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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0256-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning

                                                                                     Seite 1 von 6

Hersteller                      Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim
                                QA 05 113 9114

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          KT10                          KT10
Typ                             KT10-8519                     KT10-9519
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last   (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
Y2            KT10-8519 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1 5/100/57,1              30         650   1990
Y2            KT10-9519 Y2/N05 Ø63,4xØ57,1 5/100/57,1              25         650   1990

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN GERMANY                KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung           KT10-8519 (s.o.)              KT10-9519 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZ                            LZ
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28
S02     Mutter M14x1,5               Kegel 60°      120               -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.080569 und Nr.080574 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Chrysler
                                Seat
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0256-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3               66-132        225/35R19       K2c R03 T84 T88               A02 A04 A05
8L                    66-132        225/35R19       K1c K41 L02 R02 T84 T88       A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,     66-132        235/35R19       G01 K2c R03                   A12 A14 A18
e1*98/14*0042*..      66-132        235/35R19       G01 K1c K41 L02 R02           K44 K45 K46
                                                                                  K56 M01 S01
Audi A3 S3            154-180       225/35R19       K2b R03 R70 T88               A02 A04 A05
8L                    154-180       225/35R19       L02 R02 R70 T88               A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..      154-180       235/35R19       G01 K2c R03                   A12 A14 A18
                      154-180       235/35R19       G01 L02 R02                   K44 K45 K46
                                                                                  K56 M01 S01
Audi TT               110-180       225/35R19       K2b R03 T84 T88               A02 A04 A05
8N                    110-180       225/35R19       K1a L02 R02 T84 T88           A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,       110-180       235/35R19       G01 K2b R03                   A12 A14 A18
2001/116*             110-180       235/35R19       G01 K1a L02 R02               Cbo Cpe F20
0089, 0247*..                                                                     K44 K46 K56
                                                                                  K90 M01 S01
Audi TT 3,2           184           225/35R19       K2b R03 R70 T88               A02 A04 A05
8N                    184           225/35R19       K1a L02 R02 R70 T88           A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*..   184           235/35R19       K2b R03 T87 T88               A12 A14 A18
                      184           235/35R19       K1a L02 R02 T87 T88           Cbo Cpe K44
                                                                                  K46 K56 K90
                                                                                  M01 R21 S01
Chrysler PT Cruiser   85-164        225/35R19       K2c R03 T84 T88               A02 A04 A05
PT                    85-164        225/35R19       K1c L02 R02 T84 T88           A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                 A12 A14 A18
- mit Handschaltung                                                               B02 Cbo Flh
                                                                                  K44 M01 S02
Chrysler PT Cruiser 100-110         225/35R19       K2c R03 T84 T88               A02 A04 A05
PT                    100-110       225/35R19       K1c L02 R02 T84 T88           A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                 A12 A14 A18
- mit Automatik-Getr.                                                             B02 Cbo Flh
                                                                                  K44 M01 S02
Seat Toledo / Leon    50-154        225/35R19       R03 T84 T88                   A02 A04 A05
1M                    50-154        225/35R19       L02 R02 T84 T88               A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,     50-154        235/35R19       G01 R03                       A12 A14 A18
e9*98/14*0026*..      50-154        235/35R19       G01 L02 R02                   Flh K1c K2c
                                                                                  K41 K44 K45
                                                                                  K46 K56 Lim
                                                                                  M01 Se4 S01
VW Beetle, -Cabrio    55-125        225/35R19       K2c R03 R70 T84 T88           A02 A04 A05
9C, 1Y                55-125        225/35R19       K1c L02 R02 R70 T84 T88       A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                   A12 A14 A18
2001/116*0106*..,                                                                 Cbo Flh K42
e1*2001/116*0205*..                                                               K45 K46 K90
                                                                                  M01 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0256-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (IV), Bora    50-150         225/35R19         K2c R03 T84 T88                   A02 A04 A05
1J                    50-150         225/35R19         K1c L02 R02 T84 T88               A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,      50-150         235/35R19         G01 K2c R03 T87 T88 T91           A12 A14 A18
2001/116*0071*..      50-150         235/35R19         G01 K1c L02 R02 T87 T88 T91       Car Flh K41
                                                                                         K44 K45 K46
                                                                                         K56 M01 Sth
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0256-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer            Keskin Tuning

                                                                                       Seite 4 von 6

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F20     Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0256-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning

                                                                                          Seite 5 von 6

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0256-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT10-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ KT10-9519
Fertiger/Zulieferer             Keskin Tuning

                                                                                           Seite 6 von 6

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung der Sonderradtypen wurde beim TÜV Rheinland Malaysia im März 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 03.3.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 3.März 2009




Tufan                                                                           00133226.DOC




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