TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0356-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Auftraggeber Keskin Tuning
Landzungenstraße 5-7
68159 Mannheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell KT4 KT4
Typ KT4 8519 KT4 9519
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
V2 KT4 8519 V2/N26 Ø72,6xØ57,1 5/100/57,1 30 640 1990
V2 KT4 9519 V2/N26 Ø72,6xØ57,1/ 5/100/57,1 25* 640 1990
* mit 5 mm Distanzscheibe
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen KESKIN KESKIN
Radtyp und Ausführung KT4 8519 (s.o.) KT4 9519 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen TA 0460 TAM 046E
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Die Gutachten Nr.020775 und Nr.021910 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
DAIMLERCHRYSLER
Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0356-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 225/35R19 L01 T84 T88 A02 A04 A05
8L 66-132 235/35R19 G01 L02 A06 A08 A09
e1*95/54*0042*.., A12 A14 A19
e1*98/14*0042*.. D52 K01 K44
K45 K46 K49
K50 K56 M01
S01
Audi A3 S3 154-180 225/35R19 L01 R70 T88 A02 A04 A05
8L 154-180 235/35R19 G01 L02 A06 A08 A09
e1*98/14*0042*.. A12 A14 A19
D52 K04 K08
K45 K46 K56
M01 S01
Audi TT 110-180 225/35R19 L01 T84 T88 A02 A04 A05
8N 110-180 235/35R19 G01 L02 A06 A08 A09
e1*97/27*0089*.., A12 A14 A19
e1*98/14*0089*.. Cbo Cpe D52
F20 K04 K07
K08 K46 K56
K90 M01 S01
Chrysler PT Cruiser 104 225/35R19 L02 T84 T88 A02 A04 A05
PT A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. A12 A14 A19
- mit Automatik-Getr. B02 B48 D52
K44 K49 K50
M01 S01
Chrysler PT Cruiser 85-104 225/35R19 L02 T84 T88 A02 A04 A05
PT A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. A12 A14 A19
- mit Handschaltung B02 B48 D52
K44 K49 K50
M01 S01
Seat Toledo / Leon 50-154 225/35R19 L01 T84 T88 A02 A04 A05
1M 50-154 235/35R19 G01 L02 A06 A08 A09
e9*97/27*0026*.., A12 A14 A19
e9*98/14*0026*.. D52 Flh K01
K44 K45 K46
K49 K50 K56
Lim M01 Se4
S01
VW Golf / Bora 50-150 225/35R19 L01 T84 T88 A02 A04 A05
1J 50-150 235/35R19 G01 L02 T87 T88 T91 A06 A08 A09
e1*96/79*0071*.., A12 A14 A19
e1*98/14*0071*.. Car D52 Flh
K01 K44 K45
K46 K49 K50
K56 M01 Sth
S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0356-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW New Beetle 55-125 225/35R19 L01 T84 T88 A02 A04 A05
9C A06 A08 A09
e1*97/27*0106*.., A12 A14 A19
e1*98/14*0106*.. D52 K42 K45
K46 K49 K50
K90 M01 S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0356-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
D52 Sonderrad nur zulässig in Verbindung mit Distanzscheibe [d=5mm] an Achse 2. Die
Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht
unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 , 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF. Werden die angegebenen Umdrehungen unterschritten, so sind
längere Radschrauben, bzw. Stehbolzen zu verwenden.
F20 Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.
K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0356-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
L01 Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 03-0356-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 17. Februar 2003
Tufan 00047722.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim