 27H;         Frontantrieb;
                                                       5FE; 57F; 570               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   76O
117           e1*2007/46*1007*..    80 - 155 215/40R18 89W 24J; 248; 26B; 26J; 570 CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                   CLA Limousine; CLA
                                             225/40R18 92 GA2; 24J; 244; 26B;      Shooting brake;
                                                           26J; 27H                Kombilimousine;
                                             235/35R18 90W 24J; 244; 26B; 26J;     Limousine;
                                                           27H                     Frontantrieb;
                                             245/35R18 88 GA2; 244; 247; 27F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           57F; 570                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk              Stand: 31.07.2018
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                                                                                                     Seite: 9 von 34
Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96           21B; 22M; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                        255/45R18-99            21B; 21N; 21Q; 22M;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24J; 24M                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I
215           e1*98/14*0113*..      368       245/45R18         21B; 22M; 24M; 51G       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 26P                         Coupé; Cabrio;
                                         245/45R18 96W GA9; 26P                          Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76O; DEG
211           e1*2001/116*0183*..   130      235/40R18 91W 5GG; 51J                      Nur 4-MATIC;
                                    130 - 165 235/40R18 91Y 5GG; 51J                     Allradantrieb;
                                    130 - 285 245/40R18 93Y                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                             245/40R18 97                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
211           e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 225/45R18 91W                                Heckantrieb;
              e1*98/14*0183*..              235/40R18 91W                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                  75 - 170 245/40R18 93W                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                  75 - 200 225/45R18 91Y                                 721; 725; 729; 73C;
                                           235/40R18 91Y                                 74A; 75I
                                  75 - 225 235/40R18 91Y 57E; 689
                                  75 - 285 245/40R18 93Y
212           e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 21P; 24J; 248                   Baureihe W212; nicht
                                                                                         AMG-Paket;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 75I; DEG
212           e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 21P; 51J                     Baureihe W212; nicht
                                    100 - 245 235/40R18 91Y 21P; 57E; 689                AMG-Paket;
                                                                                         Stufenheck;
                                              245/40R18 97      21P; 24J; 248            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 75I; DEG




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                   Seite: 10 von 34
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 235/45R18 97 YAR; 26P                         Baureihe W213;
                                          245/45R18 100 GA9; 26P                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76O; DEG

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94   22I; 248; 57F; 575; 68B Coupe; Heckantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                  120 - 245 235/40R18     51G; 575                12A; 51A; 71C; 71K;
                                  125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J                721; 725; 729; 73C;
                                  225 - 245 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575       74A
207           e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 22I; 248; 57F; 575       Cabrio; Heckantrieb;
                                  120 - 245 235/40R18     51G; 575                10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/35R18 94Y 22I; 248; 57F; 575       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                  74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R18 97         24J; 24M                 GLK; Allradantrieb;
                                          235/55R18 100         24J; 24M                 Heckantrieb;
                                          245/50R18 100         24M; 57F                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99          24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76O; DEG

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 245/40R18-97         22B; 22F; 24C; 24D;      10B; 11G; 11H; 11K;
             e9*93/81*0005*..,             Reinf                367                      12A; 51A; 71C; 71K;
              e9*98/14*0005*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I
638/2         e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 245/40R18-97        22B; 22F; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                             Reinf
              e9*95/54*0020*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
              e9*98/14*0020*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : F2GT; UKL-L; F2X; F1X; F2AT
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : H15 ( Kugelbund)
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 211; 204 X; 204; 245G; 8R; R1EC; B81; 212; 4G1; 207; 246;
                                           204 K; 117; 215; 176; 638/2; 4G; 8R1; B8; 8R2; 638
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/45R18 96          248; 26B; 26N; 27F         Q30; Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,


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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                   Seite: 15 von 34
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                    Vorderachse:                       215/40R18
                    Hinterachse:                       245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                    Vorderachse:                       235/45R18
                    Hinterachse:                       265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                    Vorderachse:                       225/45R18
                    Hinterachse:                       245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                   Seite: 16 von 34
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/40R18
                    Hinterachse:                         265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/40R18
                    Hinterachse:                         255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/50R18
                    Hinterachse:                         255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/40R18
                    Hinterachse:                         245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                   Seite: 17 von 34
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/40R18
                    Hinterachse:                         255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/45R18
                    Hinterachse:                         255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     an der Vorderachse nicht zulässig!
98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 19 von 34
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/45R18
                    Hinterachse:                         265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 20 von 34


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200             y = 200                   VA
             26B                     x = 250             y = 250                   VA
             27I                     x = 200             y = 200                   HA
             27B                     x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 250       y = 250              8                VA
             26J                  x = 250       y = 250             30                VA
             27H                  x = 250       y = 250              8                HA
             27F                  x = 250       y = 250             25                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                   Seite: 21 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 210             y = 270                   HA
             27I                     x = 160             y = 220                   HA
             26B                     x = 300             y = 260                   VA
             26P                     x = 250             y = 210                   VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 22 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27U                     y = 140             y = 220                   HA
             27V                     y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 250       y = 250             30                VA
             26N                  x = 250       y = 250              8                VA
             27H                  x = 270       y = 280              8                HA
             27F                  x = 270       y = 280             23                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 23 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F1X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300             y = 260                   VA
             26P                     x = 250             y = 210                   VA
             27B                     x = 210             y = 270                   HA
             27I                     x = 160             y = 220                   HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 24 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350             y = 300                   VA
             26P                     x = 300             y = 250                   VA
             27P                     x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 350       y = 300              8                VA
             26J                  x = 350       y = 300             30                VA
             27H                  x = 280       y = 400              8                HA
             27F                  x = 280       y = 400             30                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 25 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245             y = 350                   VA
             26P                     x = 195             y = 300                   VA
             27B                     x = 340             y = 260                   HA
             27I                     x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 245       y = 350              8                VA
             26J                  x = 245       y = 350             17                VA
             27H                  x = 340       y = 260              8                HA
             27F                  x = 340       y = 260             28                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 26 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350             y = 300                   VA
             26P                     x = 300             y = 250                   VA
             27P                     x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 350       y = 300              8                VA
             26J                  x = 350       y = 300             30                VA
             27H                  x = 280       y = 400              8                HA
             27F                  x = 280       y = 400             30                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 27 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 305             y = 335                    VA
             26B                     x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 355       y = 385              8                VA
             26J                  x = 355       y = 385             18                VA
             27H                  x = 310       y = 295              8                HA
             27F                  x = 310       y = 295             13                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 28 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280             y = 330                    VA
             26P                     x = 230             y = 280                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 280       y = 330              8                VA
             26N                  x = 280       y = 330             30                VA
             27F                  x = 300       y = 320             18                HA
             27H                  x = 300       y = 320              8                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
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                                                                                                   Seite: 29 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 305             y = 335                    VA
             26B                     x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 355       y = 385              8                VA
             26J                  x = 355       y = 385             18                VA
             27H                  x = 310       y = 295              8                HA
             27F                  x = 310       y = 295             13                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 30 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300             y = 350                   VA
             26P                     x = 240             y = 285                   VA
             27B                     x = 300             y = 350                   HA
             27I                     x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 300       y = 350             30                VA
             26N                  x = 300       y = 350              8                VA
             27F                  x = 300       y = 350             30                HA
             27H                  x = 300       y = 350              8                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk               Stand: 31.07.2018
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                                                                                                   Seite: 31 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 250             y = 350                 VA
             27I                       x = 240             y = 315                 HA
             27B                       x = 290             y = 350                 HA
             26P                       x = 200             y = 310                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 250       y = 350              8                VA
             26J                  x = 250       y = 350             20                VA
             27H                  x = 290       y = 350              8                HA
             27F                  x = 290       y = 350            22,5               HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 32 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 305             y = 335                    VA
             26B                     x = 355             y = 385                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                  x = 310       y = 295              8                HA
             27F                  x = 310       y = 295             13                HA
             26N                  x = 355       y = 385              8                VA
             26J                  x = 355       y = 385             18                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 33 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 280             y = 330                    VA
             26P                     x = 230             y = 280                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 280       y = 330              8                VA
             26N                  x = 280       y = 330             30                VA
             27F                  x = 300       y = 320             18                HA
             27H                  x = 300       y = 320              8                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0267-18-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: RS-02 18X8.5
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                  Stand: 31.07.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 34 von 34

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             26N                   x = 350       y = 250                8             VA
             26J                   x = 350       y = 250               30             VA
             27H                   x = 230       y = 220                8             HA
             27F                   x = 280       y = 270               30             HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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