TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0540-A01-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ Drago 8,5Jx19H2
Fertiger/Zulieferer Volker Schmidt GmbH
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Hersteller Volker Schmidt GmbH
Efeustraße 19
23795 Bad Segeberg
QM-Nr. 49020011202
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Drago
Typ Drago 8,5Jx19H2
Radgröße 8,5Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
LK 100 Drago 8,5Jx19H2 / ohne Ring 5/100/57,1 30 650 2200
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen Schmidt
Radtyp und Ausführung Drago 8,5Jx19H2
Radgröße 8,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal --
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
Gutachten Nr. 2015-TB-PSA-0074-NT3 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Chrysler
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0540-A01-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ Drago 8,5Jx19H2
Fertiger/Zulieferer Volker Schmidt GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 T85 A06 A12 A14
8L 66-132 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88 A18 K45 S01
e1*95/54*0042*.., 66-132 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87
e1*98/14*0042*.. T88
Audi A3 S3 154-180 225/35R19 L02 T88 A06 A12 A14
8L A18 R21 S01
e1*98/14*0042*..
Audi TT (I) 110-180 225/35R19 K1a K2b K46 L02 T84 T88 A06 A12 A14
8N 110-180 235/35R19 G01 K1a K2b K46 K90 L02 A18 Cbo Cpe
e1*97/27,98/14, K56 R21 S01
2001/116*
0089, 0247*..
Audi TT (I) 3,2 184 225/35R19 K1a K2b K46 K56 L02 T88 A06 A12 A14
8N 184 235/35R19 G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87 A18 Cbo Cpe
e1*2001/116*0089*.. T88 R21 S01
Chrysler PT Cruiser 85-164 225/35R19 K1c K2c K44 T84 T88 A06 A12 A14
PT A18 B02 Cbo
e11*98/14*0058*.. Flh S02
- mit Handschaltung
Chrysler PT Cruiser 100-110 225/35R19 K1c K2c K44 L02 T84 T88 A06 A12 A14
PT A18 B02 Cbo
e11*98/14*0058*.. Flh S02
- mit Automatik-Getr.
Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K1c K2c K42 K56 T88 A06 A12 A14
JR 104-149 235/35R19 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 T88 A18 B02 Cbo
e11*98/14*0138*.. S02
- Cabrio
Chrysler Sebring 104-149 225/35R19 K15 K1c K2c K42 K56 T88 A06 A12 A14
JR 104-149 235/35R19 K15 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 A18 B02 Lim
e11*98/14*0138*.. T88 S02
- Limousine
Seat Leon Cupra R 154,165 225/35R19 K41 K44 K45 K46 K56 L02 T84 A06 A12 A14
1M 154,165 235/35R19 G01 K41 K44 K45 K46 K56 L02 A18 Flh K1c
e9*98/14*0026*.. K2c S01
Seat Toledo / Leon 50-150 215/35R19 K2b K41 K46 K56 T85 A06 A12 A14
1M 50-154 225/35R19 K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88 A18 Flh K1c
e9*97/27*0026*.., 50-154 235/35R19 G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88 K44 K45 Lim
e9*98/14*0026*.. Se4 S01
Skoda Octavia (I) 44-132 215/35R19 K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85 A06 A12 A14
1U 44-132 225/35R19 K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02 A18 Car Lim
e11*95/54*0066*..; T84 T88 S01
e11*2001/116*0066*;
e11*2007/46*0011*..
VW Beetle, -/Cabrio 55-125 215/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85 A06 A12 A14
9C, 1Y 55-125 225/35R19 K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02 A18 Cbo Flh
e1*97/27,98/14, T84 T88 S01
2001/116*0106*..,
e1*2001/116*0205*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0540-A01-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ Drago 8,5Jx19H2
Fertiger/Zulieferer Volker Schmidt GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (IV), Bora 50-150 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85 A06 A12 A14
1J 50-177 225/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84 A18 Car Flh
e1*96/79, 98/14, T88 K56 R21 S01
2001/116*0071*.. 50-177 235/35R19 G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0540-A01-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ Drago 8,5Jx19H2
Fertiger/Zulieferer Volker Schmidt GmbH
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B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0540-A01-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ Drago 8,5Jx19H2
Fertiger/Zulieferer Volker Schmidt GmbH
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramstedt, ab Dez. 2015 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 11. September 2017 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0540-A01-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ Drago 8,5Jx19H2
Fertiger/Zulieferer Volker Schmidt GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 11. September 2017
Tufan 00278618.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim