TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 05-0387-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller Brock GmbH
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Auftraggeber Brock GmbH
Gewerbegebiet
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. QA 05 100 02086
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell B15 B15
Typ B15 858 B15 958
Radgröße 8,5x18H2 9,5x18H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X5 B15 858 X5/BA03 N5 5/100/57,1 35 650 1995
Ø63,4-Ø57,1
X5 B15 958 X5/BA03 N5 5/100/57,1 27 700 1995
Ø63,4-Ø57,1
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen brock Car Fashion brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung B15 858 (s.o.) B15 958 (s.o.)
Radgröße 8,5x18H2 9,5x18H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW JAW
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 -
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Die Gutachten Nr.042063 und Nr.050121 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
DAIMLERCHRYSLER
Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 05-0387-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller Brock GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 225/35R18 R70 T83 T87 A02 A04 A05
8L 66-132 225/40R18 R70 A06 A08 A09
e1*95/54*0042*.., 66-132 245/35R18 R03 A12 A14 A18
e1*98/14*0042*.. 66-132 255/35R18 R03 Au0 F20 K44
K46 K49 K50
L02 V18 S01
Chrysler PT Cruiser 100-105 225/40R18 K49 L02 R02 T88 A02 A04 A05
PT 100-105 225/40R18 K44 K50 R03 R70 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. 100-105 245/35R18 K44 K50 R03 A12 A14 A18
- mit Automatik-Getr. 100-105 255/35R18 K44 K50 R03 B02 Cbo Flh
V18 S02
Chrysler PT Cruiser 85-164 225/40R18 K49 R02 T88 A02 A04 A05
PT 85-164 225/40R18 K44 K50 R03 R70 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. 85-164 245/35R18 K44 K50 R03 A12 A14 A18
- mit Handschaltung 85-164 255/35R18 K44 K50 R03 B02 Cbo Flh
V18 S02
Seat Toledo / Leon 50-132 225/35R18 K44 R37 R70 T83 T87 A02 A04 A05
1M 50-132 225/40R18 K44 R70 A06 A08 A09
e9*97/27*0026*.., 50-132 245/35R18 K44 R03 A12 A14 A18
e9*98/14*0026*.. 50-132 255/35R18 K44 R03 Au0 F20 Flh
K46 K50 Lim
Se4 V18 S01
VW Beetle, -Cabrio 55-125 225/35R18 K45 R70 A02 A04 A05
9C, 1Y 55-125 225/40R18 K45 L02 R70 A06 A08 A09
e1*97/27,98/14, 55-125 245/35R18 R03 A12 A14 A18
2001/116*0106*.., Au0 Cbo Flh
e1*2001/116*0205*.. K42 K46 K49
K50 K56 K90
V18 S01
VW Golf / Bora 50-132 225/35R18 K44 R70 T83 T87 A02 A04 A05
1J 50-132 225/40R18 K44 R70 T88 T89 A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14, 50-132 245/35R18 K44 R03 T88 T89 A12 A14 A18
2001/116*0071*.. 50-132 255/35R18 K44 R03 Au0 Car F20
Flh K46 K49
K50 L02 Sth
V18VW9 S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 05-0387-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller Brock GmbH
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.
Au0 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas 38 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
255 mm an Achse 2.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
F20 Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 05-0387-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
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K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 05-0387-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller Brock GmbH
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T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/45R18 225/40R18
Nr. 2 215/35R18 255/30R18
Nr. 3 215/40R18 245/35R18
Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 5 225/35R18 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 10 245/35R18 255/35R18, 265/35R18
Nr. 11 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 12 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 13 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 14 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15 255/50R18 285/45R18
Nr. 16 255/55R18 285/50R18
Nr. 17 265/35R18 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
VW9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse1 (VW Golf R32
, 177 kW ).
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 05-0387-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller Brock GmbH
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Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 14.März 2005
Bohlander 00076572.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim