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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6
Auftraggeber                    Brock GmbH
                                Gewerbegebiet
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          B15                              B15
Typ                             B15 858                          B15 958
Radgröße                        8,5x18H2                         9,5x18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
X5             B15 858 X5/BA03 N5                   5/100/57,1         35        650    1995
               Ø63,4-Ø57,1
X5             B15 958 X5/BA03 N5                   5/100/57,1         27        700    1995
               Ø63,4-Ø57,1

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               brock Car Fashion                brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung           B15 858 (s.o.)                   B15 958 (s.o.)
Radgröße                        8,5x18H2                         9,5x18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW                              JAW
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    -
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       120                    -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.042063 und Nr.050121 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                DAIMLERCHRYSLER
                                Seat
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer                            05-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                        Brock GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                 66-132         225/35R18      R70 T83 T87                     A02 A04 A05
8L                      66-132         225/40R18      R70                             A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,       66-132         245/35R18      R03                             A12 A14 A18
e1*98/14*0042*..        66-132         255/35R18      R03                             Au0 F20 K44
                                                                                      K46 K49 K50
                                                                                      L02 V18 S01
Chrysler PT Cruiser     100-105        225/40R18      K49 L02 R02 T88                 A02 A04 A05
PT                      100-105        225/40R18      K44 K50 R03 R70                 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..       100-105        245/35R18      K44 K50 R03                     A12 A14 A18
- mit Automatik-Getr.   100-105        255/35R18      K44 K50 R03                     B02 Cbo Flh
                                                                                      V18 S02
Chrysler PT Cruiser     85-164         225/40R18      K49 R02 T88                     A02 A04 A05
PT                      85-164         225/40R18      K44 K50 R03 R70                 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..       85-164         245/35R18      K44 K50 R03                     A12 A14 A18
- mit Handschaltung     85-164         255/35R18      K44 K50 R03                     B02 Cbo Flh
                                                                                      V18 S02
Seat Toledo / Leon      50-132         225/35R18      K44 R37 R70 T83 T87             A02 A04 A05
1M                      50-132         225/40R18      K44 R70                         A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,       50-132         245/35R18      K44 R03                         A12 A14 A18
e9*98/14*0026*..        50-132         255/35R18      K44 R03                         Au0 F20 Flh
                                                                                      K46 K50 Lim
                                                                                      Se4 V18 S01
VW Beetle, -Cabrio      55-125         225/35R18      K45 R70                         A02 A04 A05
9C, 1Y                  55-125         225/40R18      K45 L02 R70                     A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,         55-125         245/35R18      R03                             A12 A14 A18
2001/116*0106*..,                                                                     Au0 Cbo Flh
e1*2001/116*0205*..                                                                   K42 K46 K49
                                                                                      K50 K56 K90
                                                                                      V18 S01
VW Golf / Bora          50-132         225/35R18      K44 R70 T83 T87                 A02 A04 A05
1J                      50-132         225/40R18      K44 R70 T88 T89                 A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,        50-132         245/35R18      K44 R03 T88 T89                 A12 A14 A18
2001/116*0071*..        50-132         255/35R18      K44 R03                         Au0 Car F20
                                                                                      Flh K46 K49
                                                                                      K50 L02 Sth
                                                                                      V18VW9 S01



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

Au0    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas 38 in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
255 mm an Achse 2.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F20     Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           05-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                       Brock GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                              05-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderräder
                                    8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                          Brock GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 6

T89        Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse              Hinterachse

Nr. 1      205/45R18                225/40R18
Nr. 2      215/35R18                255/30R18
Nr. 3      215/40R18                245/35R18
Nr. 4      215/45R18                235/40R18, 245/40R18
Nr. 5      225/35R18                255/30R18, 265/30R18
Nr. 6      225/40R18                245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7      225/45R18                245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8      235/40R18                245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9      235/50R18                255/45R18, 285/40R18
Nr. 10     245/35R18                255/35R18, 265/35R18
Nr. 11     245/40R18                255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 12     245/45R18                265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 13     255/40R18                275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 14     255/45R18                275/40R18, 285/40R18
Nr. 15     255/50R18                285/45R18
Nr. 16     255/55R18                285/50R18
Nr. 17     265/35R18                315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

VW9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse1 (VW Golf R32
, 177 kW ).




Hinweise zu den Sonderrädern

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        05-0387-A00-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5x18H2 Typ B15 858 und 9,5x18H2 Typ B15 958
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6


Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 14.März 2005




Bohlander                                                                   00076572.DOC




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