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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0118-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Hersteller                      Gewe Reifengrosshandel GmbH
                                Hans-Geiger-Str. 15
                                67661 Kaiserslautern
                                49 02 0160905


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          ASA Germany - GT2
Typ                             GT2-8519
Radgröße                        8,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress   Rad-   Abrollumfang
                                                  Lochkreis- (mm)/    - tiefe    last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)       (kg)
921B          GT2 8519 921B / Ø64,0 / 57,1        5/100/57,1          28         630    2000

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               ASA Germany
Radtyp und Ausführung           GT2 8519 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            ASAK
Herkunftsmerkmal                Made in Korea
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     120               28
S02     Mutter M12x1,5               Kegel 60°     120               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 100118 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Chrysler
                                Seat
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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Nummer                          10-0118-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3               66-132        215/35R19      K1c K2b K41 K44 R37 T85        A02 A04 A05
8L                    66-132        225/35R19      K1c K2b K41 K44 L02 T84 T88    A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,     66-132        235/35R19      G01 K1c K2c K41 K43 K44 L02    A12 A16 A18
e1*98/14*0042*..                                                                  K45 K46 K56
                                                                                  S01
Audi A3 S3            154-180       225/35R19      T88                            A02 A04 A05
8L                    154-180       235/35R19      G01 K45 L02                    A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..                                                                  A12 A16 A18
                                                                                  K44 K46 R70
                                                                                  S01
Audi TT               110-180       225/35R19      K1a K2b K46 L02 T84 T88        A02 A04 A05
8N                    110-180       235/35R19      G01 K1a K2b K46 K90 L02        A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                   A12 A16 A18
2001/116*                                                                         Cbo Cpe K56
0089, 0247*..                                                                     R21 S01
Audi TT 3,2           184           225/35R19      K1a K2b K46 K56 L02 T88        A02 A04 A05
8N                    184           235/35R19      G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02    A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*..                                T87 T88                        A12 A16 A18
                                                                                  Cbo Cpe R21
                                                                                  S01
Chrysler PT Cruiser   85-164        225/35R19      K1c K2c K44 T84 T88            A02 A04 A05
PT                                                                                A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                 A12 A16 A18
- mit Handschaltung                                                               B02 Cbo Flh
                                                                                  S02
Chrysler PT Cruiser 100-110         225/35R19      K1c K2c K44 L02 T84 T88        A02 A04 A05
PT                                                                                A06 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                 A12 A16 A18
- mit Automatik-Getr.                                                             B02 Cbo Flh
                                                                                  S02
Seat Leon Cupra R     154,165       225/35R19      K41 K44 K45 K46 K56 L02 T84    A02 A04 A05
1M                    154,165       235/35R19      G01 K41 K44 K45 K46 K56 L02    A06 A08 A09
e9*98/14*0026*..                                                                  A12 A16 A18
                                                                                  Flh K1c K2c
                                                                                  S01
Seat Toledo / Leon    50-150        215/35R19      K41 K44 R37 T85                A02 A04 A05
1M                    50-154        225/35R19      K41 K44 L02 T84 T88            A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,     50-154        235/35R19      G01 K41 K43 K44 L02 T87 T88    A12 A16 A18
e9*98/14*0026*..                                                                  Flh K1c K2c
                                                                                  K45 K46 K56
                                                                                  Lim Se4 S01
VW Beetle, -Cabrio    55-125        215/35R19      K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37    A02 A04 A05
9C, 1Y                                             T85                            A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,       55-125        225/35R19      K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90    A12 A16 A18
2001/116*0106*..,                                  L02 T84 T88                    Cbo Flh S01
e1*2001/116*0205*..




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0118-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Golf (IV), Bora    50-150         215/35R19         K1c K2b K41 K44 R37 T85           A02 A04 A05
1J                    50-177         225/35R19         K1c K2c K41 K44 L02 T84 T88       A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,      50-177         235/35R19         G01 K1c K2c K41 K43 K44 L02       A12 A16 A18
2001/116*0071*..                                       T87 T88 T91                       Car Flh K45
                                                                                         K46 K56 Sth
                                                                                         S01


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-0118-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0118-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-0118-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ GT2-8519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China TÜV Rheinland Automotive Testing
Co., Ltd. ab Dezember 2009 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 16.3.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 16.März 2010




Haasis                                                                  00148250.DOC




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