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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0189-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
                                9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                      Gewe GmbH
                                Fuchsstr. 85-87
                                67688 Rodenbach
                                QA 05 113 06024


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                        Achse 2
Modell                          AR1                            AR1
Typ                             AR1-8017                       AR1-9017
Radgröße                        8,0Jx17H2                      9,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                                  Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
1             AR1-8017 T2 / Ø64 / 57,1            5/100/57,1         35          630   1975
2             AR1-9017 U2 / Ø64/57,1              5/100/57,1         35          630   1975

Kennzeichnungen                 Achse 1                        Achse 2
Radtyp und Ausführung           AR1-8017 (s.o.)                AR1-9017 (s.o.)
Radgröße                        8,0Jx17H2                      9,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                      ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MA                             MA
Herstelldatum                   Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°      120               -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.080991 und Nr.080992 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Chrysler
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0189-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
                                9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3               66-132        215/40R17       K1c R02                       A02 A04 A05
8L                    66-132        215/45R17       K1c R02                       A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,     66-132        225/45R17       K2b K42 K46 R03 R70           A12 A16 A21
e1*98/14*0042*..      66-132        225/45R17       K1c R02 R70                   A58 Au0 Au5
                      66-132        235/40R17       K2b K42 K44 K46 R03           V17 S01
                      66-132        235/40R17       K1c L02 R02
                      66-132        245/35R17       K2c K44 K46 R03
                      66-132        245/40R17       K2c K44 K46 R03
Chrysler PT Cruiser 85-164          205/50R17       K1c R02 R70                   A02 A04 A05
PT                    85-164        215/45R17       K1a R02 T87 T88 T91           A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..     85-164        225/45R17       K2c R03 R70                   A12 A16 A21
- mit Handschaltung 85-164          225/45R17       K1c R02 R70                   B02 B25 Cbo
                      85-164        235/40R17       K2c K44 R03                   Flh V17 S02
                      85-164        235/40R17       K1c R02
                      85-164        245/40R17       K2c K44 R03
                      85-164        255/40R17       K2c K44 R03
Chrysler PT Cruiser 100-110         205/50R17       K1c R02 R70                   A02 A04 A05
PT                    100-110       215/45R17       K1a R02 T87 T88               A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..     100-110       225/45R17       K2c R03 R70                   A12 A16 A21
- mit Automatik-Getr. 100-110       225/45R17       K1c R02 R70                   B02 B25 Cbo
                      100-110       235/40R17       K2c K44 R03                   Flh L02 V17
                      100-110       235/40R17       K1c R02                       S02
                      100-110       245/40R17       K2c K44 R03
                      100-110       255/40R17       K2c K44 R03
Seat Toledo / Leon    50-132        205/50R17       K1a R02 R37 R70               A02 A04 A05
1M                    50-132        215/45R17       K1a R02 R37                   A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,     50-132        225/45R17       R03 R70                       A12 A16 A21
e9*98/14*0026*..      50-132        225/45R17       K1a R02 R70                   A58 Au0 Au5
                      50-132        235/40R17       R03                           Flh K2c K44
                      50-132        235/40R17       K1c R02                       K46 Lim Se4
                      50-132        245/40R17       R03                           V17 S01
Skoda Octavia         44-132        225/45R17       K2c K44 K46 K56 R03           A02 A04 A05
1U                    44-132        225/45R17       K1c K41 K45 R02               A06 A08 A09
e11*95/54*0066*..                                                                 A12 A16 A21
                                                                                  Au0 Au5 Car
                                                                                  Lim R70 S01
VW Golf (IV), Bora    50-110        215/40R17       K1c R02 T83 T85 T87           A02 A04 A05
1J                    50-110        245/35R17       K2c K44 K46 R03 T87           A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,      50-132        205/50R17       K1c R02 R70                   A12 A16 A21
2001/116*0071*..      50-132        215/45R17       K1c K45 R02 T87 T88 T91       A58 Au0 Au5
                      50-132        225/45R17       B51 K2b K46 R03 R70           Car Flh Sth
                      50-132        225/45R17       B51 K1c K45 R02 R70           V17 S01
                      50-132        235/40R17       B50 K2c K44 K46 R03
                      50-132        235/40R17       B50 K1c K45 R02
                      50-132        245/40R17       K2c K44 K46 R03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0189-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
                               9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Au0    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas 38 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
255 mm an Achse 2.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0189-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
                               9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Au5    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
256 mm an Achse 1.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

B50     Die Kabel bzw. deren Halterungen für die Verschleißanzeige oder ABS-Kabel sind so zu
verlegen bzw. zu verändern, dass mindestens 6 mm Abstand zur Rad- / Reifenkombination vorhanden
ist.

B51   Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0189-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
                                9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0189-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
                                9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    195/40R17              215/35R17
Nr. 2    205/40R17              225/35R17
Nr. 3    205/45R17              235/40R17
Nr. 4    205/50R17              225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17              245/35R17
Nr. 6    215/45R17              225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17              235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17              245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17              245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17              245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17              265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17              255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17              255/45R17
Nr. 14   235/55R17              255/50R17
Nr. 15   235/60R17              255/55R17
Nr. 16   245/40R17              255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17              265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17              285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde beim TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im August 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18.02.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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Nummer                         09-0189-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
                               9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                          Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 18.Februar 2009




Haasis                                                                         00132365.DOC




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