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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         01-0251-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 808
Radgröße                       8Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung   Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
X5           B8 808 X5/N05 Ø63,4xØ57,1          5/100/57,1         35        580    1935

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 808 (s.o.)
Radgröße                       8Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                  -
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 010251) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Chrysler
                               DAIMLERCHRYSLER
                               Seat
                               Skoda
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            01-0251-A04-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                        Brock GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                 66-132        225/35R18      K06 K07 K08 T83 T87           A02 A04 A05
8L                      66-132        225/40R18      K06 K07 K08 L01               A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,       66-132        245/35R18      K04 K06 K50 R03               A12 A14 A19
e1*98/14*0042*..                                                                   V18 S01
Audi A3 S3              154           225/35R18      T87                           A02 A04 A05
8L                      154           225/40R18      L01                           A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                   S01
Audi TT                 132-165       225/35R18      T83 T87                       A02 A04 A05
8N                      132-165       225/40R18                                    A06 A08 A09
e1*97/27*0089*..,       132-165       245/35R18      K08 K46 K90 R03               A12 A14 A19
e1*98/14*0089*..        132-165       255/35R18      K08 K46 K90 R03 R70           Cbo Cpe L01
                                                                                   V18 S01
Chrysler Stratus        96-120        225/40R18                                    A02 A04 A05
JX                      96-120        235/40R18      K04 K05                       A06 A08 A09
e11*93/81*0028*..       96-120        245/35R18      K04 R03                       A12 A14 A19
                                                                                   B02 K08 K42
                                                                                   K49 K56 V18
                                                                                   S02
Chrysler PT Cruiser     104           225/40R18      K49 K50 T88                   A02 A04 A05
PT                      104           255/35R18      K04 K50 R03 R70               A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                  A12 A14 A19
- mit Handschaltung                                                                B02 V18 S02
Chrysler PT Cruiser     104           225/40R18      K49 K50 T88                   A02 A04 A05
PT                      104           255/35R18      K04 K50 R03 R70               A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                  A12 A14 A19
- mit Automatik-Getr.                                                              B02 L02 V18
                                                                                   S02
Seat Toledo / Leon      50-150        225/35R18      K08 T83 T87                   A02 A04 A05
1M                      50-150        225/40R18      K08                           A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,       50-150        245/35R18      K04 K50 R03                   A12 A14 A19
e9*98/14*0026*..                                                                   Flh K07 K46
                                                                                   Lim R21 V18
                                                                                   S01
Skoda Octavia           44-110        225/35R18      K11 T83 T87                   A02 A04 A05
1U                      44-110        225/40R18      K01 K56 L01                   A06 A08 A09
e11*95/54*0066*..                                                                  A12 A14 A19
                                                                                   Car K04 K05
                                                                                   K46 K49 K50
                                                                                   Lim S01
VW Golf / Bora          50-150        225/35R18      K06 K07 K08 T83 T87           A02 A04 A05
1J                      50-150        225/40R18      K06 K07 K08 L01               A06 A08 A09
e1*96/79*0071*..,       50-150        245/35R18      K04 K46 K50 R03               A12 A14 A19
e1*98/14*0071*..                                                                   Car Flh Sth
                                                                                   V18 S01



Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         01-0251-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
VW New Beetle         66-125        225/35R18        T83 T87                           A02 A04 A05
9C                    66-125        225/40R18                                          A06 A08 A09
e1*97/27*0106*..,                                                                      A12 A14 A19
e1*98/14*0106*..                                                                       K02 K05 K06
                                                                                       K07 K08 K90
                                                                                       S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
                Fahrzeughersteller
                Fahrzeugtyp und
                Fahrzeugidentifizierungsnummer
        bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 , 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Avant,
Caravan, Kombi bzw. Touring.
Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         01-0251-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K02    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K04    An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K05    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K06    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L01     Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          01-0251-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                     Seite 5 von 6
R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V18     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   215/45R18       235/40R18, 245/40R18
Nr. 2   225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18
Nr. 3   225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 4   235/40R18       255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 245/40R18, 315/30R18
Nr. 5   235/50R18       255/45R18
Nr. 6   245/35R18       255/35R18, 265/35R18
Nr. 7   245/40R18       255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8   245/45R18       275/40R18
Nr. 9   255/40R18       275/35R18, 285/35R18
Nr.10   255/45R18       275/40R18, 285/40R18
Nr.11   255/50R18       285/45R18
Nr.12   255/55R18       285/50R18
Nr.13   265/35R18       315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




Hinweise zum Sonderrad
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        01-0251-A04-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ B8 808
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                   Seite 6 von 6
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2000.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 27.Februar 2001




Bohlander                                                                   00029744.DOC




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