TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0189-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer Gewe GmbH
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Hersteller Gewe GmbH
Fuchsstr. 85-87
67688 Rodenbach
QA 05 113 06024
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell AR1 AR1
Typ AR1-8017 AR1-9017
Radgröße 8,0Jx17H2 9,0Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Achse Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
1 AR1-8017 T2 / Ø64 / 57,1 5/100/57,1 35 630 1975
2 AR1-9017 U2 / Ø64/57,1 5/100/57,1 35 630 1975
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Radtyp und Ausführung AR1-8017 (s.o.) AR1-9017 (s.o.)
Radgröße 8,0Jx17H2 9,0Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen MA MA
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Die Gutachten Nr.080991 und Nr.080992 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Chrysler
Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer 09-0189-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer Gewe GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 215/40R17 K1c R02 A02 A04 A05
8L 66-132 215/45R17 K1c R02 A06 A08 A09
e1*95/54*0042*.., 66-132 225/45R17 K2b K42 K46 R03 R70 A12 A16 A21
e1*98/14*0042*.. 66-132 225/45R17 K1c R02 R70 A58 Au0 Au5
66-132 235/40R17 K2b K42 K44 K46 R03 V17 S01
66-132 235/40R17 K1c L02 R02
66-132 245/35R17 K2c K44 K46 R03
66-132 245/40R17 K2c K44 K46 R03
Chrysler PT Cruiser 85-164 205/50R17 K1c R02 R70 A02 A04 A05
PT 85-164 215/45R17 K1a R02 T87 T88 T91 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. 85-164 225/45R17 K2c R03 R70 A12 A16 A21
- mit Handschaltung 85-164 225/45R17 K1c R02 R70 B02 B25 Cbo
85-164 235/40R17 K2c K44 R03 Flh V17 S02
85-164 235/40R17 K1c R02
85-164 245/40R17 K2c K44 R03
85-164 255/40R17 K2c K44 R03
Chrysler PT Cruiser 100-110 205/50R17 K1c R02 R70 A02 A04 A05
PT 100-110 215/45R17 K1a R02 T87 T88 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. 100-110 225/45R17 K2c R03 R70 A12 A16 A21
- mit Automatik-Getr. 100-110 225/45R17 K1c R02 R70 B02 B25 Cbo
100-110 235/40R17 K2c K44 R03 Flh L02 V17
100-110 235/40R17 K1c R02 S02
100-110 245/40R17 K2c K44 R03
100-110 255/40R17 K2c K44 R03
Seat Toledo / Leon 50-132 205/50R17 K1a R02 R37 R70 A02 A04 A05
1M 50-132 215/45R17 K1a R02 R37 A06 A08 A09
e9*97/27*0026*.., 50-132 225/45R17 R03 R70 A12 A16 A21
e9*98/14*0026*.. 50-132 225/45R17 K1a R02 R70 A58 Au0 Au5
50-132 235/40R17 R03 Flh K2c K44
50-132 235/40R17 K1c R02 K46 Lim Se4
50-132 245/40R17 R03 V17 S01
Skoda Octavia 44-132 225/45R17 K2c K44 K46 K56 R03 A02 A04 A05
1U 44-132 225/45R17 K1c K41 K45 R02 A06 A08 A09
e11*95/54*0066*.. A12 A16 A21
Au0 Au5 Car
Lim R70 S01
VW Golf (IV), Bora 50-110 215/40R17 K1c R02 T83 T85 T87 A02 A04 A05
1J 50-110 245/35R17 K2c K44 K46 R03 T87 A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14, 50-132 205/50R17 K1c R02 R70 A12 A16 A21
2001/116*0071*.. 50-132 215/45R17 K1c K45 R02 T87 T88 T91 A58 Au0 Au5
50-132 225/45R17 B51 K2b K46 R03 R70 Car Flh Sth
50-132 225/45R17 B51 K1c K45 R02 R70 V17 S01
50-132 235/40R17 B50 K2c K44 K46 R03
50-132 235/40R17 B50 K1c K45 R02
50-132 245/40R17 K2c K44 K46 R03
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
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Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Au0 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas 38 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
255 mm an Achse 2.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
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Au5 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
256 mm an Achse 1.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B25 Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.
B50 Die Kabel bzw. deren Halterungen für die Verschleißanzeige oder ABS-Kabel sind so zu
verlegen bzw. zu verändern, dass mindestens 6 mm Abstand zur Rad- / Reifenkombination vorhanden
ist.
B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0189-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer Gewe GmbH
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K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0189-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
9,0Jx17H2 Typ AR1-9017
Fertiger/Zulieferer Gewe GmbH
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T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 205/40R17 225/35R17
Nr. 3 205/45R17 235/40R17
Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 215/40R17 245/35R17
Nr. 6 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 10 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 11 235/40R17 265/35R17, 275/35R17
Nr. 12 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 13 235/50R17 255/45R17
Nr. 14 235/55R17 255/50R17
Nr. 15 235/60R17 255/55R17
Nr. 16 245/40R17 255/40R17, 275/35R17
Nr. 17 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 18 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Prüfung des Sonderradtyps wurde beim TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im August 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18.02.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,0Jx17H2 Typ AR1-8017 und
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 18.Februar 2009
Haasis 00132365.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim