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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1010-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT7-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ KT7-9519
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          KT7                              KT7
Typ                             KT7-8519                         KT7-9519
Radgröße                        8,5Jx19H2                        9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
Y2             KT7-8519 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1          5/100/57,1         30        580    1935
Y2             KT7-9519 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1          5/100/57,1         25        580    1935

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN GERMANY                   KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung           KT7-8519 (s.o.)                  KT7-9519 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                        9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZ                               LZ
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    28
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.050660 und Nr.050661 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                DAIMLERCHRYSLER
                                Seat
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1010-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT7-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ KT7-9519
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3            66-132            225/35R19      K41 L02 T84 T88               A02 A04 A05
8L                 66-132            235/35R19      G01 K41 L02                   A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,                                                                 A12 A14 A21
e1*98/14*0042*..                                                                  K44 K45 K46
                                                                                  K49 K50 K56
                                                                                  M01 S01
Audi A3 S3            154-180        225/35R19      L02 R70 T88                   A02 A04 A05
8L                    154-180        235/35R19      G01 L02                       A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  K44 K45 K46
                                                                                  K50 K56 M01
                                                                                  S01
Audi TT              110-180         225/35R19      L02 T84 T88                   A02 A04 A05
8N                   110-180         235/35R19      G01 L02                       A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                   A12 A14 A21
e1*2001/116*0089*..,                                                              Cbo Cpe F20
e1*2001/116*0247*..                                                               K44 K46 K49
                                                                                  K50 K56 K90
                                                                                  M01 S01
Audi TT 3,2           184           225/35R19       L02 R70 T88                   A02 A04 A05
8N                    184           235/35R19       L02 T87 T88                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Cbo Cpe K44
                                                                                  K46 K49 K50
                                                                                  K56 K90 M01
                                                                                  R21 S01
Chrysler PT Cruiser 100-105          225/35R19      L02 T84 T88                   A02 A04 A05
PT                                                                                A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                 A12 A14 A21
- mit Automatik-Getr.                                                             B02 Cbo Flh
                                                                                  K44 K49 K50
                                                                                  M01 S02
Chrysler PT Cruiser   85-164         225/35R19      L02 T84 T88                   A02 A04 A05
PT                                                                                A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                 A12 A14 A21
- mit Handschaltung                                                               B02 Cbo Flh
                                                                                  K44 K49 K50
                                                                                  M01 S02
Seat Toledo / Leon    50-154         225/35R19      L02 T84 T88                   A02 A04 A05
1M                    50-154         235/35R19      G01 L02                       A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,                                                                 A12 A14 A21
e9*98/14*0026*..                                                                  Flh K41 K44
                                                                                  K45 K46 K49
                                                                                  K50 K56 Lim
                                                                                  M01 Se4 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1010-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT7-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ KT7-9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Beetle, -Cabrio  55-125           225/35R19         L02 R70 T84 T88                   A02 A04 A05
9C, 1Y                                                                                   A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                          A12 A14 A21
2001/116*0106*..,                                                                        Cbo Flh K42
e1*2001/116*0205*..                                                                      K45 K46 K49
                                                                                         K50 K90 M01
                                                                                         S01
VW Golf / Bora        50-177         225/35R19         L02 T84 T88                       A02 A04 A05
1J                    50-177         235/35R19         G01 L02 T87 T88 T91               A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,                                                                         A12 A14 A21
2001/116*0071*..                                                                         Car Flh K41
                                                                                         K44 K45 K46
                                                                                         K49 K50 K56
                                                                                         M01 Sth S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1010-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT7-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ KT7-9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F20     Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1010-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT7-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ KT7-9519
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                           Seite 5 von 6

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-1010-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT7-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ KT7-9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 1.Juli 2005




Tufan                                                                        00082071.DOC




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