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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10           2018-IR-AT-AU-RR-EX-0-001059
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TE IL E GU TAC H TE N
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0281-18-WIRD-TG

Hersteller:                             Limited-Wheels/FelgnWerk 407219
                                        FelgnWerk
                                        29229 Celle
Art:                                    Sonderrad 9 J X 20 H2
Typ:                                    RS-02 20X9.0
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                 Radtyp: RS-02 20X9.0
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                   Stand: 31.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
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Die beschriebenen Räder müssen mit dem unten beschriebenen Hologramm Aufkleber versehen
Sein. QMRaffa 01201801 / SN XXXX
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-     Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung              Kennzeichnung        (mm) /      (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                        Zentrierring         -zahl               (mm)      (kg)   (mm)     Datum
511257140          RS-02 5x112 ET40           Ø66,6 - Ø57,1            112/5        57,1    40    700    2250 05/18
511266640          RS-02 5x112 ET40           ohne                     112/5        66,6    40    700    2250 05/18
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : Limited-Wheels/FelgnWerk
                                : FelgnWerk
                                : 29229 Celle
Handelsmarke                    : raffa
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 14 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511266640:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : raffa                                  : --
Radtyp                              : --                                     : RS-02 20X9.0
Radausführung                       : --                                     : RS-02 5x112 ET40
Radgröße                            : --                                     : 20x9.0J
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 05.18
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0281-18-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
31.07.2018.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                 Radtyp: RS-02 20X9.0
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                   Stand: 31.08.2018
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                                                                                                        Seite: 3 von 4
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Austria Reg. - Nr 20110017817 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1 AUDI, SEAT, S.A., SKODA,                       511257140                      40      31.08.2018      liegt bei
               VOLKSWAGEN
  2 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                     511266640                      40      31.08.2018      liegt bei
               MERCEDES-BENZ




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Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                   Radtyp: RS-02 20X9.0
Antragsteller: Limited-Wheels/FelgnWerk FelgnWerk                     Stand: 31.08.2018
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                                                                                                         Seite: 4 von 4
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 31.08.2018
HOT




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk       FelgnWerk               Stand: 31.08.2018
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
511266640           RS-02 5x112 ET40          ohne                       66,6                    700     2250    05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                             200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90            21P; 22B; 22H; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                  24M; 5GA; 51J             Limousine;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 77E; 98A; BEO
B8              e1*2001/116*0430*..     88 - 195 245/30R20 90W 21P; 22B; 22H; 24J;          AUDI A4 bis MJ2015;
B81             e13*2007/46*1084*..                            24M; 5GA; 51J                Kombi; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 77E; 98A; BEO
B8              e1*2001/116*0430*..     90 - 200 225/35R20 90Y 5GA                          Nicht A4 Allroad
B81             e13*2007/46*1084*..     260      225/35R20 M+S 5GA; 52J                     Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                            ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                            (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            77E; 98A; AG0; BEO



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                        Seite: 1 von 20

Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
511257140           RS-02 5x112 ET40          Ø66,6 - Ø57,1              57,1                    700     2250    05/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø66,6 - Ø57,1; Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J
                                           140 Nm für Typ : GA
                                           200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 21P                                Nur Allroad Quattro;
                e13*2007/46*1080*..                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
4F1             e13*2007/46*1080*..                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P
4F              e1*2001/116*0254*.., 89 - 213 255/30R20 92Y 21P; 22F; 24D; 24J;             Kombi; Limousine;
                e13*2007/46*1080*..                         5GM                             Front- u.
4F1             e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/30R20 95Y 22H; 24J; 24M                    Allradantrieb; Nicht
                                               265/30R20 94Y 21B; 21N; 22F; 24C;            Allroad Quattro;
                                                             24D; 5HI; 54A                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y          5HR                       nicht für gepanzerte
                                 154 - 331 255/35R20 97Y          51J                       Fz;
                                          275/35R20               21B; 24J; 24M; 51G        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 75I; AFW; AFX;
                                                                                            DEG



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                     Seite: 2 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 21P; 22B; 22H; 24J;             AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                         24M; 5GA; 51J                   Nicht A4 Allroad
                                                                                         Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                         MJ2016; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 77E; 98A;
                                                                                         BEO
B8            e1*2001/116*0430*..   100 - 245 245/30R20 90Y 21P; 22B; 22H; 24J;          AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            24M; 5GA; 51J                AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 77E; 98A;
                                                                                         BEO

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen
                                                                                 Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         26P; 270; 5HI; 67J
                                                                                 Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20 92Y        5GM; 57E; 67J; 67X
                                                                                 allroad quattro;
                                          245/35R20 95Y                          Kombi; Stufenheck;
                                 100 - 331 255/30R20 92Y  nicht Kombi; 270; 5GM Allradantrieb;
                                          255/35R20 97Y   270                    Frontantrieb;
                                          265/35R20 95Y   26P; 270               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          275/30R20 97Y   248; 271; 57F; 67X;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                          68U                    71K; 721; 725; 73C;
                                  180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 26P; 270; 74A; 75I; 837; AFY;
                                                          5HI; 67J               DEÄ; PDI
                                  309 - 331 245/35R20 M+S 52J
4G            e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/40R20 99 51J                     Nur A6 allroad
4G1           e13*2007/46*1147*..          255/35R20 97 27I                      quattro;
                                           255/40R20 97 27I                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 74A; 75I; 837; AFY;
                                                                                 PDI
4G            e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92 5GM                     Nur A7 Sportback;
4G1           e13*2007/46*1147*..          255/35R20 93 5HA                      Coupe; 4-türig;
                                  140 - 245 245/35R20 95                         Allradantrieb;
                                  140 - 331 255/35R20 97                         Frontantrieb;
                                           265/30R20 94Y 26P; 5HI                10B; 11G; 11H; 11K;
                                           265/35R20      51G                    12A; 51A; 573; 71C;
                                  309 - 331 245/35R20 M+S 52J                    71K; 721; 725; 729;
                                                                                 73C; 74A; 75I; 837;
                                                                                 AFY; DEÄ; PDI




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                       Seite: 3 von 21
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99                                    erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
8R1             e13*2007/46*1083*..   230 - 260 245/45R20 99Y                              200 Nm;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 740; 75I; 837;
                                                                                           PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99                                    erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                      230 - 260 245/45R20 99Y                              200 Nm;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 740; 75I; 837;
                                                                                           PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99                                    erhöhtes
                                                                                           Anzugsmoment
                                      230 - 260 245/45R20 99Y                              200 Nm;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 740; 75I; 837;
                                                                                           PDI

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : UKL-L; F2X; F2AT; F2GT
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 212 ( Baureihe W213)
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 4G1; 215; R1ES; 204 X; 8R; B81; 220; R1EC; B8; 8R2; 4G;
                                           8R1
Zubehör                                  : Nabenkappe;



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 245/30R20 95Y 24C; 24D; 26J; 27F;                BMW Active Tourer
                                                        27V                                F45;
                                                                                           BMW Gran Tourer F46;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           83L; 842; DE4

Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  100 - 170 225/40R20 94Y 244; 26N; 26P; 27I    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R20 92 244; 245; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A
                                          245/35R20 91 24J; 244; 26B; 26N;
                                                         27B; 27H
                                          255/30R20 92 24J; 244; 26B; 26J;
                                                         27B; 27H
                                          255/35R20 93 24J; 244; 26B; 26J;
                                                         27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 245/30R20 95Y 24C; 24D; 26J; 27F;                 BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                        27V                                 F45;
                                                                                           BMW Gran Tourer F46;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           83L; 842; DE4

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : UKL-L; F2X; F2AT; F2GT
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 212 ( Baureihe W213)
Zubehör                                  : Nabenkappe;



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 4G1; 215; R1ES; 204 X; 8R; B81; 220; R1EC; B8; 8R2; 4G;
                                           8R1
Zubehör                                  : Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 215; 220
                                           150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                           150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                           150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 21B; 21J; 21L; 22L;                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       24J; 24M; 68U; 68V                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 26N; 26P                 Coupé; Cabrio;
                                         275/30R20 93W ohne                                Allradantrieb;
                                                        Radhausverbreiterung               Heckantrieb;
                                                        (Flap) Serie; GAB;                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        YAT; 248; 27H; 27P;
                                                        57F
                                         275/30R20 93W mit                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        Radhausverbreiterung               721; 725; 73C; 74A;
                                                        (Flap) Serie; GAB;                 DEG
                                                        YAT; 27H; 27P; 57F
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 245 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 26N; 26P                 Baureihe W213; nicht
                                         275/30R20 97 mit                                  All Terrain;
                                                        Radhausverbreiterung               Allradantrieb;
                                                        (Flap) Serie; GAB;                 Heckantrieb;
                                                        YAT; 27H; 27P; 57F
                                         275/30R20 97 ohne                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        Radhausverbreiterung               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        (Flap) Serie; GAB;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                        YAT; 248; 27H; 27P;
                                                        57F
                                                                                           75I; DEG
212             e1*2001/116*0501*..   110 - 245 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 26N; 26P;          Baureihe W213;
                                                              5HR                          Allradantrieb;
                                               275/30R20 97 ohne                           Heckantrieb;
                                                              Radhausverbreiterung         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                              (Flap) Serie; GAB;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              YAT; 248; 27H; 27P;
                                                              57F
                                               275/30R20 97 mit                            721; 725; 73C; 74A;
                                                              Radhausverbreiterung         75I; DEG
                                                              (Flap) Serie; GAB;
                                                              YAT; 27H; 27P; 57F




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk      FelgnWerk              Stand: 31.08.2018
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Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen
                                                                                 Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96                          GLC; Kombilimousine;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 82M; DEG
204 X         e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 24J; 24M               GLK; Allradantrieb;
                                           245/40R20 95W 24J; 24M                Heckantrieb;
                                           255/35R20 97 21P; 22I; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R20 101 21P; 22I; 24J; 24M; 575 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 75I; 82M; DEG

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/35R20 95Y 21B; 21L; 22B; 22L;               Nicht für Fz. m.
                                                       24J; 24M; 367; 5HR;               Länge 6158 mm; nicht
                                                       51J; 68U; 68V                     für gepanzerte Fz;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
220           e1*97/27*0099*..      368       245/35R20 95Y 21B; 21L; 22B; 22L;          Nicht für Fz. m.
                                                            24J; 24M; 367; 5HR;          Länge 6158 mm; nicht
                                                            51J; 68U; 68V                für gepanzerte Fz;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
220           e1*97/27*0099*..      180 - 225 245/35R20 95Y 5HR; 51J                     Nicht für Fz. m.
                                             255/35R20 97Y 22B; 22L; 24J; 367            Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                      Seite: 7 von 21
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                     Seite: 8 von 21
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/35R20
                    Hinterachse:                         265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         235/35R20
                    Hinterachse:                         275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R20
                    Hinterachse:                         275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk     FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                    Seite: 11 von 21
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                     Vorderachse:                       245/35R20
                     Hinterachse:                       285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82M) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke
     32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                   Seite: 12 von 21
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     an der Vorderachse nicht zulässig!
842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
     der Vorderrachse nicht zulässig.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R20
                    Hinterachse:                         285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                       Reifengröße:
                    Vorderachse:                       265/30R20
                    Hinterachse:                       275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




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Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 400             y = 200                    VA
             26P                     x = 350             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                  x = 400       y = 200             22                VA
             26N                  x = 400       y = 200              8                VA
             27F                  x = 270       y = 400             30                HA
             27H                  x = 270       y = 400              8                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
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                                                                                                   Seite: 15 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 450             y = 270                   VA
             26P                     x = 400             y = 220                   VA
             27B                     x = 325             y = 390                   HA
             27I                     x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 450       y = 270              7                VA
             27H                  x = 325       y = 390              8                HA
             27F                  x = 325       y = 390             18                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 16 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 230             y = 250                    VA
             26P                     x = 180             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                  x = 270       y = 350             27                HA
             27H                  x = 270       y = 350              8                HA
             26J                  x = 230       y = 250             28                VA
             26N                  x = 230       y = 250              8                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 17 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27U                     y = 140             y = 220                   HA
             27V                     y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                  x = 270       y = 280             23                HA
             27H                  x = 270       y = 280              8                HA
             26J                  x = 250       y = 250             30                VA
             26N                  x = 250       y = 250              8                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 18 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200             y = 200                   VA
             26B                     x = 250             y = 250                   VA
             27B                     x = 250             y = 250                   HA
             27I                     x = 200             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 250       y = 250              8                VA
             26J                  x = 250       y = 250             30                VA
             27H                  x = 250       y = 250              8                HA
             27F                  x = 250       y = 250             25                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 19 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350             y = 300                   VA
             26P                     x = 300             y = 250                   VA
             27P                     x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 350       y = 300              8                VA
             26J                  x = 350       y = 300             30                VA
             27H                  x = 280       y = 400              8                HA
             27F                  x = 280       y = 400             30                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 20 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350             y = 300                   VA
             26P                     x = 300             y = 250                   VA
             27P                     x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                  x = 350       y = 300              8                VA
             26J                  x = 350       y = 300             30                VA
             27H                  x = 280       y = 400              8                HA
             27F                  x = 280       y = 400             30                HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0281-18-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                        Radtyp: RS-02 20X9.0
Hersteller: Limited-Wheels/FelgnWerk    FelgnWerk                Stand: 31.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 21 von 21

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27P                     x = 280             y = 400                   HA
             26B                     x = 350             y = 300                   VA
             26P                     x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                  x = 280       y = 400              8                HA
             27F                  x = 280       y = 400             30                HA
             26N                  x = 350       y = 300              8                VA
             26J                  x = 350       y = 300             30                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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