TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0256-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning
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Hersteller Keskin Tuning
Landzungenstraße 5-7
68159 Mannheim
QA 05 113 9114
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell KT10 KT10
Typ KT10-8519 KT10-9519
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
Y2 KT10-8519 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1 5/100/57,1 30 650 1990
Y2 KT10-9519 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1 5/100/57,1 25 650 1990
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen KESKIN GERMANY KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung KT10-8519 (s.o.) KT10-9519 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen LZ LZ
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
S02 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Die Gutachten Nr.080569 und Nr.080574 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Chrysler
Seat
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0256-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3 66-132 225/35R19 K2c R03 T84 T88 A02 A04 A05
8L 66-132 225/35R19 K1c K41 L02 R02 T84 T88 A06 A08 A09
e1*95/54*0042*.., 66-132 235/35R19 G01 K2c R03 A12 A14 A18
e1*98/14*0042*.. 66-132 235/35R19 G01 K1c K41 L02 R02 K44 K45 K46
K56 M01 S01
Audi A3 S3 154-180 225/35R19 K2b R03 R70 T88 A02 A04 A05
8L 154-180 225/35R19 L02 R02 R70 T88 A06 A08 A09
e1*98/14*0042*.. 154-180 235/35R19 G01 K2c R03 A12 A14 A18
154-180 235/35R19 G01 L02 R02 K44 K45 K46
K56 M01 S01
Audi TT 110-180 225/35R19 K2b R03 T84 T88 A02 A04 A05
8N 110-180 225/35R19 K1a L02 R02 T84 T88 A06 A08 A09
e1*97/27,98/14, 110-180 235/35R19 G01 K2b R03 A12 A14 A18
2001/116* 110-180 235/35R19 G01 K1a L02 R02 Cbo Cpe F20
0089, 0247*.. K44 K46 K56
K90 M01 S01
Audi TT 3,2 184 225/35R19 K2b R03 R70 T88 A02 A04 A05
8N 184 225/35R19 K1a L02 R02 R70 T88 A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*.. 184 235/35R19 K2b R03 T87 T88 A12 A14 A18
184 235/35R19 K1a L02 R02 T87 T88 Cbo Cpe K44
K46 K56 K90
M01 R21 S01
Chrysler PT Cruiser 85-164 225/35R19 K2c R03 T84 T88 A02 A04 A05
PT 85-164 225/35R19 K1c L02 R02 T84 T88 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. A12 A14 A18
- mit Handschaltung B02 Cbo Flh
K44 M01 S02
Chrysler PT Cruiser 100-110 225/35R19 K2c R03 T84 T88 A02 A04 A05
PT 100-110 225/35R19 K1c L02 R02 T84 T88 A06 A08 A09
e11*98/14*0058*.. A12 A14 A18
- mit Automatik-Getr. B02 Cbo Flh
K44 M01 S02
Seat Toledo / Leon 50-154 225/35R19 R03 T84 T88 A02 A04 A05
1M 50-154 225/35R19 L02 R02 T84 T88 A06 A08 A09
e9*97/27*0026*.., 50-154 235/35R19 G01 R03 A12 A14 A18
e9*98/14*0026*.. 50-154 235/35R19 G01 L02 R02 Flh K1c K2c
K41 K44 K45
K46 K56 Lim
M01 Se4 S01
VW Beetle, -Cabrio 55-125 225/35R19 K2c R03 R70 T84 T88 A02 A04 A05
9C, 1Y 55-125 225/35R19 K1c L02 R02 R70 T84 T88 A06 A08 A09
e1*97/27,98/14, A12 A14 A18
2001/116*0106*.., Cbo Flh K42
e1*2001/116*0205*.. K45 K46 K90
M01 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0256-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning
Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (IV), Bora 50-150 225/35R19 K2c R03 T84 T88 A02 A04 A05
1J 50-150 225/35R19 K1c L02 R02 T84 T88 A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14, 50-150 235/35R19 G01 K2c R03 T87 T88 T91 A12 A14 A18
2001/116*0071*.. 50-150 235/35R19 G01 K1c L02 R02 T87 T88 T91 Car Flh K41
K44 K45 K46
K56 M01 Sth
S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0256-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning
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B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F20 Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0256-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning
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K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
Se4 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 09-0256-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning
Seite 6 von 6
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung der Sonderradtypen wurde beim TÜV Rheinland Malaysia im März 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 03.3.2009 in Lambsheim statt.
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2008.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 3.März 2009
Tufan 00133226.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim