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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1009-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                                9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          KT7                              KT7
Typ                             KT7-8518                         KT7-9518
Radgröße                        8,5Jx18H2                        9,5Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
Y2             KT7-8518 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1          5/100/57,1         30        580    1935
Y2             KT7-9518 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1          5/100/57,1         25        580    1935

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN GERMANY                   KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung           KT7-8518 (s.o.)                  KT7-9518 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx18H2                        9,5Jx18H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZ                               LZ
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    28
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.050658 und Nr.050659 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                DAIMLERCHRYSLER
                                Seat
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            05-1009-A00-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                                  9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                        Keskin Tuning

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                 66-132         225/35R18      R70 T83 T87                   A02 A04 A05
8L                      66-132         225/40R18      R70                           A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,       66-132         245/35R18      R03                           A12 A14 A21
e1*98/14*0042*..        66-132         255/30R18      R03                           F20 K41 K44
                                                                                    K45 K46 K49
                                                                                    K50 M01 V18
                                                                                    S01
Audi A3 S3              154-180        225/35R18      K44 R70 T87                   A02 A04 A05
8L                      154-180        225/40R18      K44 L02 R70                   A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..        154-180        245/35R18      K44 R03                       A12 A14 A21
                        154-180        255/35R18      K44 R03                       F20 K46 K50
                                                                                    K56 M01 R21
                                                                                    V18 S01
Audi TT                 110-180       225/35R18       R70 T83 T87                   A02 A04 A05
8N                      110-180       225/40R18       K44 K49 R70                   A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,         110-180       245/35R18       K44 R03                       A12 A14 A21
e1*2001/116*0089*..,    132-180       255/35R18       A56 K44 K50 R03               Cbo Cpe K46
e1*2001/116*0247*..                                                                 K56 K90 L02
                                                                                    M01 R21 V18
                                                                                    S01
Audi TT 3,2             184            225/40R18      K44 K49 R70                   A02 A04 A05
8N                      184            245/35R18      K44 R03                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*..     184            255/35R18      K44 K50 R03                   A12 A14 A21
                                                                                    Cbo Cpe K46
                                                                                    K56 K90 L02
                                                                                    M01 R21 V18
                                                                                    S01
Chrysler PT Cruiser     100-105        225/40R18      K49 L02 R02                   A02 A04 A05
PT                      100-105        225/40R18      K44 K50 R03 R70               A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..       100-105        245/35R18      K44 K49 K50 L02               A12 A14 A21
- mit Automatik-Getr.   100-105        255/35R18      K44 K50 R03                   B02 Cbo Flh
                                                                                    M01 V18 S02
Chrysler PT Cruiser     85-164        225/40R18       K49 R02                       A02 A04 A05
PT                      85-164        225/40R18       K44 K50 R03 R70               A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..       85-164        245/35R18       K44 K49 K50                   A12 A14 A21
- mit Handschaltung     85-164        255/35R18       K44 K50 R03                   B02 Cbo Flh
                                                                                    M01 V18 S02
Seat Toledo / Leon      50-150         225/35R18      K44 R37 R70 T83 T87           A02 A04 A05
1M                      50-154         225/40R18      K44 R70                       A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,       50-154         245/35R18      K44 R03                       A12 A14 A21
e9*98/14*0026*..        50-154         255/35R18      K44 R03                       F20 Flh K45
                                                                                    K46 K49 K50
                                                                                    Lim M01 Se4
                                                                                    V18 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1009-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                               9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Beetle, -Cabrio    55-125         225/35R18         R70 T83                           A02 A04 A05
9C, 1Y                55-125         225/40R18         R70                               A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,       55-125         245/35R18         R03                               A12 A14 A21
2001/116*0106*..,                                                                        Cbo Flh K42
e1*2001/116*0205*..                                                                      K45 K46 K49
                                                                                         K50 K56 K90
                                                                                         M01 V18 S01
VW Golf / Bora        50-150         225/35R18         K44 R70 T83 T87                   A02 A04 A05
1J                    50-177         225/40R18         K44 R70 T88 T89                   A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,      50-177         245/35R18         K44 R03 T88 T89                   A12 A14 A21
2001/116*0071*..      50-177         255/35R18         K44 R03                           Car F20 Flh
                                                                                         K45 K46 K49
                                                                                         K50 M01 Sth
                                                                                         V18 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1009-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                               9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F20     Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1009-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                                9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                            Seite 5 von 6

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1   205/45R18               225/40R18
Nr. 2   215/35R18               255/30R18
Nr. 3   215/40R18               245/35R18



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Nummer                          05-1009-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx18H2 Typ KT7-8518 und
                                9,5Jx18H2 Typ KT7-9518
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                           Seite 6 von 6

Nr. 4    215/45R18              235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18              255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18              245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18              245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    235/40R18              245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/50R18              255/45R18, 285/40R18
Nr. 10   245/35R18              255/35R18, 265/35R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 1.Juli 2005




Tufan                                                                           00082070.DOC




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