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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0123-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,0Jx18H2 Typ AR1-8018 und
                                9,0Jx18H2 Typ AR1-9018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Hersteller                      Gewe GmbH
                                Fuchsstr. 85-87
                                67688 Rodenbach
                                QA 05 113 06024

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          AR1                              AR1
Typ                             AR1-8018                         AR1-9018
Radgröße                        8,0Jx18H2                        9,0Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                                                  kreis- (mm)/ Mit-   tiefe        last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)         (kg)
1             AR1-8018 T2 / Ø64 / 57,1            5/100/57,1          35           630    1975
2             AR1-9018 U2 / Ø64 / 57,1            5/100/57,1          35           630    1975

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               -                                -
Radtyp und Ausführung           AR1-8018 (s.o.)                  AR1-9018 (s.o.)
Radgröße                        8,0Jx18H2                        9,0Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MA                               MA
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°      120               -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.080990 und Nr.080929 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Chrysler
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                            09-0123-A00-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,0Jx18H2 Typ AR1-8018 und
                                  9,0Jx18H2 Typ AR1-9018
Fertiger/Zulieferer               Gewe GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi TT                 132           225/35R18       R03 T83 T87                      A02 A04 A05
8N                      132           225/35R18       R02 T83 T87                      A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,         132           225/40R18       R03                              A12 A16 A21
2001/116*               132           225/40R18       R02                              A56 Au0 Cbo
0089, 0247*..                                                                          Cpe K46 K56
                                                                                       L02 S01
Chrysler PT Cruiser     85-164        225/40R18       K1c R02 T88                      A02 A04 A05
PT                      85-164        225/40R18       K2c R03                          A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..       85-164        245/35R18       K2c K44 R03                      A12 A16 A21
- mit Handschaltung     85-164        255/35R18       K2c K44 R03                      B02 Cbo Flh
                                                                                       V18 S02
Chrysler PT Cruiser     100-110       225/40R18       K1c L02 R02 T88                  A02 A04 A05
PT                      100-110       225/40R18       K2c R03                          A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..       100-110       245/35R18       K2c K44 R03                      A12 A16 A21
- mit Automatik-Getr.   100-110       255/35R18       K2c K44 R03                      B02 Cbo Flh
                                                                                       V18 S02
VW Golf (IV), Bora      50-132        245/35R18       A58 K2c K44 K46 R03 T88 T89      A02 A04 A05
1J                      50-132        215/40R18       K1c R02 R37                      A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,        50-132        225/35R18       K2b K46 R03 T83 T87              A12 A16 A21
2001/116*0071*..        50-132        225/35R18       K1c R02 T83 T87                  Au0 Car Flh
                        50-132        225/40R18       K44 K46 R03 T88 T89              Sth V00 V18
                        50-132        225/40R18       K1c K45 R02 T88 T89              VW9 S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und
achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.




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Nummer                         09-0123-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,0Jx18H2 Typ AR1-8018 und
                               9,0Jx18H2 Typ AR1-9018
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeug-
ausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,
Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müs-
sen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinaus-
ragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Au0    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas 38 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 255
mm an Achse 2.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                          09-0123-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,0Jx18H2 Typ AR1-8018 und
                                9,0Jx18H2 Typ AR1-9018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 4 von 6

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 ver-
wendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          09-0123-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,0Jx18H2 Typ AR1-8018 und
                                9,0Jx18H2 Typ AR1-9018
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    205/45R18              225/40R18
Nr. 2    215/35R18              245/30R18, 255/30R18
Nr. 3    215/40R18              245/35R18
Nr. 4    215/45R18              235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18              245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18              245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18              245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18              245/45R18
Nr. 9    235/40R18              245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18              275/40R18
Nr. 11   235/50R18              255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   245/35R18              255/35R18, 265/35R18
Nr. 13   245/40R18              255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18              265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18              275/45R18
Nr. 16   255/40R18              275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18              275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18              285/45R18
Nr. 19   255/55R18              285/50R18
Nr. 20   265/35R18              315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VW9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse1 (VW Golf
R32, 177 kW ).


Prüfort und Prüfdatum

Die Prüfung des Sonderradtyps wurde beim TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im August 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 06.02.2009 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0123-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,0Jx18H2 Typ AR1-8018 und
                               9,0Jx18H2 Typ AR1-9018
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 6.Februar 2009




Haasis                                                                         00131803.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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